Ein Rechtskataster ist ein Verzeichnis von Rechtsvorschriften, das die Rechtslage in einem bestimmten Bereich systematisch erfasst. Sie können für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. zur Information, zur Rechtsberatung oder zur Rechtsdurchsetzung.

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtskataster, die sich auf verschiedene Rechtsbereiche beziehen. Zu den bekanntesten gehören:

  • Bundesrecht: Das Bundesrecht wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt kann online abgerufen werden.
  • Landesrecht: Das Landesrecht wird in den jeweiligen Landesgesetzblättern veröffentlicht. Die Landesgesetzblätter können online abgerufen werden.
  • Europäisches Recht: Das Europäische Recht wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Amtsblatt der Europäischen Union kann online abgerufen werden.
  • Internationales Recht: Das Internationale Recht wird in verschiedenen Quellen veröffentlicht, z. B. in den Sammlungen der Vereinten Nationen oder in den Sammlungen von Rechtswissenschaftlern.

Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte Rechtskataster, die sich auf bestimmte Rechtsbereiche beziehen. Beispiele hierfür sind:

  • Baurecht: Das Baurecht wird im Baugesetzbuch und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
  • Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht wird im Arbeitsgesetzbuch und in den jeweiligen Landesarbeitsgesetzen geregelt.
  • Umweltrecht: Das Umweltrecht wird im Umweltgesetzbuch und in den jeweiligen Landesumweltgesetzen geregelt.

Rechtskataster können auf verschiedene Weise aufgebaut sein. Einige sind nach Rechtsgebieten gegliedert, andere nach Sachgebieten. Etliche enthalten auch Informationen zu den Rechtsfolgen der jeweiligen Rechtsvorschriften.

Rechtskataster können eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen, Behörden und Privatpersonen sein. Sie können dabei helfen, die Rechtslage zu verstehen und Rechtsrisiken zu vermeiden.

Hier sind einige Beispiele für die Verwendung:

  • Information: Rechtskataster können verwendet werden, um sich über die Rechtslage in einem bestimmten Bereich zu informieren.
  • Rechtsberatung: Sie können verwendet werden, um Rechtsberatung zu erhalten.
  • Rechtsdurchsetzung: Rechtskataster können verwendet werden, um Rechtsansprüche durchzusetzen.

Nachhaltige Gesetze beeinflussen Compliance in Unternehmen

Laut Bundesregierung prüfen immer mehr Bundesministerien von Anfang an, ob ihre Gesetzesentwürfe den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN) und den Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie entsprechen. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung hervor. Nachzulesen sind die 17 Ziele bei der UN.

„Alle Gesetze und Verordnungen, die von der Bundesregierung beschlossen und dann im Parlament beraten werden, sollen noch stärker als bisher auf ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geprüft werden“, betont die Bundesregierung. Das hatten das Bundesjustizministerium und das Bundeskanzleramt bereits im Dezember 2022 empfohlen. Denn: Die Halbzeitbilanz der UN im September 2023 hatte gezeigt, dass die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 2030 gefährdet ist.

Ende vergangenen Jahres nun hieß es aus Berlin: Die Ressorts setzen die Empfehlungen um. Die frühzeitige Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen nimmt Fahrt auf und zwar bei allen Prozessschritten der Gesetzgebung.

„Seit 2009 besteht eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Der Gesetzgeber muss darstellen, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat“, ist auf www.bundesregierung.de nachzulesen. Die Nachhaltigkeitsprüfung trage auch zur besseren Rechtsetzung bei, da ungewollte längerfristige oder politikbereichsübergreifende Auswirkungen der Regelungen früher erkannt werden könnten.

Compliance und Nachhaltigkeit

Soll bereits bei der Gesetzgebung auf Nachhaltigkeit geachtet werden, hat das Thema selbstverständlich auch für die Compliance eines Unternehmens höchste Relevanz.

  • Nachhaltigkeitsziele in die Compliance-Strategie integrieren: Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitsziele in ihre Compliance-Strategie integrieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter diese Ziele kennen und umsetzen.
  • Compliance-Management-System um Nachhaltigkeitsthemen erweitern: Das Compliance-Management-System sollte um Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt- und Sozialstandards erweitert werden.
  • Regelmäßige Audits und Kontrollen: Unternehmen sollten regelmäßig Audits und Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass sie sowohl die Compliance-Vorschriften als auch ihre Nachhaltigkeitsziele einhalten.

Mit Hilfe eines Rechtskatasters von SAT haben Sie alle relevanten Regelungen rund um die Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen jederzeit auf dem Schirm. Sprechen wir miteinander, was machbar und sinnvoll ist.

Das ändert sich 2024

Mit Beginn des Jahres 2024 verändern sich zahlreiche Gesetze und Regelungen. Das hat auch Einfluss auf die Unternehmens-Compliance. Wir nennen Beispiele.

Arbeit/Personal

Mindestlohn steigt

In den kommenden beiden Jahren steigt der gesetzliche Mindestlohn. Ab Januar 2024 steigt die unterste Lohngrenze von 12 auf 12,41 Euro brutto je Stunde. 2025 steigt sie auf 12,82 Euro.

Minijobber können mehr verdienen

Ab Januar 2024 dürfen Minijobber 538 Euro im Monat verdienen, da auch der Mindestlohn steigt. Ziel ist es, dass Minijobber weiterhin bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können, was sonst bei höherem Mindestlohn nicht möglich wäre.

Eingliederungszuschuss für Arbeitssuchende verlängert

Unternehmen, die Arbeitssuchende einstellen, die stärkere Unterstützung benötigen – zum Beispiel wegen langer Arbeitslosigkeit, Behinderung oder höheren Alters – können weiterhin bis zu 36 Monate einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung gilt jetzt bis Ende 2028.

Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflichten jetzt auch für kleinere Unternehmen

Ab 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz auch für kleinere Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. In der Vergangenheit verpflichtete das Gesetz nur Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden.

Soziales

Mehr Inklusion in Unternehmen

Für mehr gesellschaftliche Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung stärker in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Deshalb haben sich zum 1. Januar 2024 die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, geändert. Die Details finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.

Gesundheit

Neuer Grenzwert bei Bisphenol A für Trinkwasser

Mit der neuen Trinkwasserverordnung werden einige Grenzwerte verschärft oder neu eingeführt. Ab 12. Januar 2024 gilt ein Grenzwert für Bisphenol A, weitere neue Grenzwerte werden folgen. Bisphenol A hat eine hormonähnliche Wirkung und steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Chemikalie ist unter anderem in Kunstharzen enthalten, die auch zur Sanierung von Trinkwasserleitungen eingesetzt werden.

Energie

Wärmeplanung

Bis 2045 soll in ganz Deutschland klimaneutral geheizt werden. Bürger und Unternehmen erfahren durch eine Wärmeplanung der Städte und Kommunen, wie sie am besten heizen sollten, damit sie über die für sie geeignete Heizung entscheiden können. Mehr Infos unter www.bundesregierung.de/breg-de/suche/waermeplanungsgesetz-2213692

Strompreispaket für produzierende Unternehmen

Die Stromsteuer sinkt für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den EU-weit zulässigen Mindestwert. Dafür wird der bisherige Spitzenausgleich für etwa 9.000 Unternehmen abgeschafft. Die rund 350 am stärksten im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen erhalten einen Ausgleich für die Kosten des deutschen CO2-Emissionshandels. Auch die Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen soll fortgeführt werden.

Finanzen

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz soll mehr privates Kapital für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung ermöglichen. Start-Ups und Wachstumsunternehmen können einfacher an die Börse gehen und haben besseren Zugang zu Eigenkapital: Die Summe des Mindestmarktkapitals für einen Börsengang wird von 1,24 Millionen Euro auf eine Million Euro gesenkt.

Globale Mindestbesteuerung

Weltweit hatten sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 verständigt, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen. In der EU wird die Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie sichergestellt, durch ein Gesetz wurde die Richtlinie in Deutschland umgesetzt.

Quelle: Bundesregierung

Wenn Sie alle gesetzlichen Änderungen, die für Ihr Unternehmen relevant sind, sicher im Blick behalten wollen, empfehlen wir Ihnen die Etablierung eines eigenen Rechtskatasters. Sprechen wir darüber!

Sorgenkind Nachhaltigkeitsbericht – ESR-Standards geben mehr Orientierung

Seit fast einem Jahr ist sie nun in Kraft – die EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“, die die Berichterstattung über Nachhaltigkeit in europäischen Unternehmen regelt. Außerdem hat die EU-Kommission Mitte 2023 zwölf „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) zu Umwelt, Soziales und Unternehmen verabschiedet, mit denen sie einen Leitfaden für die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsberichts an die Hand gibt.

Nach und nach werden immer mehr Unternehmen der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen – ab 1. Januar 2024 diejenigen, für die auch bisher schon die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) galt. Sie müssen ab 2025 für das Vorjahr einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD vorlegen. Große Kapitalgesellschaften ab 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von 25 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro Umsatz (wenn zwei von drei Punkten zutreffen) müssen gemäß CSRD ab 2026 den Bericht für 2025 erstellen, bevor börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen ein Jahr später gemäß Directive berichten müssen.

Welche Rolle spielt die neu Corporate Sustainability Reporting Directive?

Die CSR-Directive ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die bislang die Basis für die Berichtspflicht zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen in der EU war. Dadurch wurde im gleichen Zuge das deutsche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aktualisiert. Ziel der CSRD ist es, „die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern, zu verbessern und zu vereinheitlichen. Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit auf die gleiche Stufe wie die klassische finanzielle Berichterstattung gehoben und verpflichtend im selben Lagebericht festgehalten“, heißt es beim Bayrischen Landesamt für Umwelt.

Wozu ein Nachhaltigkeitsbericht?

Der Nachhaltigkeitsbericht und seine feste Verankerung im Geschäftsbericht zwingen Unternehmen dazu, sich transparent mit den Folgen ihrer Tätigkeit für Gesellschaft und Umwelt auseinanderzusetzen. Gerade in den heutigen Zeiten, in den Klima- und Umweltschutz permanent auf der Tagesordnung stehen, ist der Nachhaltigkeitsbericht also nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern dient zugleich der Imagepflege, der Transparenz, dem Vertrauensaufbau und -erhalt bei Geschäftspartnern und Investoren. Im Sinne der Compliance dient der Nachhaltigkeitsbericht zugleich der Risikoanalyse, welche Umwelt- und sozialrechtlichen Auswirkungen die Unternehmenstätigkeit mit sich bringt.

ESR-Standards geben Ausgestaltung vor

Seit Mitte 2023 gibt es zwölf ESRS, weitere sollen folgen. „Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig im Lagebericht anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards offengelegt werden. Hierzu hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission bereits einen Entwurf für sektorübergreifende Standards (Set 1) übergeben. Dieser beinhaltet zwei allgemeingültige ESRS-Standards, fünf im Bereich Umwelt, vier im Bereich Soziales und einen im Bereich Unternehmensführung. Parallel erarbeitet die EFRAG bis Ende Juni 2024 sektorspezifische Standards (Set 2)“, informiert das Bayrische Landesamt für Umwelt.

Wenn Sie sich darüber informieren möchten, was diese Standards für Ihr Unternehmen bedeutet und wie sie anzuwenden sind, unterstützen wir Sie gern. Sprechen Sie uns jederzeit an.

Habecks Heizungsgesetz fordert Unternehmen heraus

Nun ist es also endlich soweit: Das sogenannte Heizungsgesetz – juristisch korrekt ist es eine Änderung des bereits seit 2020 bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – wurde im Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab 1. Januar 2024.

Politisch diskutiert wurde das Heizungsgesetz zwar primär unter sozialpolitischen Aspekten: Welche finanziellen Belastungen mutet dieses Gesetz einkommensschwachen Bevölkerungsschichten zu? Doch zugleich ist es eine Compliance-Herausforderung für Unternehmen. Denn es gilt im Grundsatz für alle Gebäude und damit auch für die Heizungssysteme von Unternehmen, insbesondere – wie es in der Terminologie des GEG heißt – für Nichtwohngebäude wie zum Beispiel Industriehallen.

Das bedeutet konkret, dass die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbare Energien auch bei Heizungsaustausch in Industriegebäuden gelten wird. Ohne Übergangsregelung greift dies allerdings nur bei Neubauten, die zusätzlich noch in vollkommen neu erschlossenen Industrie- oder Gewerbegebieten liegen. Das dürfte eher die Ausnahme sein.

Heizungsgesetz gilt zuerst bei Neubauten in neuen Gewerbegebieten

Soll die Heizung hingegen in Bestandsgebäuden ausgetauscht werden oder erfolgt der Neubau nur in Baulücken bereits bestehender Industrie- oder Gewerbegebiete, gelten die neuen Regelungen erst nach Übergangsfristen: in Gemeinden ab 100.000 Einwohner ab 30. Juni 2026 und bei kleineren Gemeinden ab 30. Juni 2028. Bis dahin sollen die Kommunen örtliche Wärmeplanungen einführen, um für die Gebäudeeigentümer mehr Klarheit über die Möglichkeiten beim Heizungstausch zu schaffen.

Wenn die neuen Verpflichtungen greifen, hat der Unternehmer folgende technische Möglichkeiten, die 65-Prozent-Vorgabe umzusetzen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • solarthermische Anlage
  • Heizungsanlage auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff oder Derivaten davon
  • Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung, wobei der verbleibende Energiebedarf mit fossilen Energieträgern gedeckt werden kann

Massive Sanktionen bei Verstoß

All diese Verpflichtungen gelten aber nur, wenn die Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann (sog. Heizungshavarie). Ist eine Reparatur hingegen noch möglich, muss sie derzeit noch nicht den neuen Anforderungen des GEG entsprechen.

Bei Verstößen gegen die neuen Verpflichtungen drohen hohe Bußgelder, aber auch Ausschlüsse bei öffentlichen Vergabeverfahren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einhaltung dieser neuen Compliance-Vorgaben.

SAT beim Insight Day @ OOWV Oldenburg

Mit einem Vortrag zum Thema Rechtskataster und Organisationsverschulden ist unser Geschäftsführer Stefan Pawils beim Insight Day @ OOWV Oldenburg am 28. November 2023 dabei. Organisiert wird die Veranstaltung von unserem Partner Quentic.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte und HSE-Manager in Unternehmen aus Industrie, Handel, Logistik und der Ver- und Entsorgungswirtschaft, die die Quentic-Software noch nicht aktiv im Einsatz haben. Die stark begrenzte Teilnehmerzahl stellt sicher, dass genug Raum für individuelle Fragen bleibt. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Anmeldung ist bis zum 21. November möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen keine Teilnehmergebühren an.

Worum geht es beim Insight Day @ OOWV Oldenburg?

Die Teilnehmer erfahren von Quentic-Anwender OOWV-Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband, wie er die Software-Lösung für Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Nachhaltigkeitsmanagement in der Praxis einsetzt. Der OOWV ist ein leistungsstarker Partner rund ums Wasser, der als Dienstleister Privatkunden, Kommunen und Unternehmen mit frischem Trinkwasser beliefert. Auch die fachgerechte Entsorgung des Abwassers übernimmt der OOWV. Seit zehn Jahren nutzt der Verband die Software-Lösung Quentic. Dabei sind fast alle Module der Software im Einsatz und werden individuell auf die Bedürfnisse des OOWV angepasst.

SAT als Compliance Service Provider und Quentic als Anbieter der Software-Lösung für mehr Compliance und Sicherheit sind seit vielen Jahren Partner rund um das Thema Compliance. Daher präsentieren wir Ihnen auf der Veranstaltung beim OOWV grundsätzliche Informationen rund um das Thema Compliance und das Rechtskataster als Grundlage für die Rechtskonformität Ihres Unternehmens. Wir zeigen zugleich auf, welche Konsequenzen mangelnde Compliance hat, Stichwort: Organisationsverschulden.

Über Stefan Pawils

Stefan Pawils ist geschäftsführender Gesellschafter des Düsseldorfer Compliance Service Providers SAT GmbH & Co. KG. Als Compliance Fachmann ist er Compliance Officer (TÜV Rheinland), Auditor für Compliance-Managementsysteme im Auftrag des TÜV Rheinland und IRCA ISMS Auditor nach ISO/IEC 27001.

In der Compliance-Beratung hat sich SAT darauf spezialisiert, ganzheitliche und individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Rechtskataster zu erstellen und den Aktualisierungsdienst zu übernehmen. SAT versteht das Rechtskataster als logischen Ausgangspunkt aller Compliance-Aktivitäten.

Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen.

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So wirkt sich schon jetzt das Lieferkettengesetz auf KMU aus

Eigentlich ist das Lieferkettengesetz für Unternehmen unter 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch gar nicht in Kraft getreten. Es gilt seit Januar 2023 nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten. Doch Auswirkungen hat das Lieferkettengesetz auf KMU schon heute. So lassen sich jedenfalls die Ergebnisse der Umfrage „Going International 2023“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer interpretieren. Dort heißt es unter anderem: „Im Freitextfeld geben zahlreiche Unternehmen an, dass ein Abbau von Bürokratie im Außenhandel, die etwa durch das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Verpackungs- oder auch das Transparenzregister entsteht, eine wichtige politische Maßnahme wäre.“

Die IHK Köln informiert: „Demnach werden bereits 71 Prozent von ihnen (Anm.: Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten) wegen ihrer menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken kontaktiert.“ Selbst bei Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten würden das schon 41 Prozent angeben. Durch das Gesetz komme es also zu einem Kaskadeneffekt: Große Unternehmen gäben die an sie gerichteten Anforderungen an ihre kleinen und mittleren Lieferanten weiter. „Diese haben aber oft nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, um diese Anforderungen zu tragen“, schreibt die IHK in ihrem Mitgliedermagazin IHKplus, Heft 04.2023.

Was mit der Einführung des Lieferkettengesetzes sicher nicht beabsichtigt war, jetzt aber offenbar eine Konsequenz ist: Unternehmen – und zwar über alle Größenordnungen hinweg, reduzieren ihr Engagement in vermeintlichen Risikoländern. „Dies ist gerade vor dem Hintergrund der angestrebten Diversifikation von Lieferketten und Handelsbeziehungen ein schlechtes Signal“, betont die IHK Köln.

Konsequenzen für KMU aus dem Lieferkettengesetz

Letztlich ist es also nicht entscheidend, wie groß ein Unternehmen ist, um sich mit den Lieferketten auseinandersetzen zu müssen. Weil große Unternehmen ihre Verpflichtung an kleinere weitergeben – meist durch Befragungen und Selbstauskünfte oder durch die Übermittlung eines entsprechenden Verhaltenskodex – müssen auch die ihre Lieferketten und die entsprechenden Risiken bis ins Detail kennen, und zwar schon jetzt.

Wenn Sie sich mit dem Thema Lieferkettengesetz für KMU intensiver auseinandersetzen möchten, empfehlen wir Ihnen den KMU Kompass. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie auch international alle Regeln und Vorschriften einhalten, die Ihr Unternehmen betreffen, sollten wir miteinander über ein unternehmensindividuelle Rechtskataster sprechen.

Ist es das nun? Datenschutzabkommen EU-US Data Privacy Framework in Kraft

Es gibt (mal wieder) ein neues Datenschutzabkommen mit den USA: Das „EU-US Data Privacy Framework“ ist am 10. Juli in Kraft getreten. Es tritt die Nachfolge der ersten beiden vor Gericht gescheiterten Versuche – Safe Harbour und Privacy Shield – an, die Übertragung personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und USA rechtssicher zu gestalten.

Wie seine Vorgänger soll mit dem EU-US Data Privacy Framework sichergestellt werden, dass die Daten von Europäern in den USA genauso geschützt werden wie auf dem Heimatkontinent. Gerichte hatten in der Vergangenheit geurteilt, dass weder Safe Harbour noch Privacy Shield das leisteten. Ein Hauptproblem: Einen vergleichbaren Schutz personenbezogener Daten in den USA wie in der EU können US-amerikanische Unternehmen schon deshalb kaum garantieren, weil sie laut heimischem Gesetz Geheimdiensten Zugang zu den Daten geben müssen. Darunter auch die von Europäern. Dem will das neue Abkommen nun mit der Regelung begegnen, dass die US-Geheimdienste nur dann Einblicke in personenbezogene Daten bekommen, wenn es der nationalen Sicherheit der USA dient. In der Regelung heißt es, dass das „notwendig und verhältnismäßig“ sein muss.

Wozu braucht es ein Abkommen zwischen USA und EU?

Die Vereinbarung ist die Voraussetzung für einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, mit dem sie offiziell feststellen kann, dass ein Land für die Datenübermittlung ein angemessenes Schutzniveau sicherstellt, das dem der Europäischen Union entspricht. Nur unter dieser Voraussetzung können personenbezogene Daten rechtssicher ins Ausland übermittelt werden, ohne dass es eines zusätzlichen Schutzes bedarf. Das stellt vor allem für Unternehmen eine deutliche rechtliche und organisatorische Erleichterung im Datenaustausch mit anderen Ländern dar. Datenübermittlungen an US-Unternehmen sind nun ohne zusätzliche Anforderungen möglich, wenn sich das US-Unternehmen zertifiziert hat.

Apropos Zertifizierung: Der Angemessenheitsbeschluss führt nicht automatisch dazu, dass an alle US-amerikanischen Unternehmen Daten ohne EU‑Standardvertragsklauseln oder andere Datenübertragungsmechanismen übermittelt werden dürfen: Sie benötigen gemäß EU-US Data Privacy Framework eine entsprechende Zertifizierung, mit der sichergestellt werden soll, dass personenbezogene Daten ähnlich wie in der EU-DSGVO behandelt und geschützt werden.

Zudem haben EU-Bürger die Möglichkeit, gegen die Übertragung ihrer personenbezogenen Daten an die US-amerikanischen Nachrichtendienste vorzugehen – dafür wird eigens ein „Data Protection Review Court“ geschaffen, das die Geheimdienste sogar anweisen kann, erhobene Daten zu löschen.

Datenschützer haben im Übrigen bereits angekündigt, auch gegen dieses Abkommen gerichtlich vorzugehen. Wir behalten es im Auge.

Veränderte Trinkwasserverordnung fordert Unternehmen heraus

Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)  gehört zu den zentralen Compliance-Verpflichtungen der Wasserversorger. Sie gilt aber ebenso für alle anderen Firmen, die gewerblich – etwa im Rahmen von Vermietungen – Trinkwasser bereitstellen und damit auch für Immobilienunternehmen. Beide Branchen müssen sich daher unbedingt mit der zweiten grundlegenden Novellierung dieser Verordnung befassen.

Die Reform der Trinkwasserverordnung, die am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, dient zwar vor allem der Umsetzung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184/EU. Sie wurde aber auch dazu genutzt, das Regelwerk insgesamt neu zu ordnen, verständlicher zu machen sowie offene Punkte klarzustellen oder zu präzisieren. Dementsprechend finden sich jetzt die meisten altbekannten Regelungen an anderer Stelle wieder. Um gerichts- und auditsichere Compliance gewährleisten zu können, sollten sich Unternehmen daher frühzeitig mit der neuen Verordnung befassen, auch wenn einige der Neuerungen nicht sofort eingehalten werden müssen.

Erläuterungen zur Reform der Trinkwasserverordnung

SAT beobachtet die Regelung und alle damit zusammenhängenden Neuerungen mit hochspezialisierten Experten und hat daher all seine Kunden bereits jetzt informiert. Die Erläuterungen umfassen detailliert alle 16 neuen Abschnitte und auch die wichtigen Änderungen bei den Grenzwerten in den sieben ebenfalls neu gefassten Anlagen. Im Folgenden finden Sie einen kleinen Auszug aus unserer Änderungskommunikation, der Abschnitt 2 erläutert:

Im zweiten Abschnitt zur Beschaffenheit des Trinkwassers wurden zunächst die allgemeinen Anforderungen neu gefasst. Die Anforderungen nach § 37 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz gelten nach § 5 als erfüllt, wenn mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 6 bis 9 entspricht und es rein und genusstauglich ist.

Neu gefasst wurden bei den mikrobiologischen Anforderungen in § 6 die Vorgaben zu den Mikroorganismen. Wird danach dem Gesundheitsamt bekannt, dass im Trinkwasser schädliche Mikroorganismen vorkommen, für die in der Verordnung kein Grenzwert festgelegt ist, legt das Gesundheitsamt einen Höchstwert fest, der nicht überschritten werden darf. Generell gilt, dass Mikroorganismen in Trinkwasser nur in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die so niedrig sind, wie dies unter Einhaltung mindestens der allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist. Nach dem gleichen Muster wurden die chemischen Anforderungen in § 7 angepasst.

 Bei den Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter nach § 8 wurden neue Regelungen in Bezug auf die Korrosion aufgenommen. Trinkwasser soll danach nicht korrosiv wirken. Ob dies der Fall ist, soll an Hand der Indikatorparameter Calcitlösekapazität, Chlorid, elektrische Leitfähigkeit, Sulfat und  Wasserstoffionenkonzentration erfolgen.

Für die radiologischen Anforderungen verweist § 9 jetzt auf die Parameterwerte in Anlage 4 Teil 1.

Die Regelungen über die Stelle der Einhaltung der Anforderungen in § 10 wurden ergänzt. So wurde jetzt auch die Bereitstellung von Trinkwasser auf Meeresbauwerken und in der Lebensmittelindustrie aufgenommen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse an den restlichen 15 Abschnitten oder den so wichtigen neuen Grenzwerten in den Anlagen 1 bis 7 haben. Außerdem informieren wir Sie gerne über die Vorteile eines individuellen Rechtskatasters.

Das Whistleblower-Gesetz kommt – jetzt wirklich

Was lange währt, wird zumindest endlich…fertig. Bund und Land haben sich im Vermittlungsausschuss Anfang Mai nach langem Hin und Her endlich darauf einigen können, wie sie die europäischen Vorgaben zum Whistleblower-Gesetz in deutsches Recht umsetzen wollen. Beschäftigte, die auf Rechtsverstöße bei Unternehmen oder Behörden hinweisen, sollen nun besonderen Schutz, insbesondere vor Repressalien oder sogar Entlassung, genießen. Im ersten Anlauf was das Whistleblower-Gesetz noch im Bundesrat gescheitert. Nun soll es im Juni 2023 in Kraft treten.

Was wurde am Whisteblower-Gesetz geändert?

  • Beruflicher Kontext
    Hinweise sind nur dann relevant im Sinne des Gesetzes, wenn sie sich auf den Arbeitgeber des Whistleblowers oder dessen berufliches Umfeld beziehen.
  • Anonyme Meldungen
    Die Möglichkeit, Hinweise intern oder extern anonym zu geben, müssen Unternehmen und Behörden nicht mehr verpflichtend vorsehen, es gibt nur eine Empfehlung dazu. Bearbeiten sollen die Meldestellen anonyme Meldungen aber weiterhin.Außerdem wurde im Gesetz festgehalten, dass Hinweisgeber interne Meldestellen präferieren sollen, wenn das Problem intern zu beheben ist und der Whistleblower durch seine Meldung keine negativen Konsequenzen zu befürchten hat.
  • Bußgelder
    Unternehmen oder Behörden, die keine interne Meldestelle schaffen, mussten bislang Bußgelder bis zu 100.000 Euro fürchten. Die Maximalstrafe wurde im Vermittlungsausschuss um die Hälfte reduziert. Auch tritt die Regelung zum Bußgeld frühestens Ende 2023 in Kraft.

Plädoyer für ein funktionierendes Rechtskataster

Ein Rechtskataster im Unternehmen ist heutzutage ein absolutes Must-have. Warum das so ist, wer es haben sollte und was es leistet, stellen wir hier noch einmal zusammen.

Warum brauchen Unternehmen ein Rechtskataster?

Compliance im Sinne von Rechtskonformität lässt sich in einem Unternehmen nur sicherstellen, wenn ein umfassendes Rechtskataster installiert ist. Es enthält alle Rechtsvorschriften, Gesetze und Vorschriften, die ein Unternehmen betreffen. Sollten das Unternehmen sowohl national als auch international tätig sein, muss es um die jeweiligen länderspezifischen Regelungen ergänzt werden. Voraussetzung für dieses Rechts- oder Gesetzeskataster ist größtmögliche Aktualität.

Was leistet ein Rechtskataster?

Die Compliance-Strukturen sollen ganzheitlich die Regelkenntnis und -befolgung in Unternehmen sicherstellen, Mitarbeiter vor Fehlverhalten und Unfällen bewahren, Führungskräften dabei helfen, Organisationsverschulden zu vermeiden. Das funktioniert nur mit einem von Beginn an ganzheitlich und individuell auf ein Unternehmen zugeschnittenen Compliance Management System, das den Mitarbeitern ohne großen Zusatzaufwand Transparenz und Klarheit hinsichtlich der Regelkenntnis bietet, damit sie ihre Tätigkeiten regelkonform verrichten können. Das Rechtskataster erfasst zu diesem Zweck die Gesetze und Vorschriften in ausnahmslos allen Unternehmensbereichen und Sachgebieten.

Wer braucht ein Rechtskataster?

Tatsächlich gibt kein Gesetz darüber Auskunft, ob Unternehmen ein Rechtskataster benötigen oder nicht. Das aber ergibt sich aus einer anderen Quelle: Zertifizierungsnormen. Unternehmen die sich nach ISO 9001, 14001, 45001 oder 37001 zertifizieren lassen wollen oder bereits zertifiziert sind.

Die Frage, wer ein Rechtskataster braucht, ist damit aber sicherlich nicht abgeschlossen. Denn gesetzeskonform verhalten muss sich letztlich jedes Unternehmen, will es teure Abmahnungen, Strafen wegen mangelnder Rechtskonformität oder Imageverlust bei Geschäftspartnern vermeiden. Die Etablierung eines Rechtskatasters empfehlen wir daher unabhängig von einer Zertifizierungsnorm.

Wie erstellt man ein Rechtskataster?

Alle Regeln und Vorschriften für ein Unternehmen immer im Blick zu behalten, ist eine Herausforderung und für viele Unternehmen kaum zu bewältigen. Ein Rechtskataster samt regelmäßiger Aktualisierung ist ein wichtiger Baustein dafür.

Das kann SAT für Sie leisten:

  • Erstellung eines unternehmensindividuellen Rechtskatasters mit allen relevanten Gesetzen, Vorschriften und Normen auf kommunaler, Landes-, Bundes- und internationaler Ebene
  • Permanentes digitales Monitoring
  • Juristische Bewertung der Auswirkungen von Veränderungen auf das Unternehmen mit Hilfe eines Ampelsystems
  • Ableitung leicht verständlicher Handlungsempfehlungen für das Compliance-Management-System
  • Internationale Compliance-Beratung auf Basis von RegScan OneTM