Compliance Beauftragtenwesen –
wie ist Ihr Unternehmen aufgestellt?

Wenn Unternehmen ein Compliance-Management-System einrichten und etablieren möchten, gehört zu den ersten Schritten, die Zuständigkeit in der Organisation festzulegen: Sie müssen einen Compliance-Beauftragten bestellen, der für alle Fragen der Rechtskonformität über alle Unternehmensbereiche und -prozesse hinweg zuständig ist. Dafür muss der Compliance-Beauftragte mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattet sein und auf diese Weise Vorstände und Geschäftsführungen entlasten, deren primäre Aufgabe die Compliance ist.

Ob Sie für die Aufgaben des Compliance-Beauftragten einen Mitarbeiter wählen oder die Aufgaben an einen externen Dienstleister vergeben, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße, aber auch von der individuellen Risikostruktur ab.

SAT unterstützt Unternehmen dabei, ihr Beauftragten-Wesen  – vom Abfall- bis zum Umwelt-Beauftragten – sinnvoll und zielführend für die Compliance zu gestalten. Unsere Fachleute geben Empfehlungen, welche Beauftragten laut Gesetz benannt werden müssen und arbeiten die Anforderungen an die Beauftragten heraus.

Ihre Vision ist unser Antrieb. Wir bei SAT setzen alles daran, Ihre Ziele zu verstehen und im Rahmen von Compliance Consulting passende Compliance-Lösungen zu entwickeln, die Sie unterstützen. Treten Sie ein in eine Welt der Sicherheit, des Vertrauens und der Stärke.

Netzwerk der Compliance Beauftragten

Sind Ihre Compliance-Beauftragten gut vernetzt?

Wenn Sie Compliance im Unternehmen wirkungsvoll umsetzen wolle, müssen Sie das Risiko, dass gegen Gesetze und Regeln verstoßen wird oder werden kann, minimieren. Dementsprechend müssen Sie Ihre Organisation aufstellen – im Prozessmanagement, in der Kontrolle bis hin zur Aufsicht durch die Geschäftsführung. In Schulungen und Unterweisungen müssen die Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, Rechtsverstöße von Anfang an zu verhindern. Nötig ist dazu ein wirkungsvolles Compliance-Management-System, das durch Compliance Beauftragte umgesetzt wird. Dazu gibt es nicht nur eine freiwillige Selbstorganisation, sondern ganz konkrete gesetzliche Vorschriften. Compliance Beauftragte müssen dementsprechend mit den notwendigen Vollmachten ausgestattet sein, um sie auf jeder Ebene einer Organisation durchsetzen zu können.

Ein Compliance Beauftragter allein macht aber noch keine Rechtskonformität. Unternehmen müssen neben der Sensibilisierung jedes einzelnen Mitarbeiters so aufgestellt sein, dass auch aus anderen Bereichen zugearbeitet wird – beispielsweise aus den Bereichen Recht, Personal, Revision oder Qualitätsmanagement. Hier ein Beauftragten-Wesen zu schaffen, das ein dicht geflochtenes Sicherheitsnetzwerk für Compliance schafft, ist die originäre Aufgabe der Geschäftsführung. SAT unterstützt und berät sie dabei.

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