Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltige Gesetze beeinflussen Compliance in Unternehmen

Laut Bundesregierung prüfen immer mehr Bundesministerien von Anfang an, ob ihre Gesetzesentwürfe den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN) und den Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie entsprechen. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung hervor. Nachzulesen sind die 17 Ziele bei der UN.

„Alle Gesetze und Verordnungen, die von der Bundesregierung beschlossen und dann im Parlament beraten werden, sollen noch stärker als bisher auf ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geprüft werden“, betont die Bundesregierung. Das hatten das Bundesjustizministerium und das Bundeskanzleramt bereits im Dezember 2022 empfohlen. Denn: Die Halbzeitbilanz der UN im September 2023 hatte gezeigt, dass die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 2030 gefährdet ist.

Ende vergangenen Jahres nun hieß es aus Berlin: Die Ressorts setzen die Empfehlungen um. Die frühzeitige Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen nimmt Fahrt auf und zwar bei allen Prozessschritten der Gesetzgebung.

„Seit 2009 besteht eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Der Gesetzgeber muss darstellen, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat“, ist auf www.bundesregierung.de nachzulesen. Die Nachhaltigkeitsprüfung trage auch zur besseren Rechtsetzung bei, da ungewollte längerfristige oder politikbereichsübergreifende Auswirkungen der Regelungen früher erkannt werden könnten.

Compliance und Nachhaltigkeit

Soll bereits bei der Gesetzgebung auf Nachhaltigkeit geachtet werden, hat das Thema selbstverständlich auch für die Compliance eines Unternehmens höchste Relevanz.

  • Nachhaltigkeitsziele in die Compliance-Strategie integrieren: Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitsziele in ihre Compliance-Strategie integrieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter diese Ziele kennen und umsetzen.
  • Compliance-Management-System um Nachhaltigkeitsthemen erweitern: Das Compliance-Management-System sollte um Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt- und Sozialstandards erweitert werden.
  • Regelmäßige Audits und Kontrollen: Unternehmen sollten regelmäßig Audits und Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass sie sowohl die Compliance-Vorschriften als auch ihre Nachhaltigkeitsziele einhalten.

Mit Hilfe eines Rechtskatasters von SAT haben Sie alle relevanten Regelungen rund um die Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen jederzeit auf dem Schirm. Sprechen wir miteinander, was machbar und sinnvoll ist.