Ein Rechtskataster ist ein Verzeichnis von Rechtsvorschriften, das die Rechtslage in einem bestimmten Bereich systematisch erfasst. Sie können für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. zur Information, zur Rechtsberatung oder zur Rechtsdurchsetzung.

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtskataster, die sich auf verschiedene Rechtsbereiche beziehen. Zu den bekanntesten gehören:

  • Bundesrecht: Das Bundesrecht wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt kann online abgerufen werden.
  • Landesrecht: Das Landesrecht wird in den jeweiligen Landesgesetzblättern veröffentlicht. Die Landesgesetzblätter können online abgerufen werden.
  • Europäisches Recht: Das Europäische Recht wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Amtsblatt der Europäischen Union kann online abgerufen werden.
  • Internationales Recht: Das Internationale Recht wird in verschiedenen Quellen veröffentlicht, z. B. in den Sammlungen der Vereinten Nationen oder in den Sammlungen von Rechtswissenschaftlern.

Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte Rechtskataster, die sich auf bestimmte Rechtsbereiche beziehen. Beispiele hierfür sind:

  • Baurecht: Das Baurecht wird im Baugesetzbuch und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
  • Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht wird im Arbeitsgesetzbuch und in den jeweiligen Landesarbeitsgesetzen geregelt.
  • Umweltrecht: Das Umweltrecht wird im Umweltgesetzbuch und in den jeweiligen Landesumweltgesetzen geregelt.

Rechtskataster können auf verschiedene Weise aufgebaut sein. Einige sind nach Rechtsgebieten gegliedert, andere nach Sachgebieten. Etliche enthalten auch Informationen zu den Rechtsfolgen der jeweiligen Rechtsvorschriften.

Rechtskataster können eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen, Behörden und Privatpersonen sein. Sie können dabei helfen, die Rechtslage zu verstehen und Rechtsrisiken zu vermeiden.

Hier sind einige Beispiele für die Verwendung:

  • Information: Rechtskataster können verwendet werden, um sich über die Rechtslage in einem bestimmten Bereich zu informieren.
  • Rechtsberatung: Sie können verwendet werden, um Rechtsberatung zu erhalten.
  • Rechtsdurchsetzung: Rechtskataster können verwendet werden, um Rechtsansprüche durchzusetzen.
Klimawandel

Ist Ihr Rechtskataster fit für die neuen Anforderungen aus dem Klimawandel?

Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat ihre zertifizierbaren Managementsystem-Standards erweitert, nach denen sich Unternehmen zertifizieren lassen können. Bekanntgegeben hat sie das jüngst in einem Kommuniqué mit dem International Accreditation Forum (IAF). Demnach müssen Organisationen, die sich zertifizieren lassen wollen, bei ihrer Kontextanalyse auch die Bedeutung von Risiken des Klimawandels berücksichtigen.

Hinterfragt werden muss nun, ob der Klimawandel ein relevantes Thema für die Organisation ist und ob interessierte Parteien an sie Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel stellen. Wenn die Organisation zu dem Ergebnis kommt, dass der Klimawandel für ihre Tätigkeit relevant ist, muss er bei der Gestaltung und Umsetzung des Managementsystems berücksichtigt werden. Wir bei SAT empfiehlt, auch bestehende Rechtskataster darauf zu untersuchen, ob sie die Aspekte des Klimawandels und die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen umfassend berücksichtigen.

Welche Normen von der Anpassung betroffen sind, lesen Sie ausführlich bei IAF und ISO. Die Erweiterung gilt demnach für alle ISO-Standards für Managementsysteme:  ISO 14001, ISO 15378, ISO 19443, ISO 21001, ISO 22000, ISO 22301, ISO 28000, ISO 29001, ISO 37001, ISO 45001, ISO 50001, ISO 9001, ISO/IEC 20000 und ISO/IEC 27001. Übrigens auch für die ISO 37301, obwohl sie noch nicht explizit genannt ist. Nachhaltigkeit wird so ein wesentlicher Bestandteil aller Managementsystemnormen.

Als interessierte Partei gilt im Management nach unserer Interpretation auch der Gesetzgeber. Dieser hat die Anforderung, dass die Organisation die Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld befolgt. Dementsprechend müssen Rechtskataster angepasst werden.

Anforderung interessierter Parteien können sein:

  • Vorschriften, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Produktgruppen festlegen
  • Vorschriften, die Beschränkungen für bestimmte Produkte festlegen oder Steuern auf bestimmte gelieferte Produkte erheben usw.
  • Vorschriften in Bezug auf die Berichterstattung über Treibhausgas-Emissionen, die Zahlung von Kohlenstoffsteuern oder die Teilnahme an Emissionshandelssystemen.

Klimawandel im Managementsystem

IAF und ISO betonen in ihrem Kommuniqué: „Diese neuen Einschlüsse stellen sicher, dass der Klimawandel im Managementsystem berücksichtigt wird und dass er ein externer Faktor ist, der für unsere Gemeinschaft wichtig genug ist, um von den Organisationen zu verlangen, ihn jetzt zu berücksichtigen.“

SAT unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung ihres Compliance Management Systems und bezieht bereits jetzt die Relevanz des Klimawandels individuell in die Kontext- und Risikoanalyse sowie in die Gestaltung des Rechtskatasters ein. Sprechen wir miteinander.

Arbeitssicherheit

Luft nach oben bei der Arbeitssicherheit

Das Thema „Arbeitssicherheit“ ist in deutschen Unternehmen offenbar weiter ausbaufähig. Zum jüngsten „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ hatte der TÜV Rheinland eine repräsentative Civey-Umfrage* in Auftrag gegeben. Ihr Ergebnis: Rund ein Viertel der befragten Arbeitnehmer in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland gaben an, dass sich „ihr Arbeitgeber eher oder eindeutig zu wenig für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz engagiert“.

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einstellung der Unternehmensleitung zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz aufmerksam wahrnehmen und wie wichtig Engagement und die Kommunikation in diesem Bereich sind“, erklärt Lisa Bosch, Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologin sowie Expertin für Safety Culture bei TÜV Rheinland.

Technik und Organisation allein reichen für Arbeitssicherheit nicht

Laut TÜV Rheinland zeige die Erfahrung, dass technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Unfallzahlen deutlich reduziert hätten. Allerdings reichten diese Maßnahmen nicht aus. Denn ein Teil der Risiken liege im Verhalten der Beschäftigten begründet: Vorgegebene Abläufe würden nicht eingehalten, Schutzmaßnahmen umgangen und persönliche Schutzausrüstung werde nicht genutzt. „Bei der Umsetzung der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes spielt die Unternehmenskultur eine entscheidende Rolle“, weiß Bosch. „In einer sicherheitsbewussten Unternehmenskultur haben Führungskräfte eine bedeutende Vorbildfunktion. Wichtig ist, dass sie sicherheitsbewusstes Verhalten vorleben und die Umsetzung durch Mitarbeitende fördern.“

Um das Thema Arbeitssicherheit noch stärker in den Fokus der Unternehmen zu rücken, empfiehlt der TÜV vor allem, die Sichtweise der Unternehmensleitung zu verändern – weg von der ausschließlichen Orientierung an Produktivitätszahlen, hin zu mehr Fokus auf Arbeitssicherheit und deren Implementierung in der Unternehmenskultur. Ein erster Schritt bei der Etablierung einer Sicherheitskultur im Unternehmen sei daher die „objektive Analyse der bestehenden Sicherheitskultur und die Ableitung von passgenauen Maßnahmen“: Welche Verhaltensweisen haben sich, abweichend von dem erwünschten Verhalten, wie es z. B. in der Betriebsanweisung gefordert wird, unter den Führungskräften und Mitarbeitenden etabliert? Wie werden Sicherheitsmaßnahmen kommuniziert und wie ist das Vorgehen nach Unfällen? Ursachen für abweichende Verhaltensweisen können beispielsweise in Befragungen, Kleingruppen oder Workshops ergründet werden.

Arbeitssicherheit positiv kommunizieren

Außerdem rät der TÜV dazu, richtiges Verhalten im Umgang mit Risiken und Gefahren im Betrieb positiv zu verstärken. „Damit dies gelingt, sollten keine Schuldzuweisungen erfolgen, sondern die Ursachen analysiert und behoben werden. Arbeitssicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess, der von Feedback und der Einbeziehung der Mitarbeitenden profitiert“.

Wichtige Grundlage: Health-, Safety- und Environment-Kataster

Die Einschätzung des TÜV Rheinland können wir bei SAT auf jeden Fall unterstreichen. Darüber hinaus sehen wir einen weiteren wichtigen Aspekt: Die Grundlage aller Fragen rund um die Arbeitssicherheit ist das Wissen über die individuellen regulatorischen Aspekte in jedem einzelnen Unternehmen: Welche Vorschriften gelten überhaupt, woran müssen sich die Arbeitnehmer halten, um am Arbeitsplatz sicher zu sein? Welche Voraussetzungen müssen die Arbeitgeber dafür schaffen?

Dieser regulatorische Aspekt kann mit einem auf das jeweilige Unternehmen angepassten Health-, Safety- und Environment-Kataster abgedeckt werden. Dieses fokussierte Rechtskataster listet je nach Tätigkeitsgebiet die relevanten Vorschriften und Gesetze auf, die die Unternehmensleitung im Betrieb berücksichtigen und deren Umsetzung sie sicherstellen muss.

Unsere Unternehmensberatung hat bereits bei zahlreichen Kunden entsprechende Rechtskataster etabliert und trägt so dazu bei, dass das Thema Arbeitssicherheit den entsprechenden Stellenwert erhält. Sprechen wir miteinander!

*Repräsentative Civey-Umfrage unter Erwerbstätigen in Unternehmen/ Organisationen mit über 500 Mitarbeitenden; Stichprobengröße: 2.008; Befragungszeitraum: 07.03.24 – 21.03.2024

Rechtskataster

Gesetzliche Änderungen: Was ist neu im April 2024?

Auch im April 2024 treten etliche neue Regelungen und Gesetze in Kraft, die Unternehmen berücksichtigen und im Compliance Management berücksichtigen müssen. Mit Hilfe eines aktuellen Rechtskatasters bleiben sie auf dem Laufenden.

Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Die Bundesregierung hat mit dem zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz Maßnahmen zum Bundeshaushalt 2024 auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor. (Quelle und Details)

Wachstumschancengesetz für Unternehmen

Die Bundesregierung beansprucht für sich, mit dem Wachstumschancengesetz Unternehmen steuerlich zu entlasten, sie von bürokratischen Hürden zu befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen zu verbessern.

Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Mrd. Euro – deutlich weniger als in ursprünglichen Plänen, nach mehreren Änderungen nun aber im Bundestag und im Bundesrat mehrheitlich beschlossen.

Es soll beitragen zu

  • Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung,
  • verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten,
  • steuerlichen Anreize für den Wohnungsneubau,
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • und Einführung der E-Rechnung

Die ursprünglich vorgesehenen Prämien für Klimaschutz-Investitionen fallen weg, aber auch die Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen.

Neue Fördermöglichkeiten für Arbeit

Seit 1. April 2024 sollen Ausbildungsgarantie, Weiterbildungsgesetz und Qualifizierungsgeld die Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung unterstützen.

Das Gesetz macht berufliche Weiterbildung seit April 2024 leichter zugänglich. Die Angebote stehen nun allen Betrieben mit festen Fördersätze für die Weiterbildung offen.

Qualifizierungsgeld soll Unternehmen helfen, Fachkräfte durch Qualifizierung im Betrieb zu halten. Das Geld wird den Beschäftigten als Entgeltersatz während der Qualifizierung gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht.

Künstliche Intelligenz

Unternehmen jetzt gefordert: EU-Parlament verabschiedet KI-Gesetz

In dieser Woche hat das EU-Parlament grünes Licht für das Gesetz über künstliche Intelligenz gegeben. Die neuen Regeln zielen darauf ab, Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie ökologische Nachhaltigkeit vor Hochrisiko-KI-Systemen zu schützen. Gleichzeitig sollen sie Innovationen ankurbeln. Die Verordnung legt bestimmte Verpflichtungen für KI-Systeme fest, abhängig von den jeweiligen möglichen Risiken und Auswirkungen. Das KI-Gesetz hat direkte Auswirkungen auf Unternehmen und deren Compliance.

Verbotene Anwendungen

Die neuen Vorschriften verbieten bestimmte KI-Anwendungen, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger bedrohen. Dazu zählen unter anderem die biometrische Kategorisierung auf der Grundlage sensibler Merkmale und das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Überwachungskameras für Gesichtserkennungsdatenbanken. Ebenfalls verboten sind künftig Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und in Schulen sowie das Bewerten von sozialem Verhalten mit KI. Auch vorausschauende Polizeiarbeit, die einzig auf der Profilerstellung oder der Bewertung von Merkmalen einer Person beruht, und der Einsatz von künstlicher Intelligenz, um das Verhalten von Menschen zu beeinflussen oder ihre Schwächen auszunutzen, ist nach den neuen Regeln nicht erlaubt.

Ausnahmen für Strafverfolgungsbehörden

Grundsätzlich ist die Nutzung von biometrischen Fernidentifizierungssystemen durch Strafverfolgungsbehörden verboten. Es gibt jedoch bestimmte ausführlich beschriebene und eng abgegrenzte Ausnahmefälle. Fernidentifizierung in Echtzeit ist nur dann erlaubt, wenn strenge Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden – unter anderem gibt es zeitliche und räumliche Beschränkungen, und es muss vorab eine spezielle behördliche oder gerichtliche Genehmigung eingeholt werden. Entsprechende Systeme dürfen beispielsweise genutzt werden, um gezielt nach einer vermissten Person zu suchen oder einen Terroranschlag zu verhindern. Der Einsatz von KI-Systemen zur nachträglichen Fernidentifizierung gilt als hochriskant. Hierfür ist eine gerichtliche Genehmigung nötig, die mit einer Straftat in Verbindung stehen muss.

Verpflichtungen für Hochrisikosysteme

Auch für andere Hochrisiko-KI-Systeme sind bestimmte Verpflichtungen vorgesehen, denn sie können eine erhebliche Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Grundrechte, die Umwelt, Demokratie und den Rechtsstaat darstellen. Als hochriskant werden unter anderem KI-Systeme eingestuft, die in den Bereichen kritische Infrastruktur, allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung eingesetzt werden. Auch KI-Systeme, die für grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen – etwa im Gesundheits- oder Bankwesen –, in bestimmten Bereichen der Strafverfolgung sowie im Zusammenhang mit Migration und Grenzmanagement, Justiz und demokratischen Prozessen (zum Beispiel zur Beeinflussung von Wahlen) genutzt werden, gelten als hochriskant. Solche Systeme müssen Risiken bewerten und verringern, Nutzungsprotokolle führen, transparent und genau sein und von Menschen beaufsichtigt werden. Die Bevölkerung hat künftig das Recht, Beschwerden über KI-Systeme einzureichen und Entscheidungen erklärt zu bekommen, die auf der Grundlage hochriskanter KI-Systeme getroffen wurden und ihre Rechte beeinträchtigen.

Transparenzanforderungen

KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck und die Modelle, auf denen sie beruhen, müssen bestimmte Transparenzanforderungen erfüllen, darunter die Einhaltung des EU-Urheberrechts und die Veröffentlichung detaillierter Zusammenfassungen der für das Training verwendeten Inhalte. Für die leistungsfähigeren Modelle, die systemische Risiken bergen könnten, gelten künftig zusätzliche Anforderungen – etwa müssen Modellbewertungen durchgeführt, systemische Risiken bewertet und gemindert und Vorfälle gemeldet werden.

Darüber hinaus müssen künstlich erzeugte oder bearbeitete Bilder bzw. Audio- und Videoinhalte (sogenannte Deepfakes) in Zukunft eindeutig als solche gekennzeichnet werden.

Maßnahmen zur Förderung von Innovationen und KMU

In den Mitgliedstaaten müssen Reallabore eingerichtet und Tests unter realen Bedingungen durchgeführt werden. Diese müssen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Start-ups zugänglich sein, damit sie innovative KI-Systeme entwickeln und trainieren können, bevor sie auf den Markt kommen.

Eingerichtet wird nun das Europäische Amt für künstliche Intelligenz, um Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen, bevor diese in Kraft treten

Nächste Schritte

Die Verordnung wird nun von Rechts- und Sprachsachverständigen abschließend überprüft. Sie dürfte noch vor Ende der Wahlperiode im Rahmen des sogenannten Berichtigungsverfahrens angenommen werden. Auch muss der Rat die neuen Vorschriften noch förmlich annehmen.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft und ist – bis auf einige Ausnahmen – 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten uneingeschränkt anwendbar. Die Ausnahmen sind Verbote sogenannter verbotener Praktiken, die bereits sechs Monate nach Inkrafttreten gelten, Verhaltenskodizes (sie gelten neun Monate nach Inkrafttreten), Regeln für künstliche Intelligenz mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich Governance, (zwölf Monate nach Inkrafttreten) und Verpflichtungen für Hochrisikosysteme (36 Monate nach Inkrafttreten). (Quelle)

KI-Gesetz und Compliance

Unternehmen müssen sich spätestens jetzt damit auseinandersetzen, wie sie KI-Systeme rechtskonform und in ihr Compliance Management System integriert anwenden. Das KI-Gesetz im Unternehmen umzusetzen, bedeutet auch festzulegen, wer für die rechtskonforme Nutzung von KI im Unternehmen zuständig ist. Außerdem müssen die Risiken der angewendeten KI identifiziert und dokumentiert werden. Die Verantwortlichen müssen dafür sorgen, dass maximale Transparenz über sämtliche KI-Prozesse gesichert ist und dabei alle relevanten Gesetze und Regelungen eingehalten werden. Am Ende des Prozesses steht ein Risikobewertungs- und -managementsystem, das in das bestehende Compliance Management System integriert werden muss.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung, sprechen Sie uns gerne an.

Natrium-Ionen-Batterien

Neue Regeln zum Transport von Natrium-Ionen-Batterien und -Zellen

Ein Thema, das sperrig klingt, aber dennoch viele Unternehmen betrifft, ist die „Multilaterale Sondervereinbarung RID 2/2023 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die Beförderung von Natrium-Ionen-Batterien mit einem organischen Elektrolyt oder Natrium-Ionen-Batterien mit einem organischen Elektrolyt in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt.“ Oder mit anderen Worten: Es geht um Gefahrgut-Transporte und den vorschriftsgemäßen Versand und Transport von Lithiumbatterien: Die Sondervorschrift gewährt unter bestimmten Bedingungen umfassende Befreiungen von den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter für Lithium-Batterien. Die Vorschrift in gesamter Länge stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Natrium-Ionen-Batterien, einschließlich Natrium-Ionen-Zellen, dürfen demnach als UN 3551 Natrium-Ionen-Batterien mit einem organischen Elektrolyt oder als UN 3552 Natrium-Ionen-Batterien mit einem organischen Elektrolyt in Ausrüstungen oder mit Ausrüstungen verpackt unter den in der Multilateralen Sondervereinbarung festgelegten Bedingungen befördert werden. Dabei muss beachtet werden, dass die Bau- und Prüfvorschriften, die in der Anlage zur Vereinbarung festgelegt sind, erfüllt werden. Die Vereinbarung gilt bis 30. Juni 2025.

Zu den Transportbedingungen zählen unter anderem diese:

  • Jede Zelle und jede Batterie muss eine Sicherheitsentlüftungsvorrichtung haben, damit sie unter Normalbedingungen nicht gewaltsam bersten.
  • Benötigt werden wirksame Vorrichtungen, um externe Kurzschlüsse zu verhindern. Zellen und Batterien, die in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen vor Beschädigungen geschützt werden.

Wir empfehlen vor diesem Hintergrund, die Compliance Richtlinien zu den Themen Gefahrguttransporte und Umweltschutz auf diese Sondervereinbarung anzupassen und in Ihr Rechtskataster einzupflegen. Haben Sie Fragen dazu, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Nachhaltigkeitsbericht

Nachhaltige Gesetze beeinflussen Compliance in Unternehmen

Laut Bundesregierung prüfen immer mehr Bundesministerien von Anfang an, ob ihre Gesetzesentwürfe den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN) und den Prinzipien der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie entsprechen. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung hervor. Nachzulesen sind die 17 Ziele bei der UN.

„Alle Gesetze und Verordnungen, die von der Bundesregierung beschlossen und dann im Parlament beraten werden, sollen noch stärker als bisher auf ihren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung geprüft werden“, betont die Bundesregierung. Das hatten das Bundesjustizministerium und das Bundeskanzleramt bereits im Dezember 2022 empfohlen. Denn: Die Halbzeitbilanz der UN im September 2023 hatte gezeigt, dass die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 2030 gefährdet ist.

Ende vergangenen Jahres nun hieß es aus Berlin: Die Ressorts setzen die Empfehlungen um. Die frühzeitige Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzen nimmt Fahrt auf und zwar bei allen Prozessschritten der Gesetzgebung.

„Seit 2009 besteht eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsprüfung bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Der Gesetzgeber muss darstellen, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat“, ist auf www.bundesregierung.de nachzulesen. Die Nachhaltigkeitsprüfung trage auch zur besseren Rechtsetzung bei, da ungewollte längerfristige oder politikbereichsübergreifende Auswirkungen der Regelungen früher erkannt werden könnten.

Compliance und Nachhaltigkeit

Soll bereits bei der Gesetzgebung auf Nachhaltigkeit geachtet werden, hat das Thema selbstverständlich auch für die Compliance eines Unternehmens höchste Relevanz.

  • Nachhaltigkeitsziele in die Compliance-Strategie integrieren: Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitsziele in ihre Compliance-Strategie integrieren und sicherstellen, dass alle Mitarbeiter diese Ziele kennen und umsetzen.
  • Compliance-Management-System um Nachhaltigkeitsthemen erweitern: Das Compliance-Management-System sollte um Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt- und Sozialstandards erweitert werden.
  • Regelmäßige Audits und Kontrollen: Unternehmen sollten regelmäßig Audits und Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass sie sowohl die Compliance-Vorschriften als auch ihre Nachhaltigkeitsziele einhalten.

Mit Hilfe eines Rechtskatasters von SAT haben Sie alle relevanten Regelungen rund um die Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen jederzeit auf dem Schirm. Sprechen wir miteinander, was machbar und sinnvoll ist.

Das ändert sich 2024

Das ändert sich 2024

Mit Beginn des Jahres 2024 verändern sich zahlreiche Gesetze und Regelungen. Das hat auch Einfluss auf die Unternehmens-Compliance. Wir nennen Beispiele.

Arbeit/Personal

Mindestlohn steigt

In den kommenden beiden Jahren steigt der gesetzliche Mindestlohn. Ab Januar 2024 steigt die unterste Lohngrenze von 12 auf 12,41 Euro brutto je Stunde. 2025 steigt sie auf 12,82 Euro.

Minijobber können mehr verdienen

Ab Januar 2024 dürfen Minijobber 538 Euro im Monat verdienen, da auch der Mindestlohn steigt. Ziel ist es, dass Minijobber weiterhin bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können, was sonst bei höherem Mindestlohn nicht möglich wäre.

Eingliederungszuschuss für Arbeitssuchende verlängert

Unternehmen, die Arbeitssuchende einstellen, die stärkere Unterstützung benötigen – zum Beispiel wegen langer Arbeitslosigkeit, Behinderung oder höheren Alters – können weiterhin bis zu 36 Monate einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung gilt jetzt bis Ende 2028.

Lieferkettengesetz – Sorgfaltspflichten jetzt auch für kleinere Unternehmen

Ab 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettengesetz auch für kleinere Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten. In der Vergangenheit verpflichtete das Gesetz nur Unternehmen mit über 3.000 Mitarbeitenden.

Soziales

Mehr Inklusion in Unternehmen

Für mehr gesellschaftliche Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung stärker in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Deshalb haben sich zum 1. Januar 2024 die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, geändert. Die Details finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.

Gesundheit

Neuer Grenzwert bei Bisphenol A für Trinkwasser

Mit der neuen Trinkwasserverordnung werden einige Grenzwerte verschärft oder neu eingeführt. Ab 12. Januar 2024 gilt ein Grenzwert für Bisphenol A, weitere neue Grenzwerte werden folgen. Bisphenol A hat eine hormonähnliche Wirkung und steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Die Chemikalie ist unter anderem in Kunstharzen enthalten, die auch zur Sanierung von Trinkwasserleitungen eingesetzt werden.

Energie

Wärmeplanung

Bis 2045 soll in ganz Deutschland klimaneutral geheizt werden. Bürger und Unternehmen erfahren durch eine Wärmeplanung der Städte und Kommunen, wie sie am besten heizen sollten, damit sie über die für sie geeignete Heizung entscheiden können. Mehr Infos unter www.bundesregierung.de/breg-de/suche/waermeplanungsgesetz-2213692

Strompreispaket für produzierende Unternehmen

Die Stromsteuer sinkt für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den EU-weit zulässigen Mindestwert. Dafür wird der bisherige Spitzenausgleich für etwa 9.000 Unternehmen abgeschafft. Die rund 350 am stärksten im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen erhalten einen Ausgleich für die Kosten des deutschen CO2-Emissionshandels. Auch die Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen soll fortgeführt werden.

Finanzen

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz soll mehr privates Kapital für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung ermöglichen. Start-Ups und Wachstumsunternehmen können einfacher an die Börse gehen und haben besseren Zugang zu Eigenkapital: Die Summe des Mindestmarktkapitals für einen Börsengang wird von 1,24 Millionen Euro auf eine Million Euro gesenkt.

Globale Mindestbesteuerung

Weltweit hatten sich mehr als 130 Staaten unter dem Dach von OECD und G20 verständigt, eine globale Mindestbesteuerung einzuführen. In der EU wird die Mindestbesteuerung durch eine EU-Richtlinie sichergestellt, durch ein Gesetz wurde die Richtlinie in Deutschland umgesetzt.

Quelle: Bundesregierung

Wenn Sie alle gesetzlichen Änderungen, die für Ihr Unternehmen relevant sind, sicher im Blick behalten wollen, empfehlen wir Ihnen die Etablierung eines eigenen Rechtskatasters. Sprechen wir darüber!

Nachhaltigkeitsbericht

Sorgenkind Nachhaltigkeitsbericht – ESR-Standards geben mehr Orientierung

Seit fast einem Jahr ist sie nun in Kraft – die EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“, die die Berichterstattung über Nachhaltigkeit in europäischen Unternehmen regelt. Außerdem hat die EU-Kommission Mitte 2023 zwölf „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) zu Umwelt, Soziales und Unternehmen verabschiedet, mit denen sie einen Leitfaden für die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsberichts an die Hand gibt.

Nach und nach werden immer mehr Unternehmen der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen – ab 1. Januar 2024 diejenigen, für die auch bisher schon die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) galt. Sie müssen ab 2025 für das Vorjahr einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD vorlegen. Große Kapitalgesellschaften ab 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von 25 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro Umsatz (wenn zwei von drei Punkten zutreffen) müssen gemäß CSRD ab 2026 den Bericht für 2025 erstellen, bevor börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen ein Jahr später gemäß Directive berichten müssen.

Welche Rolle spielt die neu Corporate Sustainability Reporting Directive?

Die CSR-Directive ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die bislang die Basis für die Berichtspflicht zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen in der EU war. Dadurch wurde im gleichen Zuge das deutsche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aktualisiert. Ziel der CSRD ist es, „die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern, zu verbessern und zu vereinheitlichen. Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit auf die gleiche Stufe wie die klassische finanzielle Berichterstattung gehoben und verpflichtend im selben Lagebericht festgehalten“, heißt es beim Bayrischen Landesamt für Umwelt.

Wozu ein Nachhaltigkeitsbericht?

Der Nachhaltigkeitsbericht und seine feste Verankerung im Geschäftsbericht zwingen Unternehmen dazu, sich transparent mit den Folgen ihrer Tätigkeit für Gesellschaft und Umwelt auseinanderzusetzen. Gerade in den heutigen Zeiten, in den Klima- und Umweltschutz permanent auf der Tagesordnung stehen, ist der Nachhaltigkeitsbericht also nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern dient zugleich der Imagepflege, der Transparenz, dem Vertrauensaufbau und -erhalt bei Geschäftspartnern und Investoren. Im Sinne der Compliance dient der Nachhaltigkeitsbericht zugleich der Risikoanalyse, welche Umwelt- und sozialrechtlichen Auswirkungen die Unternehmenstätigkeit mit sich bringt.

ESR-Standards geben Ausgestaltung vor

Seit Mitte 2023 gibt es zwölf ESRS, weitere sollen folgen. „Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig im Lagebericht anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards offengelegt werden. Hierzu hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission bereits einen Entwurf für sektorübergreifende Standards (Set 1) übergeben. Dieser beinhaltet zwei allgemeingültige ESRS-Standards, fünf im Bereich Umwelt, vier im Bereich Soziales und einen im Bereich Unternehmensführung. Parallel erarbeitet die EFRAG bis Ende Juni 2024 sektorspezifische Standards (Set 2)“, informiert das Bayrische Landesamt für Umwelt.

Wenn Sie sich darüber informieren möchten, was diese Standards für Ihr Unternehmen bedeutet und wie sie anzuwenden sind, unterstützen wir Sie gern. Sprechen Sie uns jederzeit an.

Heizungsgesetz

Habecks Heizungsgesetz fordert Unternehmen heraus

Nun ist es also endlich soweit: Das sogenannte Heizungsgesetz – juristisch korrekt ist es eine Änderung des bereits seit 2020 bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – wurde im Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab 1. Januar 2024.

Politisch diskutiert wurde das Heizungsgesetz zwar primär unter sozialpolitischen Aspekten: Welche finanziellen Belastungen mutet dieses Gesetz einkommensschwachen Bevölkerungsschichten zu? Doch zugleich ist es eine Compliance-Herausforderung für Unternehmen. Denn es gilt im Grundsatz für alle Gebäude und damit auch für die Heizungssysteme von Unternehmen, insbesondere – wie es in der Terminologie des GEG heißt – für Nichtwohngebäude wie zum Beispiel Industriehallen.

Das bedeutet konkret, dass die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbare Energien auch bei Heizungsaustausch in Industriegebäuden gelten wird. Ohne Übergangsregelung greift dies allerdings nur bei Neubauten, die zusätzlich noch in vollkommen neu erschlossenen Industrie- oder Gewerbegebieten liegen. Das dürfte eher die Ausnahme sein.

Heizungsgesetz gilt zuerst bei Neubauten in neuen Gewerbegebieten

Soll die Heizung hingegen in Bestandsgebäuden ausgetauscht werden oder erfolgt der Neubau nur in Baulücken bereits bestehender Industrie- oder Gewerbegebiete, gelten die neuen Regelungen erst nach Übergangsfristen: in Gemeinden ab 100.000 Einwohner ab 30. Juni 2026 und bei kleineren Gemeinden ab 30. Juni 2028. Bis dahin sollen die Kommunen örtliche Wärmeplanungen einführen, um für die Gebäudeeigentümer mehr Klarheit über die Möglichkeiten beim Heizungstausch zu schaffen.

Wenn die neuen Verpflichtungen greifen, hat der Unternehmer folgende technische Möglichkeiten, die 65-Prozent-Vorgabe umzusetzen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • solarthermische Anlage
  • Heizungsanlage auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff oder Derivaten davon
  • Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung, wobei der verbleibende Energiebedarf mit fossilen Energieträgern gedeckt werden kann

Massive Sanktionen bei Verstoß

All diese Verpflichtungen gelten aber nur, wenn die Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann (sog. Heizungshavarie). Ist eine Reparatur hingegen noch möglich, muss sie derzeit noch nicht den neuen Anforderungen des GEG entsprechen.

Bei Verstößen gegen die neuen Verpflichtungen drohen hohe Bußgelder, aber auch Ausschlüsse bei öffentlichen Vergabeverfahren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einhaltung dieser neuen Compliance-Vorgaben.

Vortrag Stefan Pawils

SAT beim Insight Day @ OOWV Oldenburg

Mit einem Vortrag zum Thema Rechtskataster und Organisationsverschulden ist unser Geschäftsführer Stefan Pawils beim Insight Day @ OOWV Oldenburg am 28. November 2023 dabei. Organisiert wird die Veranstaltung von unserem Partner Quentic.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte und HSE-Manager in Unternehmen aus Industrie, Handel, Logistik und der Ver- und Entsorgungswirtschaft, die die Quentic-Software noch nicht aktiv im Einsatz haben. Die stark begrenzte Teilnehmerzahl stellt sicher, dass genug Raum für individuelle Fragen bleibt. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Anmeldung ist bis zum 21. November möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen keine Teilnehmergebühren an.

Worum geht es beim Insight Day @ OOWV Oldenburg?

Die Teilnehmer erfahren von Quentic-Anwender OOWV-Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband, wie er die Software-Lösung für Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Nachhaltigkeitsmanagement in der Praxis einsetzt. Der OOWV ist ein leistungsstarker Partner rund ums Wasser, der als Dienstleister Privatkunden, Kommunen und Unternehmen mit frischem Trinkwasser beliefert. Auch die fachgerechte Entsorgung des Abwassers übernimmt der OOWV. Seit zehn Jahren nutzt der Verband die Software-Lösung Quentic. Dabei sind fast alle Module der Software im Einsatz und werden individuell auf die Bedürfnisse des OOWV angepasst.

SAT als Compliance Service Provider und Quentic als Anbieter der Software-Lösung für mehr Compliance und Sicherheit sind seit vielen Jahren Partner rund um das Thema Compliance. Daher präsentieren wir Ihnen auf der Veranstaltung beim OOWV grundsätzliche Informationen rund um das Thema Compliance und das Rechtskataster als Grundlage für die Rechtskonformität Ihres Unternehmens. Wir zeigen zugleich auf, welche Konsequenzen mangelnde Compliance hat, Stichwort: Organisationsverschulden.

Über Stefan Pawils

Stefan Pawils ist geschäftsführender Gesellschafter des Düsseldorfer Compliance Service Providers SAT GmbH & Co. KG. Als Compliance Fachmann ist er Compliance Officer (TÜV Rheinland), Auditor für Compliance-Managementsysteme im Auftrag des TÜV Rheinland und IRCA ISMS Auditor nach ISO/IEC 27001.

In der Compliance-Beratung hat sich SAT darauf spezialisiert, ganzheitliche und individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Rechtskataster zu erstellen und den Aktualisierungsdienst zu übernehmen. SAT versteht das Rechtskataster als logischen Ausgangspunkt aller Compliance-Aktivitäten.

Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen.

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