Nachhaltigkeitsbericht

Sorgenkind Nachhaltigkeitsbericht – ESR-Standards geben mehr Orientierung

Seit fast einem Jahr ist sie nun in Kraft – die EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“, die die Berichterstattung über Nachhaltigkeit in europäischen Unternehmen regelt. Außerdem hat die EU-Kommission Mitte 2023 zwölf „European Sustainability Reporting Standards“ (ESRS) zu Umwelt, Soziales und Unternehmen verabschiedet, mit denen sie einen Leitfaden für die Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsberichts an die Hand gibt.

Nach und nach werden immer mehr Unternehmen der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen – ab 1. Januar 2024 diejenigen, für die auch bisher schon die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) galt. Sie müssen ab 2025 für das Vorjahr einen Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSRD vorlegen. Große Kapitalgesellschaften ab 250 Mitarbeitenden, einer Bilanzsumme von 25 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro Umsatz (wenn zwei von drei Punkten zutreffen) müssen gemäß CSRD ab 2026 den Bericht für 2025 erstellen, bevor börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen ein Jahr später gemäß Directive berichten müssen.

Welche Rolle spielt die neu Corporate Sustainability Reporting Directive?

Die CSR-Directive ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die bislang die Basis für die Berichtspflicht zur sozialen und ökologischen Verantwortung von Unternehmen in der EU war. Dadurch wurde im gleichen Zuge das deutsche CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) aktualisiert. Ziel der CSRD ist es, „die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern, zu verbessern und zu vereinheitlichen. Nachhaltigkeitsberichterstattung wird damit auf die gleiche Stufe wie die klassische finanzielle Berichterstattung gehoben und verpflichtend im selben Lagebericht festgehalten“, heißt es beim Bayrischen Landesamt für Umwelt.

Wozu ein Nachhaltigkeitsbericht?

Der Nachhaltigkeitsbericht und seine feste Verankerung im Geschäftsbericht zwingen Unternehmen dazu, sich transparent mit den Folgen ihrer Tätigkeit für Gesellschaft und Umwelt auseinanderzusetzen. Gerade in den heutigen Zeiten, in den Klima- und Umweltschutz permanent auf der Tagesordnung stehen, ist der Nachhaltigkeitsbericht also nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern dient zugleich der Imagepflege, der Transparenz, dem Vertrauensaufbau und -erhalt bei Geschäftspartnern und Investoren. Im Sinne der Compliance dient der Nachhaltigkeitsbericht zugleich der Risikoanalyse, welche Umwelt- und sozialrechtlichen Auswirkungen die Unternehmenstätigkeit mit sich bringt.

ESR-Standards geben Ausgestaltung vor

Seit Mitte 2023 gibt es zwölf ESRS, weitere sollen folgen. „Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig im Lagebericht anhand einheitlicher EU-Berichtsstandards offengelegt werden. Hierzu hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) im Auftrag der EU-Kommission bereits einen Entwurf für sektorübergreifende Standards (Set 1) übergeben. Dieser beinhaltet zwei allgemeingültige ESRS-Standards, fünf im Bereich Umwelt, vier im Bereich Soziales und einen im Bereich Unternehmensführung. Parallel erarbeitet die EFRAG bis Ende Juni 2024 sektorspezifische Standards (Set 2)“, informiert das Bayrische Landesamt für Umwelt.

Wenn Sie sich darüber informieren möchten, was diese Standards für Ihr Unternehmen bedeutet und wie sie anzuwenden sind, unterstützen wir Sie gern. Sprechen Sie uns jederzeit an.