Ein Rechtskataster ist ein Verzeichnis von Rechtsvorschriften, das die Rechtslage in einem bestimmten Bereich systematisch erfasst. Sie können für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. zur Information, zur Rechtsberatung oder zur Rechtsdurchsetzung.

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtskataster, die sich auf verschiedene Rechtsbereiche beziehen. Zu den bekanntesten gehören:

  • Bundesrecht: Das Bundesrecht wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt kann online abgerufen werden.
  • Landesrecht: Das Landesrecht wird in den jeweiligen Landesgesetzblättern veröffentlicht. Die Landesgesetzblätter können online abgerufen werden.
  • Europäisches Recht: Das Europäische Recht wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Amtsblatt der Europäischen Union kann online abgerufen werden.
  • Internationales Recht: Das Internationale Recht wird in verschiedenen Quellen veröffentlicht, z. B. in den Sammlungen der Vereinten Nationen oder in den Sammlungen von Rechtswissenschaftlern.

Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte Rechtskataster, die sich auf bestimmte Rechtsbereiche beziehen. Beispiele hierfür sind:

  • Baurecht: Das Baurecht wird im Baugesetzbuch und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
  • Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht wird im Arbeitsgesetzbuch und in den jeweiligen Landesarbeitsgesetzen geregelt.
  • Umweltrecht: Das Umweltrecht wird im Umweltgesetzbuch und in den jeweiligen Landesumweltgesetzen geregelt.

Rechtskataster können auf verschiedene Weise aufgebaut sein. Einige sind nach Rechtsgebieten gegliedert, andere nach Sachgebieten. Etliche enthalten auch Informationen zu den Rechtsfolgen der jeweiligen Rechtsvorschriften.

Rechtskataster können eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen, Behörden und Privatpersonen sein. Sie können dabei helfen, die Rechtslage zu verstehen und Rechtsrisiken zu vermeiden.

Hier sind einige Beispiele für die Verwendung:

  • Information: Rechtskataster können verwendet werden, um sich über die Rechtslage in einem bestimmten Bereich zu informieren.
  • Rechtsberatung: Sie können verwendet werden, um Rechtsberatung zu erhalten.
  • Rechtsdurchsetzung: Rechtskataster können verwendet werden, um Rechtsansprüche durchzusetzen.
Infektionsschutz

Infektionsschutz trotz ausgelaufener Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist seit Ende Mai außer Kraft. In vielen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen müssen Mitarbeiter und Besucher keine Masken mehr tragen, auch andere Arbeitsschutzregeln entfallen. Das sollte Unternehmen aber nicht davor zurückschrecken lassen, den betrieblichen Infektionsschutz hoch zu halten – auch vor dem Hintergrund, dass Fachleute davon ausgehen, dass spätestens im kommenden Herbst die nächste Corona-Welle übers Land schwappen könnte. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen beraten weiterhin dazu.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) schrieb in diesem Zusammenhang kürzlich in einer Pressemitteilung: „Seit Beginn der Pandemie müssen Betriebe den Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz in ihrer Gefährdungsbeurteilung beachten. Den rechtlichen Rahmen hierfür fanden sie bisher in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hatten diese Vorschriften mit “branchenspezifischen Konkretisierungen” für Betriebe und Einrichtungen flankiert.

Der Wegfall von Verordnung und Regel eröffne den Unternehmen nun deutlich mehr Entscheidungsspielraum. Er entbinde sie jedoch nicht von der grundsätzlichen Pflicht, Ansteckungsrisiken im Arbeitsschutz im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Darüber hinaus könne sich die Notwendigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen aus landes- oder bundesrechtlichen Regelungen für bestimmte Tätigkeiten oder Branchen ergeben.

Was bedeutet das für Arbeitgeber nach Auslaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung? Sie müssen dennoch die Gefährdung ihrer Mitarbeiter durch das Virus einschätzen, zum Beispiel mit Blick auf die Inzidenzen am Unternehmensstandort, auf die individuelle Tätigkeit und das personenabhängige Gefährdungsniveau. Besonders schutzbedürftige Beschäftigungsgruppen seien bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen einzuleiten, erinnert die DGUV.

Wie der Infektionsschutz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wird und welche Maßnahmen daraus je nach Branche abzuleiten sind, lassen die Handlungshilfen der Unfallversicherungsträger erkennen. Die gesetzliche Unfallversicherung rät: “Masken vorzuhalten und größere Zusammenkünfte vorausschauend zu planen sind einfache Mittel, um im Herbst gegebenenfalls schnell auf eine rasche Verschlechterung der Infektionslage reagieren zu können.”

Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz: Starten Sie jetzt mit der Umsetzung

Ob sie es für sinnvoll halten oder nicht: Unternehmen müssen sich auf das Lieferkettengesetz vorbereiten, das am 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Tatsächlich sind die Auswirkungen gar nicht so gering, wie es scheinen möchte.

Mit dem Lieferkettengesetz sollen künftig Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Menschenrechte entlang der kompletten Lieferkette sichergestellt werden. Es gilt für Unternehmen aller Rechtsformen, deren Geschäftssitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in Deutschland ist und die mehr als 3000 Beschäftigte (ab 1.1.2024: 1000) haben. Mit dem Gesetz entstehen neue Unternehmenspflichten im Sinne von Sorgfaltspflichten, neue Rechte betroffener Menschen gegenüber den Unternehmen und neue Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle).

Das Lieferkettengesetz richtet sich gezielt unter anderem gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Sklaverei, fehlenden Arbeitsschutz, keine Arbeitsrechte, Diskriminierung der Menschen, unangemessene Entlohnung oder mangelhaften Umweltschutz mit Folgen für Menschenrechte. Wenn Unternehmen nicht singulär am Markt tätig sind – was heutzutage fast auszuschließen ist – sind sie Teile einer Lieferkette und sollten sich auf das Gesetz entsprechend vorbereiten. Selbst wenn sie allein nicht gegen Schwächen und Verstöße in der Lieferkette erfolgreich vorgehen können, müssen Firmen zumindest ihr Bemühen darum gegenüber dem BAFA nachweisen. Ansonsten drohen Strafen.

Was sollten Unternehmen nun tun?

Paragraph 3 des Lieferkettengesetzes beschreibt genau die Sorgfaltspflichten, denen Unternehmen nachkommen müssen:

„Unternehmen sind dazu verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Sorgfaltspflichten enthalten:

  1. die Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 Absatz 1),
  2. die Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Absatz 3),
  3. die Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5),
  4. die Verabschiedung einer Grundsatzerklärung (§ 6 Absatz 2),
  5. die Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich
    (§ 6 Absatz 1 und 3) und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Absatz 4),
  6. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (§ 7 Absätze 1 bis 3),
  7. die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8),
  8. die Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern(§ 9) und
  9. die Dokumentation (§ 10 Absatz 1) und die Berichterstattung (§ 10 Absatz 2).“

Das bedeutet konkret, dass Unternehmen ihr Compliance Management gezielt erweitern bzw. auf die Fragestellungen des Lieferkettengesetzes ausrichten müssen. Risikomanagement und Risikoanalyse stellen dabei die wesentlichen Voraussetzungen dar. Im Gesetzestext heißt es dazu: „Unternehmen müssen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement einrichten. Das Risikomanagement ist in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen durch angemessene Maßnahmen zu verankern.“ Und weiter: „Im Rahmen des Risikomanagements hat das Unternehmen eine angemessene Risikoanalyse […] durchzuführen, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich sowie bei seinen unmittelbaren Zulieferern zu ermitteln.“

Wir unterstützen Sie bei der Integration des Lieferkettengesetzes in Ihr Compliance Management System, empfehlen zugleich die Etablierung einer internen Arbeitsgruppe, die das Vorhaben im betrieblichen Alltag umsetzt. Dazu gehören auf jeden Fall die Compliance-Beauftragten im Unternehmen, die IT samt Datenschutz, Einkaufs- und Personalabteilung sowie Arbeitnehmervertreter. Falls vorhanden, sollten die Beauftragten für Umwelt- und Arbeitsschutz einbezogen sein.

Sprechen Sie mit uns, wie machen Ihr Unternehmen fit für das Lieferkettengesetz.

Rechtskataster

Rechtskataster – in dieser Zeit wichtiger denn je

In den letzten Jahren hat sich beim Thema Compliance in den Unternehmen extrem viel getan – von der alles entscheidenden Bewusstseinsänderung bis hin zur Etablierung eines funktionierenden Compliance Management Systems. Doch aktuelle Entwicklung wie der Russland-Ukraine-Konflikt oder auch immer noch die Corona-Pandemie stellt noch einmal vieles in Frage: Ist Ihre Organisation tatsächlich rechtskonform aufgestellt? Haben Sie dabei zum Beispiel auch Homeoffice samt Arbeitsschutz, Hygienevorschriften und Datenschutz im Blick? Haben Sie alle Export- und Handelsvorschriften berücksichtigt?

Unsere Empfehlung: Betrachten Sie gerade jetzt Ihr Compliance Management System noch mal genau unter diesen Gesichtspunkten. Ein funktionierendes Rechtskataster unterstützt Sie dabei, nach den aktuellsten Spielregeln zu spielen.

Um wirklich rechtskonform zu sein, müssen Sie als Unternehmer alle unternehmensrelevanten Gesetze und Verordnungen kennen. Dazu zählen beispielsweise das Arbeits- und Umweltrecht, das Außenwirtschafts- und Produkthaftungsrecht, das Konzern- und Datenschutz- / IT-Recht und nicht zuletzt das Bürgerliche Recht und das Strafrecht.

Stellen Sie sich also diese drei zentralen Fragen:

  1. Kennen wir wirklich alle Gesetze und Vorschriften (EU-, Bund-, Länder-,   ggf. Verwaltungsvorschriften, technische Regelwerke, …), die uns betreffen – auch die, die in den letzten zwei Jahren dazugekommen, sich verändert haben oder weggefallen sind?
  2. Haben wir ein aktuelles, ganzheitliches, vollumfängliches und zentrales Gesetzes- und Verordnungskataster?
  3. Verfolgen wir laufend alle und betreffenden Änderungen?

Sollten Sie auch nur eine dieser Fragen mit “Nein” beantworten, haben Sie Handlungsbedarf.

Die Flut der Gesetze und Regelungen, die sich ständig ändern, ist eine nicht zu unterschätzende Herausforderung. Mut zur Lücke ist hier definitiv die falsche Strategie. Die juristischen Konsequenzen sind nicht zu unterschätzen. Außerdem erhöhen Kunden und Zertifizierer ständig den Druck in Sachen Gesetzeskonformität.

Ein Beispiel zeigt die ganze Komplexität des Themas: Rund 4.000 Gesetze, Verordnungen und sonstige Regelwerke von EU, Bund und Ländern gelten für ein durchschnittliches deutsches Industrieunternehmen pro Standort – nur für den Umwelt- und Arbeitsschutz. Daraus ergeben sich etwa 26.000 Pflichten, rund 11.500 davon sind strafbewehrt. Dabei handelt es sich hier nur um zwei von vielen unternehmensrelevanten Rechtsgebieten.

Durch die schiere Fülle der Compliance-Pflichten sind viele Unternehmen schlicht überfordert- und es kommen wie jetzt durch Corona immer neue dazu. Was der Russland-Ukraine-Konflikt mit sich bringt, muss in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten berücksichtigt werden.

Daher unser dringender Appell: Kümmern Sie sich um ein individuelles Rechtskataster als zentrales Element aller Compliance-Aktivitäten in Ihrem Unternehmen. Es ist auf Ihre Geschäftstätigkeit zugeschnitten und wird permanent an alle Entwicklungen angepasst. Es erfasst aktuell die Gesetze und Vorschriften in ausnahmslos allen Unternehmensbereichen und Sachgebieten. So können Sie Ihr Unternehmen auch auf aktuelle Entwicklungen kurzfristig einstellen und für die Umsetzung der wichtigen Compliance-Maßnahmen sorgen. Wir beraten Sie dabei.

Verbandssanktionengesetz

Verbandssanktionengesetz kommt nicht

Bis zur Bundestagswahl im September 2021 wird nichts mehr daraus: Obwohl die große Koalition das Unternehmenssanktionsrecht ändern wollte, wird das angekündigte Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) in dieser Legislaturperiode nicht mehr kommen. Wirtschaftskriminalität sollte damit wirkungsvoller bekämpft werden können. Doch die Politiker konnten sich bis zuletzt auf keinen der diversen Gesetzesentwürfe einigen.

Das „Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ sollte die Haftung von Unternehmenskonzernen regeln und eine eigenständige Grundlage für die Sanktionierung rechtswidriger Handlungen nationaler und multinationaler Konzerne einführen. Zugleich sollten mit Strafmilderungen unternehmensinterne Compliance-Maßnahmen gefördert und Anreize geboten werden, dass Unternehmen mit eigenen Untersuchungen dazu beitragen, Straftaten aufzuklären.

Insbesondere die CDU hatte sich zuletzt von dem geplanten Gesetz distanziert, wie auf dem Deutschen Anwaltstag Anfang Juni zu hören war. Demnach sei der Gesetzesentwurf im Wesentlichen am geplanten Umgang mit unternehmensinternen Untersuchungen gescheitert. Deren Ergebnisse hätten nämlich nicht den Schutz des § 97 StOP (Beschlagnahmeverbot) unterlegen, sondern die Staatsanwaltschaft hätte sie für ihre weiteren Ermittlungen beschlagnahmen dürfen. Die Christdemokraten sahen darin wohl keinen Anreiz für die Unternehmen, intern mögliches strafbares Verhalten der Mitarbeiter zu untersuchen.

Zwar ist das Verbandssanktionengesetz für diese Legislaturperiode gescheitert. Wir empfehlen Unternehmen aber dennoch, sich auf künftig zu erwartende Gesetzesänderungen zur wirkungsvolleren Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vorzubereiten. Konzeption, Einführung und Umsetzung eines durchdachten Compliance Management Systems tut daher umso mehr Not. Wir unterstützen Sie dabei!

ISO 37301:2021

Interpretation der Anforderungen aus der ISO 37301:2021 veröffentlicht

SAT-Geschäftsführer Stefan Pawils hat mit dem TÜV Rheinland eine topaktuelle Broschüre zur Interpretation der Anforderungen aus der ISO 37301:2021 veröffentlicht.  Der Titel „Die ISO 37301:2021“ ist nun im Webshop verfügbar. https://www.tuev-media.de/die-iso-37301:2021?sPartner=sat-team

Compliance

Studie zu Compliance offenbart Kommunikationsprobleme

Welchen Stellenwert haben Compliance und Integrität bei Führungsverantwortlichen in großen Unternehmen? Offenbar einen sehr großen: Laut der Studie „Compliance und Integrität in der Krise“, die das Konstanzer Zentrum für Wirtschaftsethik (ZfW) und die Frankfurter Kommunikationsagentur A&B One gemacht haben, geben 56 Prozent der Führungskräfte an, dass sich ihr Arbeitgeber stärker als bisher für Integrität, Transparenz und Fairness im Wettbewerb einsetzen soll. Zu den Ergebnissen heißt es seitens der Initiatoren: „Ein ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren ist für die Arbeitgeberbindung noch wichtiger als ein an Nachhaltigkeit oder Klimaschutz ausgerichteter „Purpose“. Die Entwicklung einer wertebasierten Compliance-Kultur und die Bereitschaft zur individuellen Verantwortungsübernahme werden im Homeoffice essenziell: Geltende Regeln sind dort weniger präsent, ihre Einhaltung kann schlechter kontrolliert werden.“

An der Befragung im November 2020 nahmen 303 Führungskräfte aller Ebenen teil, deren Unternehmen in der freien Wirtschaft mindestens 1.000 Beschäftigten haben. Demnach sprach sich die Mehrheit der Teilnehmenden für mehr Einsatz ihres Arbeitgebers für ökologische, rechtliche und soziale Werte aus. Bemerkenswert: Das ethisch einwandfreie Geschäftsgebaren auch in kritischen Situationen bewerten die Befragten sogar noch höher als soziale oder ökologische Ziele wie Umwelt- und Klimaschutz, Diversität oder Menschenrechte. Interpretation der Studieninitiatoren: „Nachhaltigkeit bleibt also wichtig, darf mit Blick auf die Gewinnung und Bindung von Mitarbeiter*innen aber nicht überschätzt werden.“

Dass dieses Ziel noch nicht erreicht ist, zeigen die Studienergebnisse allerdings ebenfalls: „Viele Unternehmen setzen aus Sicht der Befragten allerdings andere Prioritäten: Der wirtschaftliche Erfolg hat Vorrang, die Arbeitsbedingungen treten dahinter zurück. Defizite sehen die Führungskräfte vor allem in ethischen Konfliktfragen: Nur die Hälfte bescheinigt ihrem jeweiligen Arbeitgeber, dieser lege viel Wert darauf, auch dann integer zu handeln, wenn sich das einmal „nicht rechnet“. 64 % der Führungskräfte sind beunruhigt über Skandale und Missstände in der Wirtschaft, und 53 % glauben, dass Fehlverhalten heute häufiger vorkommt als vor zehn Jahren.“

Ein weiteres Manko: Obwohl es zwar in einem Großteil der teilnehmenden Unternehmen mittlerweile eigene Zuständigkeiten und Schulungen für Compliance gibt, sind die entsprechenden Regeln und Werte in den Unternehmen wenig präsent, werden von der Führungsetage nicht vorgelebt oder kommuniziert. Die Studie kommt zu dem Ergebnis: „In der Praxis wird noch zu wenig Wert auf persönlichen Austausch, Beratung und Diskussionsangebote gelegt: Diese Maßnahmen sind aus Sicht der Teilnehmenden besonders wirksam, werden aber nicht durchweg eingesetzt. Der offene Dialog erweist sich in unserer Studie als effektiver Hebel für die Förderung von Regelkonformität und individueller Verantwortungsübernahme – auch im Homoffice.“

Link zur Studie

ISO 37301

Die ISO 37301:2021 – Interpretation der Anforderungen

SAT-Geschäftsführer Stefan Pawils veröffentlicht mit dem TÜV Rheinland eine topaktuelle Broschüre zur Interpretation der Anforderungen aus der ISO 37301:2021. Sie ist in Kürze im TÜV Media Verlag erhältlich. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Rechtskataster im Gesundheitswesen

SAT und Inworks: Neue Compliance-Komplettlösung im Gesundheitswesen

Der Ulmer Software-Entwickler Inworks und  die Düsseldorfer Unternehmens- und Compliance-Beratung SAT kooperieren ab sofort bei Rechtskataster- und Compliance-Dienstleistungen im Gesundheitsbereich. Damit erhalten Kliniken und medizinische Einrichtungen eine Komplettlösung, mit der sie die für sie relevanten Gesetze und Vorschriften erfassen und ihr Compliance Management effektiv darauf ausrichten können.

Gerade Anbieter im Gesundheitswesen stehen vor immer größeren Herausforderungen, Compliance-Regeln jederzeit im Blick zu haben und auf Änderungen zeitnah reagieren zu können. Die Strafen bei nicht regelkonformem Verhalten aber steigen in gleichem Maße. Durch die Kooperation zwischen SAT und Inworks erfährt die Branche enorme Entlastung: Zusammen mit der Intrafox Health Care Software von Inworks und den Compliance-Dienstleistungen der SAT erhalten die Kunden aus dem Gesundheitsbereich ein digitales Rechtskataster-Modul inklusive Erstellungs- und Aktualisierungsservice. Dies sorgt für Transparenz und Sicherheit und ist der logische Ausganspunkt für alle weiteren Compliance-Aktivitäten.

„Die Kooperation ist die logische Konsequenz aus den enormen Compliance-Anforderungen einerseits und den digitalen Herausforderungen in der Gesundheitsbranche andererseits. Wir freuen uns, unseren Kunden nun eine ganzheitliche Lösung anbieten zu können“, sagen die Geschäftsführer Oliver Zwirner (Inworks) und Stefan Pawils (SAT).

SAT ist als Ingenieur- und Organisationsberatung spezialisiert auf die Erstellung und das permanente Monitoring von unternehmensindividuellen Gesetzes-, Genehmigungs- und Verordnungskatastern (Legal Compliance) – die Grundlage aller Compliance-Aufgaben. In diesem Bereich gehört die Gesellschaft bundesweit zu den führenden Experten.

Inworks erstellt digitale Lösungen vor allem für Gesundheitseinrichtungen zu den Themen QM, Risikomanagement, Compliance und Patientensicherheit. In diesen Bereichen ist Inworks mit der Intrafox Health Care Suite in über 1.000 Kliniken und Pflegeeinrichtungen marktführend.

https://sat-team.org
https://health-care.inworks.de

Verbandssanktionengesetz

Bundesregierung beschließt VerSanG: Neue Haftung für Führungskräfte und Versicherer

Compliance Management System  plus D&O-Versicherung: In unserem letzten Blog-Beitrag R+V-Versicherung und SAT bieten Rundumschutz für Entscheider haben wir Ihnen ausführlich vorgestellt, wie ein funktionierendes CMS und eine individualisierte Versicherung Führungskräfte im Konfliktfall sinnvoll absichern kann. In diesem Zusammenhang ist uns ein sehr interessanter Artikel von Nina-Isabell Ballwanz, Dr. Nathalie Isabelle Thorhauer, Lic. en droit (Lyon), und Dr. Dirk Seiler aufgefallen, der den gemeinsamen Ansatz von SAT und R+V-Versicherung bestärkt.

Erhöhter Verfolgungs- und Sanktionsdruck

In dem Artikel „Ein „Unternehmensstrafrecht“ für Deutschland, Im Blickpunkt: Neue Haftungsrisiken für Manager und D&O-Versicherer?“ im Online-Magazin Compliance Business vom 25. Juni 2020 schreiben die Autoren: „Im April 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seinen lange erwarteten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ veröffentlicht, dessen Herzstück das „Verbandssanktionengesetz“ (VerSanG) bildet. Nur zwei Werktage nach Ablauf der Stellungnahmefrist für Verbände und Interessenvertreter hat die Bundesregierung am 16. Juni 2020 den Gesetzentwurf mit nur marginalen redaktionellen Änderungen beschlossen. Auf eine noch in dieser Legislaturperiode zu erwartende Gesetzesänderung sollten sich Unternehmen gut vorbereiten, um nicht Gefahr zu laufen, wegen verbandsbezogener Straftaten ihrer Leitungspersonen und Mitarbeiter sanktioniert zu werden.“ Das Gesetzesvorhaben berge aber nicht nur für Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Risiken, sondern auch für verantwortliche Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sowie die Versicherungswirtschaft, da Unternehmen die beruflichen Haftungsrisiken ihrer Leitungsorgane häufig durch D&O-Versicherungen abdeckten. „Doch kann ein Verband seine delinquenten Leitungsorgane wegen gegen ihn verhängter, potentiell exorbitant hoher Geldsanktionen überhaupt in Regress nehmen? Und, wenn ja, wäre ein derartiger Anspruch des Unternehmens gegen die Geschäftsleitung von der D&O-Versicherung gedeckt?“, fragen die Autoren und kommen zu dem Ergebnis: „Sollte das VerSanG Realität werden, so werden sich diese – auch schon zur Unternehmensgeldbuße diskutierten – Fragen aufgrund des erhöhten Verfolgungs- und Sanktionsdrucks immer öfter aufdrängen.“

Wichtig auch das Fazit von Ballwanz, Thorhauer und Seiler: „Wünschenswert wäre eine Positionierung des Gesetzgebers zur Frage des Regresses von Verbandsgeldsanktionen im VerSanG. Überlässt der Gesetzgeber die Antwort hingegen der Rechtsprechung, so ist die bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung bestehende Rechtsunsicherheit für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte höchst unbefriedigend. Versicherer sollten abwägen, ob sie Ausschlussklauseln oder Haftungsbegrenzungen für Verbandsgeldsanktionen in ihre Versicherungsbedingungen aufnehmen wollen. Unternehmen sollten die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des VerSanG nutzen, um ihre Compliancesysteme zu überprüfen und bei Bedarf nachzujustieren.

SAT und R+V-Generalvertreter Peter Pietsch bieten integrierte Lösung

Vor diesem Hintergrund bündeln R&V-Generalvertreter Peter Pietsch und SAT ihre Kompetenzen und bieten den verantwortlichen Führungsorganen in einem Unternehmen nicht nur einen individualisierten Versicherungsschutz in Form einer D&O-Versicherung, ergänzt um eine Anstellungsvertragsrechtsschutz- und eine Spezialstrafrechtsschutz-Versicherung. SAT berät und setzt außerdem unternehmensspezifische Compliance Management Systeme um, mit denen die Verantwortlichen belegen können, dass sie alles Notwendige unternommen haben, um das Unternehmen rechtskonform aufzustellen und zu führen. Zudem kooperiert SAT mit der Zertifizierungsgesellschaft TÜV Rheinland Cert, die die regelkonforme Organisation eines Unternehmens bescheinigt.

Versicherung

R+V-Versicherung und SAT bieten Rundumschutz für Entscheider

Gesetzgeber und Gerichte sind sich einig: Die Führungsriege eines Unternehmens trägt für das rechtskonforme Verhalten auf allen Ebenen ihrer Organisation eine herausgehobene Verantwortung. Im Schadenfall aber hat auch diese Medaille immer zwei Seiten: Zum einen muss die Unternehmensführung ihrer Verantwortung gerecht werden. Zum anderen ist der persönliche finanzielle, psychologische und Reputationsschaden eines Geschäftsführers aber oft erheblich, bis sich klärt, welches Fehlverhalten ihm angelastet werden kann und welches nicht.

SAT und Peter Pietsch, Generalvertreter der R+V-Versicherung und Präsident des Vereins Ehrbare Versicherungskaufleute, haben vor diesem Hintergrund nach einer Lösung für die Problematik gesucht. Als Ergebnis bietet die R+V-Generalvertretung von Peter Pietsch seit  Anfang Juni die „Lösung für Entscheider“, die Vorstände und Geschäftsführer im Schadenfall bis zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Entscheidung absichert. Das kombinierte Produkt vereint eine D&O-Versicherung, ergänzt um eine Anstellungsvertragsrechtsschutz- und eine Spezialstrafrechtsschutz-Versicherung.

SAT bietet dazu bereits im Vorfeld das unternehmensspezifische Compliance-Management-System, mit dem ein Beklagter nachweisen kann, dass er in seiner Verantwortung alles Notwendige unternommen hat, um das Unternehmen rechtskonform aufzustellen und zu führen. Abgerundet wird der Rundumschutz durch die Kooperation der SAT mit der Zertifizierungsgesellschaft TÜV Rheinland Cert, die die regelkonforme Organisation eines Unternehmens zertifiziert.

Compliance tut Not

Vor wenigen Monaten urteilte das Oberlandesgericht Hamm: „Die Kündigung aus wichtigem Grund wegen gravierender Compliance-Verstöße eines Geschäftsführers setzt keine Abmahnung voraus.“ Im Mai dieses Jahres veröffentlichte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht außerdem das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, mit dem Kriminalität in Unternehmen bekämpft und ein hoher Anreiz zur Einführung von Compliance Management Systemen gegeben werden sollen. Ein funktionierendes CMS wird dadurch künftig erheblichen Einfluss auf die Höhe der Strafe haben. Außerdem reduziert das Unternehmen sein Risiko nicht regelkonformen Verhaltens innerhalb der Organisation und kommt zugleich seinen Pflichten der Leitung, Organisation und Kontrolle nach. Aus beiden Ereignissen wird deutlich: Compliance gehört nicht zur Kür in einem Unternehmen, sondern zur nicht verhandelbaren Pflicht der Führung.

Absicherung von allen Seiten

Was aber passiert bis zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung des Verschuldens mit dem Entscheider, der von seiner Tätigkeit im Zuge der Vorwürfe freigestellt wurde? Er verliert gegebenenfalls seinen Anstellungsvertrag, seine Gehaltsfortzahlung und seine Mobilität durch den Entfall eines Firmenwagens, braucht möglicherweise psychologische Beratung in der Ausnahmesituation. Kann ein Geschäftsführer aber tatsächlich mehr als 1.200 Gesetze, Bestimmungen und Auflagen allein im Bereich Umwelt jederzeit im Blick haben um auszuschließen, dass er bei Verstößen bis in sein Privatvermögen haftet? Ist er in der Lage, in allen Bereichen mit Betriebsstätten-, Produkt- oder kaufmännischen Risiken jederzeit rechtskonformes Verhalten auch der Beschäftigten sicherzustellen? „Ja, das kann er“, sagen die SAT-Geschäftsführer Jochen Wilckens und Stefan Pawils. „Mit einem umfassenden Compliance Management System und einem Rechtskataster, wie wir es in Deutschland in einzigartiger Form bieten, ist es möglich, alle Gesetzesbereiche jederzeit aktuell im Blick zu behalten und die Organisation daran auszurichten“, sagen die Compliance-Berater.

Wird dem Geschäftsführer dennoch Organisationsverschulden im Schadenfall zur Last gelegt, greift die neue „Lösung für Entscheider“. „Damit bieten wir eine sichere Unternehmervorsorge für den Fall, dass man nicht mehr operativ als Unternehmer tätig sein kann“, erklärt Peter Pietsch. Wichtig: Die „Lösung für Entscheider“ ist keine „Stangenware“, wie Peter Pietsch betont: „Wir stellen uns auf die Situation unserer Kunden ein und stimmen darauf die individuelle Versicherungslösung ab. Das Produkt muss passen!“

Dennoch sei es aber auch aus seiner Sicht wichtig, im Unternehmen die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, dass ein Geschäftsführer seiner umfassenden Verantwortung gerecht werden kann.

Rundumschutz für Entscheider

„Wir halten dieses Angebot für richtig und wichtig, gerade in Verbindung mit einem funktionierenden Compliance Management System“, sagen Jochen Wilckens und Stefan Pawils. Damit werde zum einen ein System aufgebaut, dass dem Geschäftsführer die Sicherstellung der Rechtskonformität ermögliche, zum anderen werde er aber bis zum Beweis seines Fehlverhaltens vor persönlichem Schaden geschützt. „Das ist in dieser Kombination der ideale Rundumschutz für Entscheider“, sind sich Peter Pietsch, Jochen Wilckens und Stefan Pawils einig.