Compliance Quick Check

Compliance Quick Check: Wie reif ist Ihr Unternehmen?

Wie steht es in Ihrem Unternehmen um die Compliance? Sind sie in allen Berei­chen rechtskonform aufgestellt? Um eine seriöse Einschätzung zu erhalten, bietet SAT den Compliance Quick Check – schnell und zu überschaubaren Kosten.

Compliance Quick Check untersucht Compliance-Reife

Ziel des Compliance Quick Check  ist es, die Compliance-Reife eines Unterneh­mens in den wesentlichen Punkten zu bewerten. Er geht einem organisationswei­ten Compliance-Audit voraus, anhand dessen später detaillierte Aussagen zur Rechtskonformität getroffen werden können.

Folgende Punkte prüft der Quick-Check:

  • Compliance-Verständnis
  • Compliance-Ziele
  • Compliance-Prozess
  • Compliance-Verantwortung
  • Compliance-Bewusstsein
  • Compliance-Anforderungen
  • Compliance-Aktualität
  • Compliance-Konformität
  • Compliance-Überwachung
  • Compliance-Ereignis

In Gesprächen mit Führungskräften und Mitarbeitern in verschiedenen Unter­nehmensbereichen geht es um die realistische Einschätzung, wie tief das Thema Compliance in der Organisation verankert ist. Hier einige Beispielfragen:

  1. Was verstehen Sie unter „Compliance“?

Ziel der Frage:

Ist eine einheitliche Begriffsdefinition im Unternehmen vorhanden bzw. ist das Thema überhaupt bekannt?

Mindestanforderungen, damit ein Unternehmen als compliant gelten kann:

  • Aussage: jederzeit gesetzes- und regelkonform sein
  • Konformität hinsichtlich:
    • Gesetze:
      EU, Bund, Länder, Kommune
    • Regeln:
      unternehmensintern (Arbeitsanweisungen, Org.-Anweisungen); Technische Regelwerke (TRBS, TRBA, BG, …); technische Normen (DIN, VDI, VDE,…)

Welche Dokumente/Nachweise geht der/die Befragte zum Thema Compliance?

  • Grundsatzerklärung, Ethikrichtlinie, usw.

Anhand dieser Aussagen bewerten die Prüfer im Compliance Quick Check, ob es bei den Befragten ein grundsätzliches Verständnis von Compliance gibt. Daraus leiten wir entsprechende Maßnahmen und Empfehlungen.

Ebenso gehen wir beispielsweise bei der Frage zu den Compliance-Zielen vor:

  1. Existieren für das Unternehmen/Ihren Bereich Compliance-Ziele?

Ziel der Frage:

  • Wie systematisch wird das Thema Compliance im Unternehmen behandelt?
  • Ist der systematische Umgang mit dem Thema Compliance im Unterneh­men sichergestellt?

Mindestanforderungen, um von vorhandenen Compliance-Zielen sprechen zu können:

  • Es existieren formulierte und messbare Ziele.
  • Ziele sind bekannt und abrufbar.
  • Ziel sind bestenfalls in Zielvereinbarungen verankert

Es gibt Dokumente/Nachweise über die Compliance-Ziele:

  • freigegebene Compliance-Ziele
  • Zielvereinbarungen
  • Befragung von Mitarbeitern

Der Fragenkatalog erstreckt sich schließlich bis hin zur Compliance-Kon­formität, zu der die Mitarbeiter sich äußern sollen.

  1. Wie stellen Sie die Beachtung der Compliance-Anforderungen sicher?

Ziel der Frage:

  • Werden Compliance-Anforderungen termingerecht umgesetzt?

Mindestanforderungen, um von der Beachtung der Compliance-Anforderungen sprechen zu können:

  • Ableitungen von Maßnahmen aus Anforderungen
  • Festlegung von Zuständigkeiten und Terminen
  • Bereitstellung von Budget zur Erfüllung der Anforderungen

Als Dokumente oder Nachweise, dass die Compliance-Anforderungen be­achtet werden, gilt hier ein Maßnahmenplan mit Zuständigkeiten und Ter­minen.

Durch die unterschiedlichen Themenkomplexe rund um die Compliance ergibt sich im Gespräch mit den Mitarbeitern und Führungskräften ein aussagekräftiges Gesamtbild. Anhand dessen können wir beurteilen, ob Ihr Unternehmen die notwendige Compliance-Reife erreicht. Sollte das nicht so sein, geben wir Empfehlungen zu weiterführenden Maßnahmen ab, damit sie das rechtskonforme Handeln in Ihrer Organisation sicherstellen können.

Vorteil des Compliance Quick Check

Eine realistische Einschätzung zur Rechtskonformität in ihrem Unternehmen zu erhalten, verbinden viele Verantwortliche mit einem enormen zeitlichen und kos­tenintensiven Aufwand. Und obwohl ein funktionierendes Compliance Manage­ment System finanzielle und juristische Risiken durch mangelhafte Rechtskonfor­mität erheblich reduziert, fürchten insbesondere mittelständische Unternehmen oftmals den vermeintlichen Aufwand der Überprüfung und verzichten zuweilen ganz darauf. Das aber ist nicht nur aus Haftungsgründen äußerst riskant, sondern auch wegen des drohenden Imageverlustes bei den Geschäftspartnern, sollte eine Organisation nicht rechtskonform arbeiten.

Mit dem SAT Compliance Quick Check lösen wir dieses Problem: Wir bieten ihn zum Festpreis an. So können Sie sich zunächst einen Einblick über die Compliance-Situation in Ihrem Unternehmen machen, bevor Sie – falls notwendig – einen umfangreicheren Auftrag vergeben.

Compliance-Kontrolle

Compliance-Kontrolle: Compliance einführen und umsetzen

Ein Compliance-System im Unternehmen einführen ist ein dauerhafter Prozess. Denn nach der Implementierung kommt die Compliance-Kontrolle, die sicherstellen soll, dass die Gesetzeskonformität in allen Geschäftsbereichen von Dauer ist. Wie gehen Sie vor, was gehört dazu?

Einführung eines Compliance-Systems in fünf Schritten

In fünf Schritten führen Sie ein strukturiertes Compliance-System in Ihrem Unternehmen ein.

  1. Quick-Check: Überblick über die Situation im Unternehmen verschaffen

    Welche Compliance-Risiken bestehen aktuell in Ihrer Organisation? Gibt es schon Elemente eines Compliance-Management-Systems? Wo sehen Sie derzeit den größten Handlungsbedarf, um Ihr Unternehmen gesetzeskonform aufzustellen?

  2. Ausrichtung/Risiken: Compliance-Management-System grundsätzlich ausrichten

    Analysieren Sie, welche nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften für Ihr Unternehmen gelten. Nutzen Sie dazu ein vollständiges und aktuelles Gesetzes- und Vorschriftenkataster.

    Mit der Kenntnis der geltenden Regeln und Gesetze geht es an die Bewertung: Wie groß sind die Risiken für Ihr Unternehmen, wenn es nicht durchgängig gesetzes- und regelkonform aufgestellt ist? Davon hängt ab, für welchen Unternehmensbereich Sie sich zuerst Gedanken über ein funktionierendes Compliance-System machen.

  3. Unternehmens- und risikospezifische Konzeption des Compliance Management Systems

    Hier geht es um die Organisation des Compliance-Management-Systems. Welche Compliance-Instanzen gehören dazu, welche weiteren relevanten Bausteine? Die Entscheidung hängt von Ihrer Organisationsstruktur ab, aber auch von den individuellen Risiken, die Sie zuvor identifiziert haben. Sie entscheiden, auf welcher Organisationsebene das Thema Compliance verankert wird, wer dafür zuständig und verantwortlich ist, wer welche Beiträge dazu liefern muss. Installieren Sie einen Compliance-Beauftragen? Mit welchen Kompetenzen wird er ausgestattet? An wen berichtet er?

  4. Operationalisieren des Compliance-Konzeptes

    Sie legen Compliance-Prüfpunkte in den Unternehmensprozessen fest und definieren Verantwortlichkeiten. Bestimmen Sie, welche Unternehmensbereiche Sie kontinuierlich beobachten und an veränderte Gesetze und Vorschriften anpassen.

    Erstellen Sie Detailregelungen, beispielsweise zu Vertragswerken und Arbeitsverträgen. Ein nicht gesetzteskonformes Contracting mit Lieferanten beispielsweise ist haftungsträchtig. Hier sollten Sie Lieferanten vertraglich dazu verpflichten, sich im Sinne der Ethikrichtlinien des Unternehmens zu verhalten.

    Notwendig ist auch die kontinuierliche Information der Mitarbeiter im Unternehmen über die Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Regelungen. Hierzu gehört auch, die Ethikgrundsätze künftigen Arbeitsverträgen beizufügen und gegenzeichnen zu lassen.

    Konkretisieren und führen Sie die Compliance-Instanzen ein. Ziel ist es, die Compliance-Maßnahmen so detailliert zu planen, dass sie reif für die Umsetzung sind.

  5. Umsetzung der Compliance-Maßnahmen

    Setzen Sie die Maßnahmen in den Unternehmensbereichen um, die sie kontinuierlich auf Gesetzeskonformität beobachten. Die Implementierung in der Organisation sieht unter anderem

  • die Schulung der Führungskräfte und Mitarbeiter,
  • die Information der Führungskräfte und Mitarbeiter,
  • die Umsetzung der modifizierten Prozessen und Vorschriften in der Praxis

vor. Nur, wenn Sie die Führungskräfte und die Mitarbeiter ins Boot holen, lässt sich Compliance langfristig umsetzen und im Unternehmen leben.

  1. Kontinuierlicher Verbesserungsprozess und Compliance-Kontrolle

    Langfristig müssen Sie kontinuierlich an der Verbesserung der Compliance in Ihrem Unternehmen arbeiten. Stichwort: „Nachhaltigkeitssicherung“. Compliance muss zum integralen Bestandteil der täglichen Arbeit in der Organisation werden. Dazu gehört auch die Compliance-Kontrolle.

    Element der Überprüfung sind regelmäßige Audits der umgesetzten Maßnahmen: Werden sie in der Praxis tatsächlich gelebt? Überprüfen Sie Ihr Compliance-Management-System, ob es im Alltag praktikabel ist oder ob es angepasst werden muss. Entwickeln Sie es ständig weiter und tragen Sie dazu bei, dass es mittel- bis langfristig als völlig selbstverständlich wahrgenommen und umgesetzt wird.

    Schulung der Mitarbeiter

Weiterer Bestandteil der Compliance-Kontrolle ist die Schulung der Mitarbeiter. Mit Hilfe eines Gesetzeskatasters sollten Sie wissen, welche Gesetze, Vorschriften und Richtlinien sich ändern und welche Auswirkungen das auf Ihre Organisation hat. Ihre Mitarbeiter müssen Sie über die Veränderungen informieren und immer wieder schulen. Dazu empfehlen wir die Einführung eines Compliance Schulungsprogrammes.

Lassen Sie das Thema Compliance nicht aus den Augen. Sie müssen nicht regelkonformes Verhalten im Unternehmen nicht nur aufdecken, sondern verhindern. Schließlich sind die Konsequenzen mangelnder Compliance weitaus komplexer und komplizierter zu handhaben, als die notwendige Auseinandersetzung und Umsetzung eines Compliance-Systems und der notwendigen Compliance-Kontrolle.

Aufsichtsrat

Aufsichtsrat und Compliance – Überwachung und Steuerung

Die Geschäftsführung oder der Vorstand eines Unternehmens sind für die Einführung und Umsetzung eines wirkungsvollen Compliance Management Systems im gesamten Unternehmen verantwortlich. Doch wer kontrolliert die Unternehmensleitung, ob ihr Verhalten jederzeit gesetzeskonform ist und ob sie die Rechtskonformität über alle Unternehmensebenen hinweg umsetzt und überwacht? Hier kommt dem Aufsichtsrat oder Beirat eine wichtige Rolle bei der Kontrolle des Compliance Management Systems zu.

Systemüberwachung und Beratung des Vorstands

Gesetzlich ist der Aufsichtsrat von Geschäftsführungsaufgaben ausgeschlossen. Ihm kommt vielmehr die zentrale Aufgabe der Beratung, Systemüberwachung und Kontrolle der Geschäftsführung bzw. des Vorstandes zu. Dazu gehört auch die Klärung, ob die Geschäftsleitung dafür sorgt, dass im Rahmen eines funktionierenden und wirksamen Compliance Management Systems sämtliche relevanten Gesetze, Vorschriften und Regularien eingehalten werden, um Geldstrafen, aber auch Imageverlust in der Öffentlichkeit zu verhindern.

Informationspflicht des Vorstandes

Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht deshalb vor, dass ein Vorstand regelmäßig und umfassend den Aufsichtsrat über Compliance-relevante Themen im Unternehmen informieren muss. Findet dieser Austausch nicht statt, muss der Aufsichtsrat die Complianceberichte vom Vorstand oder der Geschäftsführung aktiv einfordern. Im „Schadensfall“ ist der Aufsichtsrat außerdem aufgerufen, zur Aufklärung und Behebung nicht rechtskonformen Verhaltens im Unternehmen beizutragen. Ansonsten können auch die Mitglieder des Kontrollgremiums persönlich haften.

Fachliche Auseinandersetzung gefordert

Der Aufsichtsrat eines Unternehmens kann diese Kontrollfunktion gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsführung indes nur nach einer intensiven fachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema und bei einem funktionierenden Compliance Management System im Unternehmen effizient wahrnehmen. Nur dadurch wird er in die Lage versetzt, die Wirksamkeit des Systems zu beurteilen und die Frage zu klären, ob Risiken der Unternehmenstätigkeit darin angemessen abgebildet sind. Die fachliche Auseinandersetzung der Aufsichtsratsmitglieder mit allen Themen rund um die Compliance in ihrem Unternehmen ist heutzutage ein absolutes Muss.

Anforderungen an einen Compliance Manager

Anforderungen an einen Compliance Manager: rechtskonform, prozessorientiert und sozial kompatibel

Viele Compliance Manager sehen sich heute sehr schnell mit den Herausforderungen konfrontiert, vorhandene Compliance Strukturen zu optimieren oder erst einmal aufzubauen. Deshalb gehen die fachlichen Anforderungen schnell über juristische Fragestellungen hinaus.

Was bedeutet das für die Eigenschaften eines Compliance Managers, welches Know-how braucht ein Compliance Manager bzw. die Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, die für die Einhaltung der Compliance verantwortlich sind? Wie führt man effiziente Compliance-Risiko-Analysen entlang der Wertschöpfungskette durch? Wie werden die größten Risiken identifiziert? Wie können die dazugehörigen Unternehmensprozesse und –richtlinien schnell korrigiert oder etabliert werden, um prüfbare und sichere Abläufe zu implementieren? Welche Maßnahmen und Tools können helfen, in allen Unternehmensbereichen auf allen Ebenen Transparenz und Klarheit über die einzuhaltenenden Regeln zu gewährleisten?   Wie kann effizient und regelmäßig auditiert werden, ob sich alle Mitarbeiter auf allen Hierarchieebenen an geltende Gesetze, Regeln und Vorschriften halten? Die Aufgabe ist komplex und ihre (Nicht-)Erfüllung hat weitreichende Folgen – von Geldstrafen über Imageverlust bei Geschäftspartnern und Kunden bis hin zu Haftstrafen. Wen also damit betrauen?

Fachliches Know-how? Selbstverständlich!

Bei einem Anbieter eines Ausbildungslehrgangs zum Compliance Officer heißt es: Sie „erhalten umfassendes Compliance-Fachwissen, das Sie als Compliance Officer unbedingt benötigen.“ Compliance-Fachleute vermitteln den Teilnehmern, wie sie „die Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften sicherstellen, eine wirksame Compliance-Organisation aufbauen, Risiken richtig analysieren, Kontroll- und Überwachungsmechanismen installieren“. Damit sollte das fachliche Know-how sichergestellt sein, denn der Lehrgang geht auf die wesentlichen Aufgaben eines Compliance-Officers ein. Aber ist das so?

Anforderungen an einen Compliance Manager

Wie anhand der eingangs gestellten Fragen klar wird, sind die Anforderungen sicherlich viel komplexer und vielseitiger, als dies in den allgemeinen Ausbildungsgängen, häufig nur wenige Tage dauernden Lehrgängen vermittelt werden kann. Und die „eierlegende Wollmilchsau“ ist bekanntlich selten. Deshalb liegt die Betonung beim Compliance Manager auch auf MANAGEMENT. Der Compliance Manager sollte in der Lage sein, für den jeweiligen Unternehmenszweck und -inhalt passend zur gegenwärtigen Kultur die Schwerpunkte schnell zu identifizieren und die notwendigen fachlichen Ressourcen aufzubauen. Auch ist es häufig sinnvoll, dauerhaft  oder zeitweise wichtige Aktivitäten im Outsourcingverfahren  von externen Profis darstellen zu lassen, deren Kerngeschäft es ist, beispielsweise permanent wertstrombasierte Risikoanalysen, Organisationsdesign, Compliance-Schulungen/-Unterweisungen oder Erstellung und Pflege von Rechtskataster auszuführen.

Es kristallisiert sich also heraus, dass der Compliance Manager sich zunächst strategisch klar werden muss, wie das Design der Compliance-Struktur passend zum Unternehmen aussehen sollte. Dies kann auf Basis einer SWOT-Analyse oder einem Compliance Model Canvas erarbeitet werden. Hieraus ergibt sich dann Klarheit über Organisationslücken und die notwendige Maßnahmen, diese zu schließen. Begleitet wird dies dann permanent von den Fragen hinsichtlich der verfügbaren Möglichkeiten („Make-or-Buy“) und der effizientesten Vorgehensweise gemäß der alten Ingenieursregel: so grob wie möglich, so fein wie nötig.

So kommt man schnell an den Punkt, dass der Compliance Manager also ein guter Manager mit der Fähigkeit zur Einnahme der „Helikopterperspektive“, Führungsstärke sowie Delegation und Überwachung von Aktivitäten ausgestattet sein sollte. Dies führt dann auch zu der Erkenntnis, dass hohe soziale Anforderungen an einen Compliance Manager gestellt werden.

Soziale Anforderungen an einen Compliance Manager

Nicht beschrieben wird in Lehrgängen meist, dass es neben der Fachebene auch eine soziale Komponente bei den Anforderungen an einen Compliance-Officer gibt. Ist derjenige, der Mitarbeiter auf allen Hierarchieebenen anhält und durchsetzen muss, dass sie sich rechtskonform verhalten, dazu auch menschlich in der Lage? „Compliance Officer ist eine Mischung aus Sadomasochist und Religionslehrer“, schreibt Irina Jäkel, Editor in Chief beim Compliance Manager Magazin, in ihrem Artikel „Lasst mich durch, ich bin Compliance Officer!“ Sadomasochist, weil sie kaum Anerkennung oder Lob erhielten, manchmal wenig Rückendeckung von der Geschäftsleitung bekämen, als „Verhinderer“ gelten würden und im Allgemeinen nicht besonders beliebt seien. Religionslehrer, weil sie ähnlich einem Pädagogen den Mitarbeitern immer und immer wieder Gebote und Verbote vermitteln müssten.

Was sind daher die wichtigsten Anforderungen an einen Compliance Manager

  1. Unabhängig muss er sein, im Alltag ein starkes Rückgrat und Selbstbewusstsein besitzen, um sich auch von der Unternehmensleitung nicht vereinnahmen oder beeinflussen zu lassen.
  2. Kooperativ sollte er sein, da er mit den Mitarbeitern in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen zusammenarbeiten muss, um die Einhaltung der Vorschriften und Regeln zu erreichen.
  3. Empathisch zu sein erleichtert dem Compliance Manager seine tägliche Arbeit, weil er die Mitarbeiter für sich und sein Anliegen einnimmt und zugleich ihre berechtigten Interessen im Tagesgeschäft berücksichtigt.
  4. Kommunikativ sollte er sein, um für seine Sache zu werben und die Mitarbeiter von der Sinnhaftigkeit jederzeit rechtskonformen Verhaltens zu überzeugen.
  5. Integer und vertrauenswürdig sind selbstverständliche Eigenschaften eines Compliance Manager, um in der Tätigkeit glaubwürdig zu sein.

Gepaart mit dem umfassenden fachlichen Know-how sind das die Anforderungen an einen Compliance Manager, die er bzw. sie auf der menschlichen Ebene unbedingt erfüllen sollte. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass die Papierform bei der Personalauswahl gerade für diese Stelle meist nicht reicht.

Whistleblower-Gesetz

Europäische Kommission plant neue Richtlinie zum Schutz der Whistleblower

Die Europäische Kommission plant den besseren Schutz von Whistleblowern. Ende April hat Frans Timmermans, Erster Kommissions-Vizepräsident, den Vorschlag zu einer neuen Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Hinweisgebern (Whistleblower) in der gesamten EU vorgestellt.

Rahmenbedingungen für den Schutz der Whistleblower schaffen

In der Information der Europäischen Kommission heißt es: „Der Vorschlag gewährleistet EU-weiten Schutz bei der Meldung von Verstößen gegen das EU-Recht in den Bereichen öffentliche Auftragsvergabe, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, kerntechnische Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz und Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. Die neuen Vorschriften sollen außerdem bei Verstößen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften und die Körperschaftsteuer-Vorschriften sowie bei Schädigungen der finanziellen Interessen der EU zur Anwendung kommen. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, über diese Mindeststandards hinauszugehen und darauf aufbauend umfassende Rahmenbedingungen für den Schutz von Hinweisgebern zu schaffen.“

Ohne Whistleblower wären Skandale nicht aufgedeckt worden

„Viele der jüngsten Skandale wären nicht ans Licht gekommen, hätten Hinweisgeber nicht den Mut gehabt, sie zu melden. Dabei haben sie jedoch große Risiken auf sich genommen. Wenn wir Hinweisgeber besser schützen, können wir Gefahren für das öffentliche Interesse wie Betrug, Korruption, Steuervermeidung und Schäden für unsere Gesundheit und die Umwelt besser erkennen und vermeiden. Wer richtig handelt, sollte nicht bestraft werden“, sagte Timmermans in der Erklärung. Dabei verwies er auf Skandale der letzten Zeit, darunter Dieselgate, Luxleaks, die Panama Papers sowie rund um das britische Datenanalyse-Unternehmen Cambridge Analytica. Hinweisgeber, so Timmermans, könnten bei der Aufdeckung rechtswidriger Handlungen, die dem öffentlichen Interesse und dem Wohl der Bürger und der Gesellschaft schadeten, eine wichtige Rolle spielen.

Besserer Schutz vor Repressalien

Laut der neuen Richtlinie sollen Whistleblower, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, in der gesamten Europäischen Union besser geschützt werden. Über sichere Kanäle können sie künftig Meldungen in ihrer eigenen Organisation oder auch an Behörden machen. Besser geschützt werden sie vor Kündigungen, Zurückstufungen oder andere Repressalien, die sie aufgrund ihrer Hinweise erleiden könnten.  Bislang, so die Kommission, bezahlten sie für ihren Einsatz oftmals mit ihrem Arbeitsplatz, ihrem Ruf oder sogar ihrer Gesundheit. 36 % der Arbeitnehmer, die Verstöße gemeldet hätten, berichteten von Vergeltungsmaßnahmen (Global Business Ethics Survey 2016).

Die Regelungen im Detail

Das sieht die geplante Richtlinie vor (Quelle: Europäische Kommission):

„Alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Mio. Euro müssen ein internes Verfahren für den Umgang mit Meldungen von Hinweisgebern einführen. Auch alle Landes- und Regionalverwaltungen und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern werden von der neuen Richtlinie erfasst.

Die erforderlichen Schutzmechanismen sollen Folgendes umfassen:

  • klare Meldekanäle innerhalb und außerhalb der Organisation, um die Vertraulichkeit zu wahren;
  • ein dreigliedriges Meldesystem bestehend aus:
    • internen Meldekanälen;
    • Meldungen an die zuständigen Behörden – wenn interne Kanäle nicht funktionieren oder nach vernünftigem Ermessen nicht funktionieren können (z. B. wenn die Nutzung interner Kanäle die Wirksamkeit von Untersuchungsmaßnahmen der zuständigen Behörden gefährden könnte);
    • Meldungen in der Öffentlichkeit/den Medien – wenn nach der Meldung über andere Kanäle keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden oder wenn eine unmittelbare oder offenkundige Gefährdung des öffentlichen Interesses oder die Gefahr eines irreparablen Schadens besteht.
  • Rückmeldepflichten für Behörden und Unternehmen‚ die innerhalb von drei Monaten auf Meldungen von Missständen reagieren und sie weiterverfolgen müssen.
  • Vermeidung von Vergeltungsmaßnahmen und wirksamer Schutz: Jegliche Vergeltungsmaßnahmen sind untersagt und sollen geahndet werden. Wenn ein Hinweisgeber Vergeltungsmaßnahmen erleidet, soll er Zugang zu kostenloser Beratung und angemessenen Abhilfemaßnahmen erhalten (z. B. Maßnahmen gegen Belästigung am Arbeitsplatz oder zur Vermeidung einer Entlassung). Die Beweislast wird in solchen Fällen umgekehrt, sodass die von der Meldung betroffene Person oder Organisation nachweisen muss, dass sie keine Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber ergreift. Hinweisgeber werden auch in Gerichtsverfahren geschützt, etwa indem sie von der Haftung für offengelegte Informationen befreit werden.

Regelungen in der EU uneinheitlich

Bislang werden Whistleblower in den Ländern der Europäischen Union sehr unterschiedlich geschützt: Nur zehn Mitglieder gewähren uneingeschränkten Schutz, die anderen (darunter auch Deutschland) nur teilweise in bestimmten Wirtschaftszweigen oder für gewisse Kategorien von Arbeitnehmern.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, betonte in der Presseerklärung: „Mit den neuen Regeln für den Hinweisgeberschutz wird sich das Blatt wenden. In einer globalisierten Welt, in der das Streben nach Gewinnmaximierung mitunter zulasten der Gesetzestreue geht, müssen wir Menschen helfen, die das Risiko auf sich nehmen und schwere Verstöße gegen das EU-Recht aufdecken. Das sind wir den ehrlichen Menschen Europas schuldig.“

Compliance Awareness

Compliance Awareness – Bewusstsein im Handeln und Denken

Vor einiger Zeit habe ich eine Stellenanzeige gelesen, in der ein Manager Compliance Awareness & Prevention gesucht wurde. Was die Person künftig machen sollte? Unter anderem bei der Entwicklung und Durchführung aussagekräftiger und geeigneter Kommunikationsmaßnahmen zur Stärkung der Compliance Awareness unterstützen und Online- und Präsenztrainings konzipieren. Doch worum genau geht es bei der sogenannten Compliance Awareness?

Compliance Awareness – Bewusstsein schaffen

Nehmen wir den Begriff auseinander, sind wir zunächst bei der Compliance. Sie bezeichnet die Regelkonformität des Handelns und Verhaltens in einem Unternehmer über alle Ebenen hinweg. Hier geht es darum, die für das Unternehmen relevanten Gesetze und Vorschriften national und gegebenenfalls auch international einzuhalten, aber auch die möglicherweise selbst auferlegten Richtlinien und Kodizes. Zum anderen haben wir den Begriff der Awareness, der mit „Bewusstsein“ oder „Gewahrsein“ übersetzt werden kann. Compliance Awareness beschreibt also einen Zustand, in dem Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens nicht nur alle relevanten Gesetze, Vorschriften und Kodizes kennen. Sie haben auch das Bewusstsein und die ethischen Grund­sätze verinnerlicht, um sie konsequent umzusetzen.

Führungskräfte als Vorbilder

Diese Umsetzung der Compliance Awareness sowohl in den Köpfen als auch im täglichen Handeln der Mitarbeiter wiederum ist eine zentrale Aufgabe der Führungskräfte: Sie müssen moralische Leitlinien vorgeben und vorleben. In ihrem Handeln und Verhalten vereinen sie Leistungsfähigkeit und Wertekodizes des gesamten Unternehmens und lassen sie nicht zu Gegensätzen werden. In der Literatur findet sich dafür als passender Ausdruck die „wertebasierte Integritätskultur“ als „geistiger Überbau“ eines Unternehmens.  (Dr. Donatus Kaufmann in „Der Betrieb“, Sonderausgabe Nr. 02/2017): Das Management ist gefordert, die Unternehmenswerte im täglichen Tun zu praktizieren, um sie in alle Bereiche über alle Hierarchieebenen hinweg zu transportieren, erlebbar und umsetzbar zu machen.

In letzter Konsequenz ist die Compliance Awareness die Voraussetzung dafür, dass die Rechtskonformität eines Unternehmens tatsächlich gelebt und die Organisation von dieser Grundhaltung durchdrungen wird.

Warum gesetzeskonformes Verhalten nicht gelebt wird

Im Alltag gibt es in einer großen Organisation immer wieder Gründe – oder sollten wir besser von „Ausreden“ sprechen – die gesetzeskonformes Verhalten verhindern:

  • Das Bewusstsein, das ein Verhalten nicht richtig ist, fehlt – entweder fachlich, moralisch oder beides.
  • Abläufe und Prozesse wurden schon immer so praktiziert, das Bewusstsein für veränderte rechtliche Rahmenbedingungen fehlt.
  • Abläufe und Prozesse werden von allen anderen genauso gehandhabt.
  • Es hat keine Konsequenzen für denjenigen, der sich nicht gesetzeskonform verhält.
  • Es fehlt das fachliche Wissen, wie Prozesse im Sinne der Compliance gestaltet werden sollten.

Welche Grundlagen muss ein Unternehmen also schaffen, um zu einer durchgängigen Compliance Awareness seiner Mitarbeiter und Führungskräfte zu gelangen?

  • Die moralisch-ethische BasisFührungskräfte und Mitarbeiter müssen die rechtliche Basis ihrer Tätigkeit selbstverständliche kennen. Aber sie müssen auch das moralisch-ethische Bewusstsein und den Anspruch haben, diese konsequent umzusetzen. Das hängt ganz wesentlich davon ab, dass die Unternehmensleitung diese Ansprüche formuliert und zugleich vorlebt. Das kann zum Beispiel in firmeneigenen und -individuellen Verhaltenskodizes erfolgen.

    Um Compliance Awareness zu erlangen, bedarf es regelmäßiger Kommunikationsmaßnahmen. Information und Bewusstseinsschaffung ist das A und O gelebter Gesetzeskonformität. Über alle Führungsebenen hinweg müssen die Mitarbeiter nicht nur die Konsequenzen nicht regelkonformen Handelns kennen, sondern auch den ethischen und moralischen Anspruch nachvollziehen können, den das Unternehmen an ihre Arbeit erhebt. Ziel ist es, diese Haltung zu verinnerlichen und zur Grundlage allen Handelns zu machen.

    Helfen können dabei der regelmäßige Austausch zum Thema Compliance und die gemeinsame Entwicklung von Lösungen, wie sie im Alltag realisiert werden kann. Kommunikations- und Trainingsmaterialien helfen dabei.

  • Die rechtliche BasisUnternehmen müssen in einem Rechtskataster sämtliche Gesetze und Vorschriften erfassen, die national und ggf. international für die Organisation gelten. Dieses Kataster unterliegt einer ständigen Überprüfung und Anpassung an geltende Rechtsnormen. Auf Unternehmensebene müssen Prozesse und Abläufe so definiert und organisiert werden, dass damit die gesetzlichen Anforderungen im Sinne der Compliance umgesetzt werden.

Organisatorische Unterstützung bei der Umsetzung

SAT vertritt das Konzept der LEAN-Compliance. Bei diesem Konzept  stehen Effizienz, Kostenbewusstsein und Qualität im Fokus. Wir flechten auf Basis der LEAN-Philosophie die notwendigen Compliance-Aktivitäten in Ihre Unternehmensprozesse ein. Gleichzeitig schaffen wir durch ein ganzheitliches und professionell gestaltetes Rechtskataster die notwendige Regeltransparenz. Mit einem modernen IT-Management lassen sich alle Compliance-Aktivitäten in ein integriertes Managementsystem einbringen.

Compliance Awareness – Risiken senken, Chancen ergreifen

Compliance Awareness trägt dazu bei, Unternehmensrisiken durch gesetzeswidriges Verhalten zu minimieren. Dabei geht es nicht nur um Umsatzeinbußen, sondern auch Imageverlust in Zeiten, wo Auftraggeber das Compliance-konforme Verhalten ihrer Geschäftspartner immer höher werten.

Datenschutz-Compliance

Datenschutz-Compliance: Sind Sie bereit?

Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Eine der größten Herausforderungen, vor denen Unternehmen europaweit damit aktuell stehen, ist die Umsetzung der Datenschutz-Compliance. Bis Mai müssen sie ihre Organisation auf die neuen Datenschutzanforderungen umgestellt haben. Ansonsten drohen Strafen bis zu vier Prozent des Umsatzes, alternativ maximal 20 Millionen Euro.

Datenschutz-Compliance: Ein Konflikt?

Zur Herausforderung kann dabei schon der potenzielle Konflikt zwischen Datenschutz und Compliance an sich werden: Obwohl die Einhaltung des Datenschutzes wichtiger Bestandteil der Rechtskonformität ist, stellt sie zugleich ein Problem dar. Denn die Kontrollfunktion der Compliance kann selbst zum Verstoß gegen den Datenschutz werden. Die DSGVO setzt dort allerdings Prioritäten, indem sie Verstöße gegen den Datenschutz mit erheblichen Bußgeldern ahndet. Diese Diskrepanz zu beseitigen zählt im Rahmen der Compliance damit zu den wichtigen Aufgaben bei der Umsetzung der DSGVO.

Besonderer Schutz personenbezogener Daten

Laut DSGVO müssen im Rahmen der Datenschutz-Compliance personenbezogene Daten im Unternehmen besonders geschützt werden. Wer mit den Informationen über Geschäftspartner wie Lieferanten, Käufer oder Mitarbeiter umgeht, hat sich sowohl an die europäischen als auch an nationale Gesetze zu halten. So schreibt die DSGVO vor, dass Personen das Recht haben, ihre persönlichen Daten, die in einem Unternehmen erhoben werden, zu erfahren und diese gegebenenfalls korrigieren oder sogar löschen zu lassen. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass Unternehmen die Daten so vorhalten, dass sie sie jederzeit und schnell zur Verfügung stellen können. Die Verwendung falscher Daten hat zugleich nicht nur Relevanz für den Datenschutz, sondern auch für die Compliance des Unternehmens insgesamt.

Die Geschäftsleitung muss deshalb mit technischen und organisatorischen Maßnahmen nachweisen, dass in ihrem Unternehmen eine DSVGO-konforme Datenverarbeitung gewährleistet ist. Vorgeschrieben ist überdies deren regelmäßige Überprüfung. Im Rahmen der Datenschutz-Compliance sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter im Umgang mit persönlichen Daten auf jeden Fall umfassend schulen, um den Anforderungen zu genügen.

Weitere Anforderungen der DSGVO

Was sieht die Datenschutzgrundverordnung noch vor? Unter anderem dieses:

  • Mit der DSGVO gibt es zum ersten Mal eine europaweit gültige Pflicht, unter bestimmten Voraussetzungen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (Art. 37 DSGVO). Kommen Unternehmen dieser Pflicht nicht nach, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden kann.
  • Die DSGVO stellt neue Regeln für die Benachrichtigung von Behörden und Personen bei einer Datenschutzverletzung auf. (Art. 33 und 34 DSGVO)
  • Personen müssen der Erhebung ihrer Daten für einen bestimmten Zweck ausdrücklich zugestimmt haben. Der Zweck (oder auch mehrere) der Datenverarbeitung muss konkret benannt werden.
  • Prinzip der Datensparsamkeit: Es dürfen nur Daten für definierte, klare und gesetzlich zulässige Zwecke erhoben werden.
  • Sensible Daten dürfen nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der Person erhoben werden. Ansonsten ist „die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person untersagt.“ (Art. 9 DSGVO)
  • „Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.“ (Art. 20 DSGVO)
  • Neu ist auch das „Recht auf Vergessenwerden“ bzw. auf Löschung: Art. 17 DSGVO beschreibt das Recht auf Datenlöschung unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr nötig sind.

Da die Vorschriften der DSGVO bereits in zwei Monaten in Kraft treten, wird es höchste Zeit, sich mit der Datenschutz-Compliance auseinandersetzen. Benötigen Sie Unterstützung, stehen wir für die Beratung zur Verfügung.

Wertemanagement

Konsequentes Wertemanagement: Schutz vor Haftung und Imageverlust

Ein durchgängiges Wertemanagement tut heute mehr denn je Not. Nicht nur im Zuge der Compliance: Jegliche Formen von Betrug oder Korruption schaden den Unternehmen und ihrem Ansehen. Daraus ergibt sich die Anforderung, mit einem umfassenden Verständnis gemeinsamer Werte gegenzusteuern.

Wertemanagement – Basis für Compliance

Auf welchen Grundsätzen basiert das tägliche Handeln in einem Unternehmen? An welchen Werten muss sich jeder Mitarbeiter und jeder Vorstand oder Geschäftsführer messen lassen? Durch ein systematisches Wertemanagement lassen sich Anspruch und Wirklichkeit ganz klar gegenüberstellen. Damit ist es die Basis für das grundlegende Verständnis von Compliance über alle Hierarchie-Ebenen eines Unternehmens hinweg. Und: Gemeinsame Werte schaffen noch mehr, nämlich Identität und Verbundenheit mit einem Unternehmen als Grundlage erfolgreicher Arbeit.

Wertemanagement – wozu?

Das Ansehen eines Unternehmens am Markt ist sein grundlegendes Kapital. Genießt es kein Vertrauen bei seinen Geschäftspartnern, lassen sich wirtschaftliche Ziele kaum erreichen. Doch Korruption oder illegales Verhalten lassen sich weder durch strafrechtliche Verfolgung noch durch permanente Kontrolle allein verhindern.

Konsequentes Wertemanagement dient also dazu,

  • eine Entscheidungsbasis für werteorientiertes Handeln zu schaffen.
  • eine durchgängige Unternehmensidentität mit klar kommunizierten Wertvorstellungen zu schaffen, an der sich alle Mitarbeiter orientieren können.
  • Vorgänge im Unternehmen transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
  • Mitarbeitern Orientierung zu geben, sie zu motivieren und nicht zuletzt an das Unternehmen zu binden.
  • Vertrauen bei Geschäftspartnern und auf den Kapitalmärkten aufzubauen und zu erhalten.

Wertemanagement – Instrument der Compliance

Wird das Wertemanagement in einem Unternehmen diesen Anforderungen gerecht, ist es ein äußerst wirkungsvolles Werkzeug der Compliance. Es ist ein Mittel der Prävention, hilft, die Haftung der Unternehmen, seiner Mitarbeiter und Führungskräfte zu reduzieren. Damit ist die Entwicklung durchgängiger Wertvorstellungen eine elementare Führungs- und Managementaufgabe.

Wie Werte und Compliance im Unternehmen gelebt werden, ist also eine zentrale und mitunter existenzielle Frage. Gibt es kein gemeinsames Werteverständnis, gibt es keine wirkungsvolle Compliance.

Compliance im internationalen Geschäft

Andere Länder, andere Sitten: Compliance im internationalen Geschäft

Compliance im internationalen Geschäft? In Deutschland offenbar weiterhin mehr als ausbaufähig. Wie eine Umfrage aus dem vergangenen Jahr zeigt, sind deutsche Unternehmen oftmals nur unzureichend auf die Compliance-Risiken im internationalen Geschäft vorbereitet. Fast die Hälfte hat keinen Überblick über nationale Gesetze anderer Länder.

Zwar halten es die meisten Firmen laut der Umfrage von KrolLDiscovery für notwendig, „neue Märkte zu erschließen, um ihre Wettbewerbsposition in internationalen Absatz- und Einkaufsmärkten zu sichern“. Unsicher aber sind sie, wie sie die zahlreichen Gesetze und Vorschriften im Ausland handhaben sollen. Dabei betrifft die Frage, wie sie Compliance im internationalen Geschäft organisieren, alle deutschen Unternehmen, die ausländische Niederlassungen oder Tochtergesellschaften haben, außerdem Zulieferer, Vertriebs- und Handelspartner außerhalb Deutschlands.

Compliance im internationalen Geschäft: „Andere Länder – andere Sitten“

Die Kenntnis länderspezifischer Gesetze und Vorschriften ist für deutsche Unternehmen unabdingbar, um Haftungsrisiken für das Gesamtunternehmen zu vermeiden. Ein ganzheitliches, länderübergreifendes Compliance Management System mit einem umfassenden internationalen Rechtskataster  kann dieses Problem lösen.

Besondere Relevanz – und deshalb auch in einem Rechts- bzw. Gesetzeskataster besonders zu berücksichtigen – haben neben der allgemeinen Jurisdiktion auf internationaler Ebene unter anderem diese Themen:

  • Kartellrecht
  • EU-Datenschutz-Grundverordnung
  • Steuerrecht – in der Literatur oftmals als „Einfallstor für Compliance-Falle“ beschrieben

Compliance im internationalen Geschäft erfordert Um- und Weitsicht

Durch die internationale Rechtsheterogenität ist es wichtig, dass sich Unternehmen mit den internationalen Vorschriften zur Compliance auskennen. Sämtliche Compliance-Risiken des jeweiligen Landes müssen in den relevanten Bereichen bekannt sein und unternehmensspezifisch bewertet werden. Ziel ist es, Geldstrafen oder/und Imageverlusten am Markt umfassend vorzubeugen.

Auch der Umgang mit geltenden Vorschriften und Gesetzen ist international durchaus unterschiedlich. In den Vereinigten Staaten beispielsweise greift bereits seit 1977 der US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) als umfassendes Regelwerk im Kampf gegen internationale Korruption. In Großbritannien gilt der UK-Bribery Act als Anti-Korruptionsgesetzt. Auch Russland arbeitet seit geraumer Zeit an wirtschaftlichen und rechtlichen Reformen auch im Hinblick auf Compliance. Korruption ist dort aber nach wie vor ein großes Problem. Unternehmen sollten sich auf diese Besonderheiten einstellen – beispielsweise mit weltweit firmeneinheitlichen Compliance-Regeln, die gleichzeitig lokale Gegebenheiten berücksichtigen. Gehen sie länderübergreifende Kooperationen oder Joint Ventures ein, dürfen sie auf keinen Fall die entsprechenden Vereinbarungen zur Compliance vernachlässigen.

Mitarbeiter im Ausland – gute Vorbereitung unabdingbar

Unternehmen haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht, Mitarbeiter, die im Ausland für sie arbeiten, umfassend darauf vorzubereiten und zu beraten. Sie müssen dabei alle Bedingungen erfüllen, die eine ordnungsgemäße Tätigkeit erfordern. Dazu zählen zum Beispiel

  • falls notwendig, ein Arbeitsvisum
  • eine Arbeitserlaubnis im jeweiligen Land
  • gegebenenfalls ein lokaler Arbeitsvertrag
  • Regelung der Sozialversicherung im Ausland
  • Aufklärung über steuerliche Veränderungen durch die Auslandstätigkeit

Rechtskonformes Verhalten im Sinne der Compliance verlangt vom Unternehmen, dass es alle vertraglichen Konditionen vor der Abreise des Mitarbeiters ins Ausland festlegt und regelt.

Compliance-Risiken

Compliance-Risiken erkennen – aber wie?

Ihr Unternehmen hat sich die Etablierung und Aufrechterhaltung regelkonformer Geschäftsabläufe im Sinne der Compliance auf die Fahnen geschrieben. Doch um diesem Anspruch in allen Geschäftsfeldern konstant gerecht zu werden, müssen Sie vor allem eines: Ihre Compliance-Risiken kennen.

Und zwar alle, um daraus einen schlüssigen Maßnahmenkatalog für die Unternehmens-Compliance entwickeln zu können.

Wie erkenne ich „meine“ Compliance-Risiken?

Doch wie gelingt Ihnen dieser umfassende Überblick? Allgemein gesprochen, sind Compliance-Risiken solche, die dem Unternehmen

  • einen erheblichen finanziellen Schaden(z.B. durch Bußgelder),
  • einen nachhaltigen Imageschaden bei den Geschäftspartnern oder/und
  • Umsatzeinbußen zufügen können.

Wir empfehlen Ihnen zur Identifizierung dieser Risiken ein sogenanntes Gesetzeskataster, das Ihnen eine Übersicht über die gesetzlichen Regelungen gibt, die für Ihr Unternehmen relevant sind. Daraus können Sie im zweiten Schritt die Anforderungen ableiten, die sich aus den Vorschriften, Gesetzen und Regelungen individuell für Ihre Tätigkeit ergeben. Eines sei aber schon an dieser Stelle gesagt: Mit einer einmaligen Bestandsaufnahme ist es nicht getan. Das rechtliche Umfeld kann sich jederzeit ändern. Arbeiten Sie also mit einem Experten zusammen, der die für Sie Compliance-relevanten Themen im Auge behält und Sie auf Änderungen der Gesetzeslage frühzeitig hinweist.

Wichtig ist, dass Sie effektiv die Außensicht eines Experten mit der Innensicht Ihrer Mitarbeiter verknüpfen, um Ihre unternehmensspezifischen Compliance-Risiken zu identifizieren und die passenden Maßnahmen daraus abzuleiten.

Orientierung an den Unternehmensprozessen

Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter von der Geschäftsführung über alle Unternehmensebenen hinweg ein und nutzen Sie deren Wissen und Erfahrungen auf ihrem Gebiet. Orientieren Sie sich bei der Analyse am besten an Ihren eigenen Geschäftsprozessen und gehen Sie sie systematisch gemeinsam durch. In Workshops und in ergebnisoffenen Diskussionen sind die Ergebnisse meistens am aussagekräftigsten. Sie erfahren aus der Praxis, wo Ihr Unternehmen steht und können daraus Maßnahmen ableiten, mit denen Sie die Geschäftsabläufe und -prozesse dauerhaft regelkonform gestalten können.

Als theoretische Hilfsmittel bei der Identifizierung aller relevanten Compliance-Risiken und um den Prozess strukturiert zu gestalten, beschreibt die Literatur zum Beispiel die Pestel-Analyse oder Fraud-Triangle. Die Pestel-Analyse dient dazu, politische, ökonomische, sozio-kulturelle, technische, ökologische und rechtliche Einflussfaktoren im Umfeld Ihres Unternehmens zu identifizieren. Laut Gabler Wirtschaftslexikon setzt sich der Begriff Fraud-Triangle „zusammen aus Fraud (lat. fraus, fraudis: Betrug, Täuschung; engl. fraud: Betrug, Fälschung, List, Schwindel, Unterschlagung) und Triangle (engl. triangle: Dreieck, lat. triangulum: Dreieck) und soll folgende Frage beantworten: Unter welchen Voraussetzungen können Menschen dolose, d.h. geschäftssschädigende Handlungen begehen?“

Die theoretischen Verfahren helfen zudem, die Relevanz der einzelnen Compliance-Risiken festzulegen. Nicht jedes Risiko muss mit demselben Nachdruck reduziert werden, weil seine Nichtbeachtung dem Unternehmen im Zweifelsfall keinen wesentlichen Schaden zufügt. Stichwort hier: Priorisierung. So erhalten Sie ein schlüssiges und praxistaugliches Instrument, um Ihre Compliance-Risiken zu kennen. Mit Hilfe des professionellen Gesetzeskatasters bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand.