Dual-Use-Güter

EU-Kommission empfiehlt interne Compliance-Programme für Dual-Use-Güter

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Die Europäische Kommission hat am 30. Juli dieses Jahres Empfehlungen „zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Gütern) nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates“ veröffentlicht.

Darin heißt es unter anderem: „Ein wirksames, einheitliches und kohärentes Kontrollsystem für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck ist notwendig, um die Sicherheit der EU und die internationale Sicherheit zu fördern und die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen und Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (EU), insbesondere hinsichtlich der Nichtverbreitung, sowie die Förderung gleicher Bedingungen für die Wirtschaftsbeteiligten in der EU zu gewährleisten.  Gemeinsame Ansätze und Verfahren in Bezug auf interne Compliance-Programme können zu einer einheitlichen und kohärenten Durchführung von Kontrollen in der EU beitragen.“

Was sind Dual-Use-Güter?

Als „Dual-Use-Güter“ werden solche Waren, Software und Technologien bezeichnet, die sowohl militärisch als auch zivil eingesetzt werden können. „Die überwiegende Mehrheit der Dual-use-Güter wird in der gesamten EU einheitlich kontrolliert. Basis hierfür ist die Dual-use-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 428/2009). Diese Güter sind in Anhang I der EG-Dual-use-Verordnung enthalten.  Die Listen sind regelmäßigen Änderungen unterworfen“, schreibt die Industrie- und Handelskammer Stuttgart dazu auf Ihrer Website. Die jeweils aktuelle Fassung sei auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter dem Stichwort „Güterlisten” zu finden.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen besteht die Herausforderung im Umgang mit Dual-Use-Gütern darin sicherzustellen, dass sie keine Waren ungenehmigt ausführen. Die regelmäßige Prüfung der Güterlisten ist deshalb ein Muss. Die Kontrollmechanismen mit den notwendigen Maßnahmen und Verfahren sollten in einem internen Compliance Programm festgehalten werden. „Diese Leitlinien bieten Ausführern einen Orientierungsrahmen, der ihnen helfen soll, Risiken im Zusammenhang mit der Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu ermitteln, zu steuern und zu verringern und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten“, heißt es im Schreiben der Europäischen Kommission.

Zugleich bieten die „Leitlinien den Behörden der Mitgliedstaaten einen Orientierungsrahmen für ihre Bewertung von Risiken im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Entscheidungen über Einzel- und Globalausfuhrgenehmigungen und nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungen für Vermittlungstätigkeiten, für die Durchfuhr von nichtgemeinschaftlichen Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und Genehmigungen für die Verbringung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck innerhalb der Europäischen Union.“

Lesen Sie das gesamte Schreiben HIER.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]