Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat eine Handlungshilfe für Ersthelfende herausgegeben, die sich mit der Ersten Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie beschäftigt. Die betrieblichen Ersthelfenden sollen damit bei der Umsetzung der SARSCoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.01.2021 und des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards vom 16. April 2020 unterstützt werden. Erläutert werden in der Handlungshilfe unter anderem die Maßnahmen zum Infektionsschutz bei der betrieblichen Ersten Hilfe. Wichtig: „Jeder und jede muss im Rahmen der Zumutbarkeit
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz ist Anfang des Jahres in Kraft getreten. Die neuen Regeln betreffen zwar sehr stark, aber nicht nur die Fleischindustrie. Das Gesetz regelt branchenübergreifend bundesweit die Kontrolle von Betrieben und die Unterbringung von Beschäftigten. (Quelle) „In der Fleischindustrie sind ab 1. Januar 2021 Werkverträge und ab 1. April 2021 Zeitarbeit verboten: Schlachtung und Zerlegung dürfen dann nur noch von eigenem Stammpersonal des Inhabers vorgenommen werden. Das Fleischerhandwerk – Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten – ist davon ausgenommen. Eine auf drei
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Anfang dieser Woche veröffentlicht, welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden sollen, um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der Pandemie zu gewährleisten. Interessant für Unternehmen vor allem die Informationen „Das gilt neu – zunächst befristet bis zum 15. März 2021„: Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können. Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen. In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste
Ende letzten Jahres hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem das bisherige Transparenzregister vom Auffang- zum Vollregister würde. Für etliche Unternehmen bedeutet das erheblichen Mehraufwand. Transparenzregister: praktische und digitale Nutzbarkeit steigern „Damit kann dem Register künftig – anders als in der bisherigen Auffangregisterlösung, die für den Großteil der deutschen Gesellschaften auf andere Register weiterverweist – der wirtschaftlich Berechtigte bei allen Rechtsträgern in Deutschland direkt und unmittelbar entnommen werden. Damit werden nicht nur die datenseitigen Voraussetzungen für die europäische Vernetzung der
Seit wenigen Monaten ist die neue EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Sie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Union auch und vor allem in die Finanzindustrie hineinzutragen und dort umzusetzen. Unternehmen, die sich jetzt nicht darauf einstellen, gefährden möglicherweise mittelfristig ihre wirtschaftliche Existenz. Die Verordnung soll nachhaltige Investitionen und Wachstum erleichtern und fördern und ist damit ein zentrales Element des European Green Deal, mit dem die EU bis Mitte dieses Jahrhunderts zum klimaneutralen Wirtschaftsraum werden will. Zielgruppe der Taxonomie-Verordnung sind die EU-Mitgliedsstaaten,
Zum Ende des Jahres und im kommenden Jahr treten einige Gesetze in Kraft, die die Bundesregierung auf ihrer Website in einer Übersicht zeigt. Wir präsentieren hier eine Auswahl, Quelle: Bundesregierung. „Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz sollen geordnete und sichere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie geschaffen und die Leistungsfähigkeit der staatlichen Aufsicht gestärkt werden. Es sieht auch in anderen Branchen bundesweit einheitliche Regeln vor, unter anderem zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung der Beschäftigten. Die Bundesregierung will die Informationssicherheit weiter verbessern. Dazu hat
Die Entwicklungen, die uns 2020 vor große Herausforderungen gestellt haben, waren wahrlich nicht vorherzusehen: Die Corona-Pandemie hat den Prozess der Digitalisierung ebenso rasant beschleunigt wie die Flexibilität der Unternehmen, in kürzester Zeit alternative Arbeitsformen wie Homeoffice und mobile Arbeitsplätze zu ermöglichen. Das ist nur ein kleiner Ausschnitt von Herausforderungen, die auch Einfluss auf die Compliance haben und weiterhin haben werden. Was erwarten wir für 2021? Sicher kein abruptes Ende der Corona-Pandemie, sicher kein Zurück zu alten Arbeitsformen, aber sicher die steigende
Das sogenannte Lieferkettengesetz könnte künftig ein wichtiger Baustein der Compliance international tätiger Unternehmen werden. Laut Bundesarbeits- und Bundesentwicklungsministerium setzt sich die Bundesregierung aktuell „im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert und den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie Rechnung trägt.“ Was würde das Lieferkettengesetz nach jetzigem Stand für das Compliance Management bedeuten? Bereits vor vier Jahren hatte die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet, in
Wachsende Regelungsdichte, neue Haftungsfragen für Führungskräfte, aber auch mit Reputationskrisen verbundene Skandale haben Organisationen immer stärker für Compliance-Themen sensibilisiert. Die Anforderungen an Wirtschaftsunternehmen steigen, sich auf allen Ebenen gesetzeskonform zu verhalten. Stakeholder erwarten, dass Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherstellen, regelkonform zu handeln. Mit einem Compliance Management System (CMS) reduzieren Sie Haftungsrisiken und überprüfen Ihre Geschäftsaktivitäten mit Blick auf geltendes Recht. Die Veröffentlichung der DIN ISO 37301 bietet Ihnen dazu künftig erstmals einen einheitlichen und vor allem zertifizierbaren Standard, den
Die Infektionszahlen schnellen aktuell in die Höhe, Corona nimmt nach einer vermeintlichen Verschnaufpause im Sommer in diesen Wochen wieder deutlich Fahrt auf. Damit rückt auch das Arbeiten daheim erneut in den Fokus der Unternehmen. Dabei sollte das Thema Compliance nicht außer Acht bleiben. Es ist nicht davon auszugehen, dass jeder, der aktuell daheim statt im gewohnten Büro arbeitet, einen gleichwertigen Arbeitsplatz wie jenseits der Pandemie hat. Doch die Compliance-Regeln eines Unternehmens sind nicht außer Kraft. Auch daheim gelten beispielsweise die Regeln