Arbeitszeiterfassung

Gericht entscheidet für verbindliche Arbeitszeiterfassung. Und nun?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Ist das das Ende der Vertrauensarbeitszeit? Haben künftig alle Arbeitsplätze analoge oder virtuelle Stechuhren? Das Bundesarbeitsgericht hat Mitte September entschieden, dass der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Was bedeutet das für Unternehmen konkret?

Schon vor drei Jahren hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) für alle Mitgliedsstaaten entschieden, dass Regelungen zur Dokumentation der Arbeitszeit zu schaffen sind. Deutsche Unternehmen sind also nicht die einzigen, die sich nun überlegen muss, wie sie das europäische und das deutsche Gerichtsurteil umsetzen.

Wichtig: Das Urteil bedeutet nicht die Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit. Es bedeutet vielmehr, dass die Beschäftigten nach wie vor an ihren Ergebnissen gemessen werden können und ihre Arbeitszeit im Rahmen von Tarifverträgen und Gesetzen flexibel gestalten können. Sie müssen die Arbeitszeiten nun nur auch dokumentieren. Konkret bedeutet das zudem, dass auch sie die Gesetze zu Pausen, Ruhezeiten oder Sonn- und Feiertagsarbeit einhalten müssen. Das konnte in der Vergangenheit durch die flexible Arbeitszeitgestaltung leicht einmal in Vergessenheit geraten.

Das Urteil hat teilweise einen recht lauten Aufschrei und den Vorwurf des Rückfalls in frühere Jahrhunderte provoziert. Rechtfertigen lässt sich dieser Tumult allerdings nicht wirklich: Es ist auch bislang schon absolut üblich, im Rahmen von Projekten und Arbeitsgruppen die Zeiten zu erfassen, die einzelne Beschäftigte damit zugebracht haben – nicht zuletzt im Sinne der Transparenz und Kostenkontrolle sowohl für den Arbeitgeber als auch für Kunden. Bei Minijobbern ist die Arbeitszeiterfassung ohnehin schon lange verbindlich vorgeschrieben.

Wie genau Unternehmen die Zeiterfassungspflicht nun umsetzen müssen, wird auch von der Ausgestaltung des deutschen Gesetzes abhängen. Das Bundesarbeitsministerium ist hier in der Pflicht. Da es jedoch in vielen Unternehmen bereits Systeme zur Erfassung der Arbeitszeit gibt, wird sich der zusätzliche Aufwand wahrscheinlich eher in Grenzen halten. Sie muss nur den Vorgaben der Gerichtsurteile genügen und sowohl objektiv als auch transparent für die Beschäftigten sein. Dafür gibt es funktionierende Technik. Letztendlich wird die Hauptaufgabe für Unternehmen darin bestehen, ihre Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit auf Vertrauensbasis erbringen, darin zu bestärken, diese künftig detailliert zu erfassen. Wie groß der Aufwand dafür sein wird, hängt am Ende individuell von jedem einzelnen Beschäftigen ab.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]