Bundesregierung beschließt VerSanG: Neue Haftung für Führungskräfte und Versicherer
Compliance Management System plus D&O-Versicherung: In unserem letzten Blog-Beitrag R+V-Versicherung und SAT bieten Rundumschutz für Entscheider haben wir Ihnen ausführlich vorgestellt, wie ein funktionierendes CMS und eine individualisierte Versicherung Führungskräfte im Konfliktfall sinnvoll absichern kann. In diesem Zusammenhang ist uns ein sehr interessanter Artikel von Nina-Isabell Ballwanz, Dr. Nathalie Isabelle Thorhauer, Lic. en droit (Lyon), und Dr. Dirk Seiler aufgefallen, der den gemeinsamen Ansatz von SAT und R+V-Versicherung bestärkt.
Erhöhter Verfolgungs- und Sanktionsdruck
In dem Artikel „Ein „Unternehmensstrafrecht“ für Deutschland, Im Blickpunkt: Neue Haftungsrisiken für Manager und D&O-Versicherer?“ im Online-Magazin Compliance Business vom 25. Juni 2020 schreiben die Autoren: „Im April 2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) seinen lange erwarteten Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft“ veröffentlicht, dessen Herzstück das „Verbandssanktionengesetz“ (VerSanG) bildet. Nur zwei Werktage nach Ablauf der Stellungnahmefrist für Verbände und Interessenvertreter hat die Bundesregierung am 16. Juni 2020 den Gesetzentwurf mit nur marginalen redaktionellen Änderungen beschlossen. Auf eine noch in dieser Legislaturperiode zu erwartende Gesetzesänderung sollten sich Unternehmen gut vorbereiten, um nicht Gefahr zu laufen, wegen verbandsbezogener Straftaten ihrer Leitungspersonen und Mitarbeiter sanktioniert zu werden.“ Das Gesetzesvorhaben berge aber nicht nur für Unternehmen beträchtliche wirtschaftliche Risiken, sondern auch für verantwortliche Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte sowie die Versicherungswirtschaft, da Unternehmen die beruflichen Haftungsrisiken ihrer Leitungsorgane häufig durch D&O-Versicherungen abdeckten. „Doch kann ein Verband seine delinquenten Leitungsorgane wegen gegen ihn verhängter, potentiell exorbitant hoher Geldsanktionen überhaupt in Regress nehmen? Und, wenn ja, wäre ein derartiger Anspruch des Unternehmens gegen die Geschäftsleitung von der D&O-Versicherung gedeckt?“, fragen die Autoren und kommen zu dem Ergebnis: „Sollte das VerSanG Realität werden, so werden sich diese – auch schon zur Unternehmensgeldbuße diskutierten – Fragen aufgrund des erhöhten Verfolgungs- und Sanktionsdrucks immer öfter aufdrängen.“
Wichtig auch das Fazit von Ballwanz, Thorhauer und Seiler: „Wünschenswert wäre eine Positionierung des Gesetzgebers zur Frage des Regresses von Verbandsgeldsanktionen im VerSanG. Überlässt der Gesetzgeber die Antwort hingegen der Rechtsprechung, so ist die bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung bestehende Rechtsunsicherheit für Geschäftsleiter und Aufsichtsräte höchst unbefriedigend. Versicherer sollten abwägen, ob sie Ausschlussklauseln oder Haftungsbegrenzungen für Verbandsgeldsanktionen in ihre Versicherungsbedingungen aufnehmen wollen. Unternehmen sollten die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten des VerSanG nutzen, um ihre Compliancesysteme zu überprüfen und bei Bedarf nachzujustieren.
SAT und R+V-Generalvertreter Peter Pietsch bieten integrierte Lösung
Vor diesem Hintergrund bündeln R&V-Generalvertreter Peter Pietsch und SAT ihre Kompetenzen und bieten den verantwortlichen Führungsorganen in einem Unternehmen nicht nur einen individualisierten Versicherungsschutz in Form einer D&O-Versicherung, ergänzt um eine Anstellungsvertragsrechtsschutz- und eine Spezialstrafrechtsschutz-Versicherung. SAT berät und setzt außerdem unternehmensspezifische Compliance Management Systeme um, mit denen die Verantwortlichen belegen können, dass sie alles Notwendige unternommen haben, um das Unternehmen rechtskonform aufzustellen und zu führen. Zudem kooperiert SAT mit der Zertifizierungsgesellschaft TÜV Rheinland Cert, die die regelkonforme Organisation eines Unternehmens bescheinigt.