Versicherung

R+V-Versicherung und SAT bieten Rundumschutz für Entscheider

Gesetzgeber und Gerichte sind sich einig: Die Führungsriege eines Unternehmens trägt für das rechtskonforme Verhalten auf allen Ebenen ihrer Organisation eine herausgehobene Verantwortung. Im Schadenfall aber hat auch diese Medaille immer zwei Seiten: Zum einen muss die Unternehmensführung ihrer Verantwortung gerecht werden. Zum anderen ist der persönliche finanzielle, psychologische und Reputationsschaden eines Geschäftsführers aber oft erheblich, bis sich klärt, welches Fehlverhalten ihm angelastet werden kann und welches nicht.

SAT und Peter Pietsch, Generalvertreter der R+V-Versicherung und Präsident des Vereins Ehrbare Versicherungskaufleute, haben vor diesem Hintergrund nach einer Lösung für die Problematik gesucht. Als Ergebnis bietet die R+V-Generalvertretung von Peter Pietsch seit  Anfang Juni die „Lösung für Entscheider“, die Vorstände und Geschäftsführer im Schadenfall bis zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Entscheidung absichert. Das kombinierte Produkt vereint eine D&O-Versicherung, ergänzt um eine Anstellungsvertragsrechtsschutz- und eine Spezialstrafrechtsschutz-Versicherung.

SAT bietet dazu bereits im Vorfeld das unternehmensspezifische Compliance-Management-System, mit dem ein Beklagter nachweisen kann, dass er in seiner Verantwortung alles Notwendige unternommen hat, um das Unternehmen rechtskonform aufzustellen und zu führen. Abgerundet wird der Rundumschutz durch die Kooperation der SAT mit der Zertifizierungsgesellschaft TÜV Rheinland Cert, die die regelkonforme Organisation eines Unternehmens zertifiziert.

Compliance tut Not

Vor wenigen Monaten urteilte das Oberlandesgericht Hamm: „Die Kündigung aus wichtigem Grund wegen gravierender Compliance-Verstöße eines Geschäftsführers setzt keine Abmahnung voraus.“ Im Mai dieses Jahres veröffentlichte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht außerdem das Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, mit dem Kriminalität in Unternehmen bekämpft und ein hoher Anreiz zur Einführung von Compliance Management Systemen gegeben werden sollen. Ein funktionierendes CMS wird dadurch künftig erheblichen Einfluss auf die Höhe der Strafe haben. Außerdem reduziert das Unternehmen sein Risiko nicht regelkonformen Verhaltens innerhalb der Organisation und kommt zugleich seinen Pflichten der Leitung, Organisation und Kontrolle nach. Aus beiden Ereignissen wird deutlich: Compliance gehört nicht zur Kür in einem Unternehmen, sondern zur nicht verhandelbaren Pflicht der Führung.

Absicherung von allen Seiten

Was aber passiert bis zu einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Klärung des Verschuldens mit dem Entscheider, der von seiner Tätigkeit im Zuge der Vorwürfe freigestellt wurde? Er verliert gegebenenfalls seinen Anstellungsvertrag, seine Gehaltsfortzahlung und seine Mobilität durch den Entfall eines Firmenwagens, braucht möglicherweise psychologische Beratung in der Ausnahmesituation. Kann ein Geschäftsführer aber tatsächlich mehr als 1.200 Gesetze, Bestimmungen und Auflagen allein im Bereich Umwelt jederzeit im Blick haben um auszuschließen, dass er bei Verstößen bis in sein Privatvermögen haftet? Ist er in der Lage, in allen Bereichen mit Betriebsstätten-, Produkt- oder kaufmännischen Risiken jederzeit rechtskonformes Verhalten auch der Beschäftigten sicherzustellen? „Ja, das kann er“, sagen die SAT-Geschäftsführer Jochen Wilckens und Stefan Pawils. „Mit einem umfassenden Compliance Management System und einem Rechtskataster, wie wir es in Deutschland in einzigartiger Form bieten, ist es möglich, alle Gesetzesbereiche jederzeit aktuell im Blick zu behalten und die Organisation daran auszurichten“, sagen die Compliance-Berater.

Wird dem Geschäftsführer dennoch Organisationsverschulden im Schadenfall zur Last gelegt, greift die neue „Lösung für Entscheider“. „Damit bieten wir eine sichere Unternehmervorsorge für den Fall, dass man nicht mehr operativ als Unternehmer tätig sein kann“, erklärt Peter Pietsch. Wichtig: Die „Lösung für Entscheider“ ist keine „Stangenware“, wie Peter Pietsch betont: „Wir stellen uns auf die Situation unserer Kunden ein und stimmen darauf die individuelle Versicherungslösung ab. Das Produkt muss passen!“

Dennoch sei es aber auch aus seiner Sicht wichtig, im Unternehmen die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, dass ein Geschäftsführer seiner umfassenden Verantwortung gerecht werden kann.

Rundumschutz für Entscheider

„Wir halten dieses Angebot für richtig und wichtig, gerade in Verbindung mit einem funktionierenden Compliance Management System“, sagen Jochen Wilckens und Stefan Pawils. Damit werde zum einen ein System aufgebaut, dass dem Geschäftsführer die Sicherstellung der Rechtskonformität ermögliche, zum anderen werde er aber bis zum Beweis seines Fehlverhaltens vor persönlichem Schaden geschützt. „Das ist in dieser Kombination der ideale Rundumschutz für Entscheider“, sind sich Peter Pietsch, Jochen Wilckens und Stefan Pawils einig.