Hinweisgebersystem – vertraulich und zuverlässig
Lange wurde darüber diskutiert, nun steht es fest: Unternehmen müssen in ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem etablieren. Damit wird die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zugrunde liegt dem das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Es sieht vor, das Whistleblower, sprich: Hinweisgeber aus dem eigenen Unternehmen, einen hohen Schutz genießen, wenn sie auf Missstände in der Organisation aufmerksam machen. Dazu müssen Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten. SAT unterstützt mit zuverlässigen Partnern bei der Etablierung entsprechender Hinweisgebersysteme und sorgt dafür, dass die Vorgaben zur Compliance umgesetzt werden.
Betriebe müssen demnach eine technische und organisatorische Grundlage schaffen, auf der Hinweisgeber vertraulich – auf Wunsch auch anonym – ihre Informationen übermitteln können, wahlweise analog oder digital. Dabei kann es zum Beispiel um Verstöße gegen Umweltschutz, Arbeitsschutz, Straftaten wie Korruption oder Ähnliches gehen. Anspruch ist es, dass Whistleblower keinerlei Nachteile durch ihre Hinweise erleiden dürfen, zum Beispiel Kündigung oder sonstige Repressalien. Ein Hinweisgebersystem muss also zum einen professionell mit hoch sensiblen Daten umgehen, auf der anderen Seite aber auch die Lösung der Problematik erlauben.
Wichtig für das Hinweisgebersystem
SAT unterstützt Sie mit zuverlässigen Partnern dabei, ein Hinweisgebersystem in Ihrer Organisation einzurichten:
- Information und Aufklärung der Mitarbeiter über die Möglichkeiten und Chancen durch das Hinweisgebersystem
- Schulung der Mitarbeiter zum korrekten Umgang mit dem System im Zusammenhang mit den rechtlichen Grundlagen
- Datenschutzkonforme Einrichtung von Meldekanälen (analog und digital/personalisiert oder anonym)
- Integration des Hinweisgebersystem in Ihre Ablauforganisation und Ihr Compliance-Management-System
- Etablierung der rechtskonformen Informationsaufnahme und Dokumentation der Hinweise