Hinweisgebersystem – vertraulich und zuverlässig

Lange wurde darüber diskutiert, nun steht es fest: Unternehmen müssen in ihrem Unternehmen ein Hinweisgebersystem etablieren. Damit wird die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Zugrunde liegt dem das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG): Es sieht vor, das Whistleblower, sprich: Hinweisgeber aus dem eigenen Unternehmen, einen hohen Schutz genießen, wenn sie auf Missstände in der Organisation aufmerksam machen. Dazu müssen Unternehmen eine interne Meldestelle einrichten. SAT unterstützt mit zuverlässigen Partnern bei der Etablierung entsprechender Hinweisgebersysteme und sorgt dafür, dass die Vorgaben zur Compliance umgesetzt werden.

Betriebe müssen demnach eine technische und organisatorische Grundlage schaffen, auf der Hinweisgeber vertraulich – auf Wunsch auch anonym – ihre Informationen übermitteln können, wahlweise analog oder digital. Dabei kann es zum Beispiel um Verstöße gegen Umweltschutz, Arbeitsschutz, Straftaten wie Korruption oder Ähnliches gehen. Anspruch ist es, dass Whistleblower keinerlei Nachteile durch ihre Hinweise erleiden dürfen, zum Beispiel Kündigung oder sonstige Repressalien. Ein Hinweisgebersystem muss also zum einen professionell mit hoch sensiblen Daten umgehen, auf der anderen Seite aber auch die Lösung der Problematik erlauben.

  • 2. Juli 2023

    Unternehmen ab 250 Mitarbeiter

    müssen eine interne Meldestelle für Hinweisgeber einrichten.

  • 17. Dezember 2023

    Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern

    müssen die interne Meldestelle ab 17. Dezember 2023 anbieten.

SAT steht für Transparenz, Arbeitserleichterung, Sicherheit und Klarheit. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Unternehmen rechtssicher zu organisieren und garantieren Ihnen persönliche und individuelle Beratung.

Wichtig für das Hinweisgebersystem

SAT unterstützt Sie mit zuverlässigen Partnern dabei, ein Hinweisgebersystem in Ihrer Organisation einzurichten:

  • Information und Aufklärung der Mitarbeiter über die Möglichkeiten und Chancen durch das Hinweisgebersystem
  • Schulung der Mitarbeiter zum korrekten Umgang mit dem System im Zusammenhang mit den rechtlichen Grundlagen
  • Datenschutzkonforme Einrichtung von Meldekanälen (analog und digital/personalisiert oder anonym)
  • Integration des Hinweisgebersystem in Ihre Ablauforganisation und Ihr Compliance-Management-System
  • Etablierung der rechtskonformen Informationsaufnahme und Dokumentation der Hinweise

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