Greenwashing

Greenwashing – das neue Compliance Risiko

Der Druck auf Unternehmen, nachhaltig zu wirtschaften, wird immer größer. Und zwar nicht nur von Seiten der Politik, sondern vor allem durch die Verbraucher, die selbst etwas zur Bekämpfung der menschengemachten Klimakrise beitragen wollen. Hier tritt mit Greenwashing ein neues Compliance-Risiko auf.

Was bedeutet Greenwashing?

All dies führt dazu, dass Unternehmen immer mehr mit der Umweltfreundlichkeit ihrer Produkte werben. Entsprechend gibt es kaum noch Produkte, die nicht mit Labels wie klimaneutral, klimafreundlich, umweltfreundlich, biologisch abbaubar, nachhaltig etc. werben. Diese Aussagen können seriös sein – oder auch nicht. Wenn sie es nicht sind, spricht man von Greenwashing. Darunter versteht man eine besondere Art von Etikettenschwindel: Man behauptet einfach, etwas Gutes für den Planeten zu tun und erhöht damit seinen Absatz bei der Kundschaft. In Wahrheit aber verbessert das Produkt überhaupt nichts, ja verschlimmert die Klimakrise womöglich noch. Der dadurch entstehende Schaden ist vielfältig: Kunden fühlen sich verschaukelt und trauen auch den seriösen Eco-Labels nicht mehr. Der unseriöse Anbieter kann seinen Absatz auf Kosten redlicher Mitbewerber ausweiten.

Gerichte setzen immer engere Grenzen

Kamen früher Firmen, die es mit der Wahrheit nicht so genau nahmen, meistens ungeschoren davon, ändert sich dies gerade massiv. Es gibt immer mehr Gerichtsurteile, die solche Praktiken für unzulässig erklären und teilweise empfindliche Strafen verhängen. Danach ist das Werben mit Umweltfreundlichkeit (sog. Green Claims) an sich zulässig, ja sogar gewünscht, um die Dekarbonisierung der Wirtschaft auch von Verbraucherseite her voranzutreiben.

Die entsprechenden Behauptungen müssen aber stimmen und sie müssen transparent, nachvollziehbar und belegbar sein. Unzulässig ist es hingegen beispielsweise, auf die Klimafreundlichkeit nur eines einzelnen Produktmerkmals hinzuweisen, während das gesamte Produkt nach wie vor klimaschädlich ist. Unklar ist bislang noch, ob von Klimaneutralität auch dann gesprochen werden darf, wenn lediglich (etwa durch Aufforstungsprojekte) kompensiert wird oder ob hierfür von vornherein im Produktionsprozess keine CO2-Emissionen anfallen dürfen.

Unzulässig ist jedenfalls die Verwendung nebulöser Begriffen wie umweltfreundlich, umweltverträglich, umweltschonend oder bio, sofern nicht klar dargelegt wird, was das genau bedeutet. Gleiches gilt dann, wenn man sich pauschal als klimaneutral bezeichnet, dies aber nur für ein bestimmtes Treibhausgas zutrifft und für andere bedeutsame Treibhausgase nicht.

EU-weite Verschärfung zum Greenwashing geplant

Die große Zahl der geschwindelten Werbeversprechen rief zuletzt auch die EU Kommission auf den Plan: Sie legte einen Gesetzesvorschlag vor, mit denen unseriöse Green Claims endgültig verboten werden sollen. Der Richtlinienvorschlag stellt hohe Anforderungen an Nachweisbarkeit und Belegbarkeit solcher Behauptungen. Damit darf außerdem überhaupt nur noch dann geworben werden, wenn die Behauptungen durch unabhängige Dritte bestätigt werden.

Bestimmte Praktiken werden sogar generell auf eine schwarze Liste gesetzt. Heißt: Solche Praktiken sind immer unzulässig, ohne dass eine Einzelfallprüfung stattfindet. Dazu gehören zum Beispiel fehlende Angaben über Eigenschaften, die die Lebensdauer gezielt beschränken (geplante Obsoleszenz), allgemeine vage Aussagen wie umweltfreundlich oder klimafreundlich ohne konkrete Belege oder Werbung mit einem Nachhaltigkeitssiegel, das nicht von einer akkreditierten Prüfstelle stammt. Außerdem werden die Voraussetzungen für vergleichende Werbung (Mein Produkt ist klimafreundlicher als das der Konkurrenz) verschärft. Solche Vergleiche sollen in Zukunft nur noch zulässig sein, wenn hierfür gleichwertige Informations- und Datenlagen für das beworbene Produkt und die Vergleichsprodukte verwendet werden. Daneben enthält der Entwurf zahlreiche weitere Verschärfungen. Die neuen Regeln sollen spätestens ab 2026 gelten.

Harte Sanktionen drohen

Bereits die ergangenen Gerichtsurteile, vor allem aber die geplanten Verschärfungen auf EU-Ebene können zunehmend drastische Sanktionen für Greenwashing bedeuten. Dabei ist schon der Reputationsschaden enorm: Er kann zum Einbruch von Marktanteilen und hohen Kursverlusten an der Börse führen. Hinzukommen noch folgende rechtliche Sanktionen:

  • Abmahnungen wegen irreführender Werbung durch Verbraucher und Konkurrenten
  • Unterlassungs- und Schadensersatzklagen von Wettbewerbern
  • Verhängung drastischer Strafen durch die Überwachungsbehörden

Letzteres musste vor kurzem die Fonds Tochter DWS der Deutschen Bank schmerzlich erfahren: Diese wurde wegen Greenwashings ihrer Geldanlagen von der US Börsenaufsicht SEC zu einer Strafe von 25 Mio. Dollar verurteilt.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie bei der Werbung mit umwelt- und klimafreundlichen Produkten auf der sicheren Seite sein wollen.