Ein Rechtskataster ist ein Verzeichnis von Rechtsvorschriften, das die Rechtslage in einem bestimmten Bereich systematisch erfasst. Sie können für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. zur Information, zur Rechtsberatung oder zur Rechtsdurchsetzung.

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtskataster, die sich auf verschiedene Rechtsbereiche beziehen. Zu den bekanntesten gehören:

  • Bundesrecht: Das Bundesrecht wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt kann online abgerufen werden.
  • Landesrecht: Das Landesrecht wird in den jeweiligen Landesgesetzblättern veröffentlicht. Die Landesgesetzblätter können online abgerufen werden.
  • Europäisches Recht: Das Europäische Recht wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Amtsblatt der Europäischen Union kann online abgerufen werden.
  • Internationales Recht: Das Internationale Recht wird in verschiedenen Quellen veröffentlicht, z. B. in den Sammlungen der Vereinten Nationen oder in den Sammlungen von Rechtswissenschaftlern.

Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte Rechtskataster, die sich auf bestimmte Rechtsbereiche beziehen. Beispiele hierfür sind:

  • Baurecht: Das Baurecht wird im Baugesetzbuch und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
  • Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht wird im Arbeitsgesetzbuch und in den jeweiligen Landesarbeitsgesetzen geregelt.
  • Umweltrecht: Das Umweltrecht wird im Umweltgesetzbuch und in den jeweiligen Landesumweltgesetzen geregelt.

Rechtskataster können auf verschiedene Weise aufgebaut sein. Einige sind nach Rechtsgebieten gegliedert, andere nach Sachgebieten. Etliche enthalten auch Informationen zu den Rechtsfolgen der jeweiligen Rechtsvorschriften.

Rechtskataster können eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen, Behörden und Privatpersonen sein. Sie können dabei helfen, die Rechtslage zu verstehen und Rechtsrisiken zu vermeiden.

Hier sind einige Beispiele für die Verwendung:

  • Information: Rechtskataster können verwendet werden, um sich über die Rechtslage in einem bestimmten Bereich zu informieren.
  • Rechtsberatung: Sie können verwendet werden, um Rechtsberatung zu erhalten.
  • Rechtsdurchsetzung: Rechtskataster können verwendet werden, um Rechtsansprüche durchzusetzen.
Heizungsgesetz

Habecks Heizungsgesetz fordert Unternehmen heraus

Nun ist es also endlich soweit: Das sogenannte Heizungsgesetz – juristisch korrekt ist es eine Änderung des bereits seit 2020 bestehenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – wurde im Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt ab 1. Januar 2024.

Politisch diskutiert wurde das Heizungsgesetz zwar primär unter sozialpolitischen Aspekten: Welche finanziellen Belastungen mutet dieses Gesetz einkommensschwachen Bevölkerungsschichten zu? Doch zugleich ist es eine Compliance-Herausforderung für Unternehmen. Denn es gilt im Grundsatz für alle Gebäude und damit auch für die Heizungssysteme von Unternehmen, insbesondere – wie es in der Terminologie des GEG heißt – für Nichtwohngebäude wie zum Beispiel Industriehallen.

Das bedeutet konkret, dass die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbare Energien auch bei Heizungsaustausch in Industriegebäuden gelten wird. Ohne Übergangsregelung greift dies allerdings nur bei Neubauten, die zusätzlich noch in vollkommen neu erschlossenen Industrie- oder Gewerbegebieten liegen. Das dürfte eher die Ausnahme sein.

Heizungsgesetz gilt zuerst bei Neubauten in neuen Gewerbegebieten

Soll die Heizung hingegen in Bestandsgebäuden ausgetauscht werden oder erfolgt der Neubau nur in Baulücken bereits bestehender Industrie- oder Gewerbegebiete, gelten die neuen Regelungen erst nach Übergangsfristen: in Gemeinden ab 100.000 Einwohner ab 30. Juni 2026 und bei kleineren Gemeinden ab 30. Juni 2028. Bis dahin sollen die Kommunen örtliche Wärmeplanungen einführen, um für die Gebäudeeigentümer mehr Klarheit über die Möglichkeiten beim Heizungstausch zu schaffen.

Wenn die neuen Verpflichtungen greifen, hat der Unternehmer folgende technische Möglichkeiten, die 65-Prozent-Vorgabe umzusetzen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • elektrisch angetriebene Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • solarthermische Anlage
  • Heizungsanlage auf Basis von grünem oder blauem Wasserstoff oder Derivaten davon
  • Heizungsanlage zur Nutzung von fester Biomasse
  • Wärmepumpen- oder Solarthermie-Hybridheizung, wobei der verbleibende Energiebedarf mit fossilen Energieträgern gedeckt werden kann

Massive Sanktionen bei Verstoß

All diese Verpflichtungen gelten aber nur, wenn die Heizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann (sog. Heizungshavarie). Ist eine Reparatur hingegen noch möglich, muss sie derzeit noch nicht den neuen Anforderungen des GEG entsprechen.

Bei Verstößen gegen die neuen Verpflichtungen drohen hohe Bußgelder, aber auch Ausschlüsse bei öffentlichen Vergabeverfahren.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einhaltung dieser neuen Compliance-Vorgaben.

Vortrag Stefan Pawils

SAT beim Insight Day @ OOWV Oldenburg

Mit einem Vortrag zum Thema Rechtskataster und Organisationsverschulden ist unser Geschäftsführer Stefan Pawils beim Insight Day @ OOWV Oldenburg am 28. November 2023 dabei. Organisiert wird die Veranstaltung von unserem Partner Quentic.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte und HSE-Manager in Unternehmen aus Industrie, Handel, Logistik und der Ver- und Entsorgungswirtschaft, die die Quentic-Software noch nicht aktiv im Einsatz haben. Die stark begrenzte Teilnehmerzahl stellt sicher, dass genug Raum für individuelle Fragen bleibt. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Anmeldung ist bis zum 21. November möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei, es fallen keine Teilnehmergebühren an.

Worum geht es beim Insight Day @ OOWV Oldenburg?

Die Teilnehmer erfahren von Quentic-Anwender OOWV-Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband, wie er die Software-Lösung für Arbeitssicherheit, Umweltmanagement und Nachhaltigkeitsmanagement in der Praxis einsetzt. Der OOWV ist ein leistungsstarker Partner rund ums Wasser, der als Dienstleister Privatkunden, Kommunen und Unternehmen mit frischem Trinkwasser beliefert. Auch die fachgerechte Entsorgung des Abwassers übernimmt der OOWV. Seit zehn Jahren nutzt der Verband die Software-Lösung Quentic. Dabei sind fast alle Module der Software im Einsatz und werden individuell auf die Bedürfnisse des OOWV angepasst.

SAT als Compliance Service Provider und Quentic als Anbieter der Software-Lösung für mehr Compliance und Sicherheit sind seit vielen Jahren Partner rund um das Thema Compliance. Daher präsentieren wir Ihnen auf der Veranstaltung beim OOWV grundsätzliche Informationen rund um das Thema Compliance und das Rechtskataster als Grundlage für die Rechtskonformität Ihres Unternehmens. Wir zeigen zugleich auf, welche Konsequenzen mangelnde Compliance hat, Stichwort: Organisationsverschulden.

Über Stefan Pawils

Stefan Pawils ist geschäftsführender Gesellschafter des Düsseldorfer Compliance Service Providers SAT GmbH & Co. KG. Als Compliance Fachmann ist er Compliance Officer (TÜV Rheinland), Auditor für Compliance-Managementsysteme im Auftrag des TÜV Rheinland und IRCA ISMS Auditor nach ISO/IEC 27001.

In der Compliance-Beratung hat sich SAT darauf spezialisiert, ganzheitliche und individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Rechtskataster zu erstellen und den Aktualisierungsdienst zu übernehmen. SAT versteht das Rechtskataster als logischen Ausgangspunkt aller Compliance-Aktivitäten.

Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen.

Jetzt anmelden Ihr Kontakt zu SAT
Lieferkettengesetz

So wirkt sich schon jetzt das Lieferkettengesetz auf KMU aus

Eigentlich ist das Lieferkettengesetz für Unternehmen unter 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch gar nicht in Kraft getreten. Es gilt seit Januar 2023 nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten. Doch Auswirkungen hat das Lieferkettengesetz auf KMU schon heute. So lassen sich jedenfalls die Ergebnisse der Umfrage „Going International 2023“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer interpretieren. Dort heißt es unter anderem: „Im Freitextfeld geben zahlreiche Unternehmen an, dass ein Abbau von Bürokratie im Außenhandel, die etwa durch das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das Verpackungs- oder auch das Transparenzregister entsteht, eine wichtige politische Maßnahme wäre.“

Die IHK Köln informiert: „Demnach werden bereits 71 Prozent von ihnen (Anm.: Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten) wegen ihrer menschenrechts- und umweltbezogenen Risiken kontaktiert.“ Selbst bei Betrieben mit bis zu 249 Beschäftigten würden das schon 41 Prozent angeben. Durch das Gesetz komme es also zu einem Kaskadeneffekt: Große Unternehmen gäben die an sie gerichteten Anforderungen an ihre kleinen und mittleren Lieferanten weiter. „Diese haben aber oft nicht die finanziellen und personellen Ressourcen, um diese Anforderungen zu tragen“, schreibt die IHK in ihrem Mitgliedermagazin IHKplus, Heft 04.2023.

Was mit der Einführung des Lieferkettengesetzes sicher nicht beabsichtigt war, jetzt aber offenbar eine Konsequenz ist: Unternehmen – und zwar über alle Größenordnungen hinweg, reduzieren ihr Engagement in vermeintlichen Risikoländern. „Dies ist gerade vor dem Hintergrund der angestrebten Diversifikation von Lieferketten und Handelsbeziehungen ein schlechtes Signal“, betont die IHK Köln.

Konsequenzen für KMU aus dem Lieferkettengesetz

Letztlich ist es also nicht entscheidend, wie groß ein Unternehmen ist, um sich mit den Lieferketten auseinandersetzen zu müssen. Weil große Unternehmen ihre Verpflichtung an kleinere weitergeben – meist durch Befragungen und Selbstauskünfte oder durch die Übermittlung eines entsprechenden Verhaltenskodex – müssen auch die ihre Lieferketten und die entsprechenden Risiken bis ins Detail kennen, und zwar schon jetzt.

Wenn Sie sich mit dem Thema Lieferkettengesetz für KMU intensiver auseinandersetzen möchten, empfehlen wir Ihnen den KMU Kompass. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie auch international alle Regeln und Vorschriften einhalten, die Ihr Unternehmen betreffen, sollten wir miteinander über ein unternehmensindividuelle Rechtskataster sprechen.

Wettbewerbsregister

Ist es das nun? Datenschutzabkommen EU-US Data Privacy Framework in Kraft

Es gibt (mal wieder) ein neues Datenschutzabkommen mit den USA: Das „EU-US Data Privacy Framework“ ist am 10. Juli in Kraft getreten. Es tritt die Nachfolge der ersten beiden vor Gericht gescheiterten Versuche – Safe Harbour und Privacy Shield – an, die Übertragung personenbezogener Daten zwischen der Europäischen Union und USA rechtssicher zu gestalten.

Wie seine Vorgänger soll mit dem EU-US Data Privacy Framework sichergestellt werden, dass die Daten von Europäern in den USA genauso geschützt werden wie auf dem Heimatkontinent. Gerichte hatten in der Vergangenheit geurteilt, dass weder Safe Harbour noch Privacy Shield das leisteten. Ein Hauptproblem: Einen vergleichbaren Schutz personenbezogener Daten in den USA wie in der EU können US-amerikanische Unternehmen schon deshalb kaum garantieren, weil sie laut heimischem Gesetz Geheimdiensten Zugang zu den Daten geben müssen. Darunter auch die von Europäern. Dem will das neue Abkommen nun mit der Regelung begegnen, dass die US-Geheimdienste nur dann Einblicke in personenbezogene Daten bekommen, wenn es der nationalen Sicherheit der USA dient. In der Regelung heißt es, dass das „notwendig und verhältnismäßig“ sein muss.

Wozu braucht es ein Abkommen zwischen USA und EU?

Die Vereinbarung ist die Voraussetzung für einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, mit dem sie offiziell feststellen kann, dass ein Land für die Datenübermittlung ein angemessenes Schutzniveau sicherstellt, das dem der Europäischen Union entspricht. Nur unter dieser Voraussetzung können personenbezogene Daten rechtssicher ins Ausland übermittelt werden, ohne dass es eines zusätzlichen Schutzes bedarf. Das stellt vor allem für Unternehmen eine deutliche rechtliche und organisatorische Erleichterung im Datenaustausch mit anderen Ländern dar. Datenübermittlungen an US-Unternehmen sind nun ohne zusätzliche Anforderungen möglich, wenn sich das US-Unternehmen zertifiziert hat.

Apropos Zertifizierung: Der Angemessenheitsbeschluss führt nicht automatisch dazu, dass an alle US-amerikanischen Unternehmen Daten ohne EU‑Standardvertragsklauseln oder andere Datenübertragungsmechanismen übermittelt werden dürfen: Sie benötigen gemäß EU-US Data Privacy Framework eine entsprechende Zertifizierung, mit der sichergestellt werden soll, dass personenbezogene Daten ähnlich wie in der EU-DSGVO behandelt und geschützt werden.

Zudem haben EU-Bürger die Möglichkeit, gegen die Übertragung ihrer personenbezogenen Daten an die US-amerikanischen Nachrichtendienste vorzugehen – dafür wird eigens ein „Data Protection Review Court“ geschaffen, das die Geheimdienste sogar anweisen kann, erhobene Daten zu löschen.

Datenschützer haben im Übrigen bereits angekündigt, auch gegen dieses Abkommen gerichtlich vorzugehen. Wir behalten es im Auge.

Trinkwasserverordnung

Veränderte Trinkwasserverordnung fordert Unternehmen heraus

Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)  gehört zu den zentralen Compliance-Verpflichtungen der Wasserversorger. Sie gilt aber ebenso für alle anderen Firmen, die gewerblich – etwa im Rahmen von Vermietungen – Trinkwasser bereitstellen und damit auch für Immobilienunternehmen. Beide Branchen müssen sich daher unbedingt mit der zweiten grundlegenden Novellierung dieser Verordnung befassen.

Die Reform der Trinkwasserverordnung, die am 23. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, dient zwar vor allem der Umsetzung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184/EU. Sie wurde aber auch dazu genutzt, das Regelwerk insgesamt neu zu ordnen, verständlicher zu machen sowie offene Punkte klarzustellen oder zu präzisieren. Dementsprechend finden sich jetzt die meisten altbekannten Regelungen an anderer Stelle wieder. Um gerichts- und auditsichere Compliance gewährleisten zu können, sollten sich Unternehmen daher frühzeitig mit der neuen Verordnung befassen, auch wenn einige der Neuerungen nicht sofort eingehalten werden müssen.

Erläuterungen zur Reform der Trinkwasserverordnung

SAT beobachtet die Regelung und alle damit zusammenhängenden Neuerungen mit hochspezialisierten Experten und hat daher all seine Kunden bereits jetzt informiert. Die Erläuterungen umfassen detailliert alle 16 neuen Abschnitte und auch die wichtigen Änderungen bei den Grenzwerten in den sieben ebenfalls neu gefassten Anlagen. Im Folgenden finden Sie einen kleinen Auszug aus unserer Änderungskommunikation, der Abschnitt 2 erläutert:

Im zweiten Abschnitt zur Beschaffenheit des Trinkwassers wurden zunächst die allgemeinen Anforderungen neu gefasst. Die Anforderungen nach § 37 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz gelten nach § 5 als erfüllt, wenn mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 6 bis 9 entspricht und es rein und genusstauglich ist.

Neu gefasst wurden bei den mikrobiologischen Anforderungen in § 6 die Vorgaben zu den Mikroorganismen. Wird danach dem Gesundheitsamt bekannt, dass im Trinkwasser schädliche Mikroorganismen vorkommen, für die in der Verordnung kein Grenzwert festgelegt ist, legt das Gesundheitsamt einen Höchstwert fest, der nicht überschritten werden darf. Generell gilt, dass Mikroorganismen in Trinkwasser nur in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die so niedrig sind, wie dies unter Einhaltung mindestens der allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist. Nach dem gleichen Muster wurden die chemischen Anforderungen in § 7 angepasst.

 Bei den Anforderungen in Bezug auf Indikatorparameter nach § 8 wurden neue Regelungen in Bezug auf die Korrosion aufgenommen. Trinkwasser soll danach nicht korrosiv wirken. Ob dies der Fall ist, soll an Hand der Indikatorparameter Calcitlösekapazität, Chlorid, elektrische Leitfähigkeit, Sulfat und  Wasserstoffionenkonzentration erfolgen.

Für die radiologischen Anforderungen verweist § 9 jetzt auf die Parameterwerte in Anlage 4 Teil 1.

Die Regelungen über die Stelle der Einhaltung der Anforderungen in § 10 wurden ergänzt. So wurde jetzt auch die Bereitstellung von Trinkwasser auf Meeresbauwerken und in der Lebensmittelindustrie aufgenommen.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse an den restlichen 15 Abschnitten oder den so wichtigen neuen Grenzwerten in den Anlagen 1 bis 7 haben. Außerdem informieren wir Sie gerne über die Vorteile eines individuellen Rechtskatasters.

Whistleblower-Gesetz

Das Whistleblower-Gesetz kommt – jetzt wirklich

Was lange währt, wird zumindest endlich…fertig. Bund und Land haben sich im Vermittlungsausschuss Anfang Mai nach langem Hin und Her endlich darauf einigen können, wie sie die europäischen Vorgaben zum Whistleblower-Gesetz in deutsches Recht umsetzen wollen. Beschäftigte, die auf Rechtsverstöße bei Unternehmen oder Behörden hinweisen, sollen nun besonderen Schutz, insbesondere vor Repressalien oder sogar Entlassung, genießen. Im ersten Anlauf was das Whistleblower-Gesetz noch im Bundesrat gescheitert. Nun soll es im Juni 2023 in Kraft treten.

Was wurde am Whisteblower-Gesetz geändert?

  • Beruflicher Kontext
    Hinweise sind nur dann relevant im Sinne des Gesetzes, wenn sie sich auf den Arbeitgeber des Whistleblowers oder dessen berufliches Umfeld beziehen.
  • Anonyme Meldungen
    Die Möglichkeit, Hinweise intern oder extern anonym zu geben, müssen Unternehmen und Behörden nicht mehr verpflichtend vorsehen, es gibt nur eine Empfehlung dazu. Bearbeiten sollen die Meldestellen anonyme Meldungen aber weiterhin.Außerdem wurde im Gesetz festgehalten, dass Hinweisgeber interne Meldestellen präferieren sollen, wenn das Problem intern zu beheben ist und der Whistleblower durch seine Meldung keine negativen Konsequenzen zu befürchten hat.
  • Bußgelder
    Unternehmen oder Behörden, die keine interne Meldestelle schaffen, mussten bislang Bußgelder bis zu 100.000 Euro fürchten. Die Maximalstrafe wurde im Vermittlungsausschuss um die Hälfte reduziert. Auch tritt die Regelung zum Bußgeld frühestens Ende 2023 in Kraft.
Rechtskataster

Plädoyer für ein funktionierendes Rechtskataster

Ein Rechtskataster im Unternehmen ist heutzutage ein absolutes Must-have. Warum das so ist, wer es haben sollte und was es leistet, stellen wir hier noch einmal zusammen.

Warum brauchen Unternehmen ein Rechtskataster?

Compliance im Sinne von Rechtskonformität lässt sich in einem Unternehmen nur sicherstellen, wenn ein umfassendes Rechtskataster installiert ist. Es enthält alle Rechtsvorschriften, Gesetze und Vorschriften, die ein Unternehmen betreffen. Sollten das Unternehmen sowohl national als auch international tätig sein, muss es um die jeweiligen länderspezifischen Regelungen ergänzt werden. Voraussetzung für dieses Rechts- oder Gesetzeskataster ist größtmögliche Aktualität.

Was leistet ein Rechtskataster?

Die Compliance-Strukturen sollen ganzheitlich die Regelkenntnis und -befolgung in Unternehmen sicherstellen, Mitarbeiter vor Fehlverhalten und Unfällen bewahren, Führungskräften dabei helfen, Organisationsverschulden zu vermeiden. Das funktioniert nur mit einem von Beginn an ganzheitlich und individuell auf ein Unternehmen zugeschnittenen Compliance Management System, das den Mitarbeitern ohne großen Zusatzaufwand Transparenz und Klarheit hinsichtlich der Regelkenntnis bietet, damit sie ihre Tätigkeiten regelkonform verrichten können. Das Rechtskataster erfasst zu diesem Zweck die Gesetze und Vorschriften in ausnahmslos allen Unternehmensbereichen und Sachgebieten.

Wer braucht ein Rechtskataster?

Tatsächlich gibt kein Gesetz darüber Auskunft, ob Unternehmen ein Rechtskataster benötigen oder nicht. Das aber ergibt sich aus einer anderen Quelle: Zertifizierungsnormen. Unternehmen die sich nach ISO 9001, 14001, 45001 oder 37001 zertifizieren lassen wollen oder bereits zertifiziert sind.

Die Frage, wer ein Rechtskataster braucht, ist damit aber sicherlich nicht abgeschlossen. Denn gesetzeskonform verhalten muss sich letztlich jedes Unternehmen, will es teure Abmahnungen, Strafen wegen mangelnder Rechtskonformität oder Imageverlust bei Geschäftspartnern vermeiden. Die Etablierung eines Rechtskatasters empfehlen wir daher unabhängig von einer Zertifizierungsnorm.

Wie erstellt man ein Rechtskataster?

Alle Regeln und Vorschriften für ein Unternehmen immer im Blick zu behalten, ist eine Herausforderung und für viele Unternehmen kaum zu bewältigen. Ein Rechtskataster samt regelmäßiger Aktualisierung ist ein wichtiger Baustein dafür.

Das kann SAT für Sie leisten:

  • Erstellung eines unternehmensindividuellen Rechtskatasters mit allen relevanten Gesetzen, Vorschriften und Normen auf kommunaler, Landes-, Bundes- und internationaler Ebene
  • Permanentes digitales Monitoring
  • Juristische Bewertung der Auswirkungen von Veränderungen auf das Unternehmen mit Hilfe eines Ampelsystems
  • Ableitung leicht verständlicher Handlungsempfehlungen für das Compliance-Management-System
  • Internationale Compliance-Beratung auf Basis von RegScan OneTM
Whistleblower-Hotline

Hinweisgeberschutzgesetz kommt voraussichtlich im April 2023

Wenn am 10. Februar der Bundesrat zustimmt und das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, bleibt Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten nur noch ein Vierteljahr Zeit für die Umsetzung der neuen Whistleblower-Regeln.  Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitern müssen sich bis Dezember 2023 darauf einstellen: Sie können dazu auch mit anderen Unternehmen gleicher Größenordnung zusammenarbeiten. Wir fassen zusammen, was zu tun ist.

Vom Bundestag verabschiedet wurde das neue Gesetz schon im Dezember 2022. Damit setzt das Hinweisgeberschutzgesetz die EU-Whistleblower-Richtlinie mit gut einem Jahr Verspätung um. Das Gesetz schreibt künftig vor, dass Unternehmen ein System für Hinweisgeber aufbauen muss, durch das deren Informationen über jedwede Form von Straftaten und schwere Ordnungswidrigkeiten als Frühwarnungen verarbeitet, zugleich aber die Whistleblower vor Nachteilen an ihrem Arbeitsplatz wie etwa Kündigung, Abmahnung oder schlechte Beurteilungen geschützt werden. Das gilt sowohl für private Unternehmen ab der genannten Größe als auch für öffentliche Arbeitgeber.Was schreibt das Hinweisgeberschutzgesetz vor?

  • Unternehmen müssen Meldekanäle einrichten, über die Hinweisgeber ihre Informationen auch anonym abgeben können. Diese Vorgabe ist bis 1. Januar 2025 umzusetzen.
  • Es muss die Möglichkeit geschaffen werden, dass Whistleblower sich sowohl an unternehmensinterne als auch externe Stellen des Landes oder Bundes wenden können – und zwar mündlich, schriftlich als auch persönlich. Die internen Meldestellen sollen so gestaltet werden, dass sie bevorzugte Anlaufstelle für Hinweisgeber sind. Damit soll einer internen Lösung des gemeldeten Problems der Vorzug gegeben werden. Übrigens: Veröffentlicht ein Whistleblower Informationen über Straftaten gegen geltendes Recht im Unternehmen, schützt ihn das neue Gesetz nur, wenn eine externe Meldung bis dahin nicht erfolgreich war und die Allgemeinheit dadurch gefährdet wird.
  • Meldet ein Beschäftigter Rechtsverstöße im Unternehmen und erfährt entgegen der gesetzlichen Regelung dennoch Nachteile durch den Arbeitgeber, hat er künftig Anspruch auf Schmerzensgeld – und zwar sowohl für materiellen als auch für immaterielle Schäden.
  • Eine interne Stelle zur Entgegennahme von Hinweisen muss mit einer Fachkraft samt Fachkunde ausgestattet sein, die die Informationen aufnimmt, verarbeitet und entsprechende Maßnahmen einleitet. Der Hinweisgeber hat das Recht auf eine Rückmeldung über den Eingang der Informationen innerhalb von sieben Tagen, über die ergriffenen Maßnahmen innerhalb von drei Monaten. Zu denen gehören unter anderem unternehmensinterne Untersuchungen, die Delegation des Verfahrens an andere Unternehmensbereiche oder externe Stellen. Werden externe Stellen eingeschaltet, muss das Unternehmen den Austausch über das Verfahren schriftlich dokumentieren.
  • Sämtliche Informationen sowohl zum Hinweisgeber als auch zu Betroffenen sind vertraulich zu behandeln. Nach drei Jahren müssen die Daten gelöscht werden. Für Verstöße gegen die Vertraulichkeit haften die Verantwortlichen der Meldestelle.
  • Da Unternehmen nicht nur eine Meldestelle für Hinweisgeber etablieren müssen, sondern beispielsweise auch weitere im Rahmen des Geldwäsche- und Lieferkettengesetzes, können die zu einer einzigen Meldestelle zusammengelegt werden.
  • In Konzernen kann eine zentrale Meldestelle für alle zugehörigen Gesellschaften eingerichtet werden.
  • Betriebsräte haben ein Mitbestimmungsrecht bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes.
  • Unternehmen, die künftig gegen das Hinweisgeberschutzgesetz verstoßen, können mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro belegt werden.

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen umzusetzen, bedeutet vor allem, eindeutige Vorschriften zu formulieren, wie mit Meldungen verfahren wird. Das kann je nach Unternehmensstruktur zeitaufwändig und komplex sein und sollte im Rahmen des Compliance Managements geregelt sein. Wir beraten Sie gerne dazu.

ESG

ESG setzt Unternehmen unter Druck

Wenn es um Rechtsfragen rund um Umwelt, Soziales und Corporate Governance – sprich: verantwortungsbewusste Unternehmensführung – geht, sind Juristen gefordert, wenn nicht zeitweise sogar überfordert. Die aktuelle Studie „Future Ready Lawyer 2022“ von Wolters Kluwer unter 751 Juristen in den USA und Europa zeigt, dass 77 Prozent Compliance-Themen wie ESG (Environment/Social/Governance) als wachsenden Trend sehen, allerdings nur etwa ein Drittel der Befragten sich sehr gut auf die Herausforderungen vorbereitet fühlt.

SAT setzt vor diesem Hintergrund bereits seit Jahren auf den Ausbau und die ständige Aktualisierung eines Rechtskatasters für Unternehmen, mit dem sie Veränderungen in den für sie relevanten Rechtsbereichen jederzeit aktuell in ihrem Compliance Management System berücksichtigen können. Die Studie bestätigt unseren Ansatz.

Laut Wolters Kluwer, Anbieter von Fachinformationen, Software und Services für Juristen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Klinik- und Pflegepersonal sowie für die Bereiche Finanzen, Auditing, Regulatorisches und Compliance, steigt der Druck auf die Rechtsabteilungen, weil die Nachfrage aus den Unternehmen nach Beratung zu ESG erheblich zunimmt.

Wolters Kluwer schreibt dazu: „Die beispiellose Zunahme von Umwelt-, Sozial- und Governance-Fragen hat Juristen vor neue Herausforderungen gestellt. ESG hat sich rasant zu einer bedeutenden und gezielten Anforderung an die Rechtsabteilungen entwickelt, die auch noch weiter zunehmen wird. Der Bedarf an der Erstellung und Weitergabe von ESG-Richtlinien und -Verfahren steigt stetig. Anwaltskanzleien positionieren sich selbst so, dass sie auf die ESG-Herausforderungen reagieren können. Jedoch übersteigt die Nachfrage ihre Reaktionsfähigkeit.“

Im Detail bedeutet das, dass in der Studie etwa 56 Prozent der Rechtsabteilungen einen zunehmenden Beratungsbedarf der Unternehmen zum ESG-Themenbereich sehen und fast zwei Drittel erwarten, dass der Bedarf in nächster Zeit auch noch weiter steigen wird. Dass sie diesem Anspruch genügen können, weil sie sehr gut vorbereitet sind, glauben allerdings nicht einmal 40 Prozent der Befragten.

Zwar wollen sich die Kanzleien laut Studie auf die gestiegene Nachfrage einstellen – immerhin 80 Prozent geben an, Fachwissen zu ESG zu besitzen -, haben aber zugleich Probleme, mit der Entwicklung rund um den ESG-Themenkomplex mitzuhalten. Fast die Hälfte der Kanzleien sieht sich einer stärkeren Nachfrage nach ESG in den letzten Jahren gegenüber und vermuten, dass sie weiter steigen wird. Aber nur jede fünfte Kanzlei fühlt sich durch ausreichend Wissen dafür optimal aufgestellt.

Um der Lage Herr zu werden, suchen die Juristen vermehrt Lösungen in Legal Tech, soll heißen, Unternehmen wollen in Software investieren, mit der sie ihre Rechtsabteilungen nachhaltig unterstützen können. Zugleich erwarten sie das auch von den Kanzleien, die sie beraten, weil viele davon ausgehen, nur dann mit der Entwicklung der Rechtsbereiche mithalten zu können. Im Zweifelsfall würden Unternehmen unter diesem Aspekt ihre Rechtsberater sogar wechseln.

Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass die Studie ergibt, dass 82 Prozent der Anwaltskanzleien innerhalb der kommenden drei Jahre mehr Technologie einsetzen will, um ihre Produktivität zu steigern.

Gesetzeskataster

Gesetzesverkündung ab 2023 nur noch digital

Der Bundestag hat am 1. Dezember die Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen. Demzufolge erscheinen Gesetze und Rechtsverordnungen künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt, sondern werden elektronisch im Internet veröffentlicht. Die Digitalisierung solle Bekanntmachungen beschleunigen und den Gesetzeszugang erleichtern, heißt es auf www.bundesregierung.de.

Die ausschließlich elektronische Gesetzesverkündung wird ab dem 1. Januar 2023 auf Bundesebene eingeführt. „Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt wird dann die einzige verbindliche amtliche Fassung sein und die gedruckte Fassung ersetzen“, heißt es auf der Website der Bundesregierung.

Mit der Digitalisierung soll der Ausgabeprozess für Gesetze und Rechtsverordnungen schneller werden, ebenso der Zugang zu den Inhalten leichter und anwenderfreundlicher. „Darüber hinaus zielt der Gesetzentwurf auf eine Vereinheitlichung, indem künftig alle Bundesgesetze und alle Rechtsverordnungen zentral im Bundesgesetzblatt verkündet werden sollen“, ist aus Berlin zu hören.

Für die digitalen Veröffentlichungen soll ab kommendem Jahr eine Verkündungsplattform des Bundes genutzt werden. Dort wird ein pdf-Dokument eingestellt, dass Interessenten herunterladen können. „Die Plattform wird rechtzeitig zum Januar 2023 bekanntgegeben“, ist auf www.bundesregierung.de zu lesen.

Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch gern über unser Gesetzeskataster.