Klimawandel

Klimawandel fließt in Zertifizierung ein

Die Beherrschung des Klimawandels ist eines der wichtigsten Themen unserer Zeit. Deshalb müssen ihn auch Unternehmen über ihren gesamten Geschäftsprozess hinweg berücksichtigen. Das internationale Akkreditierungsforum (IAF) und die Internationale Organisation für Normung (ISO) haben vor diesem Hintergrund noch einmal klargestellt und konkret ergänzt, dass Organisationen, die sich zertifizieren lassen wollen oder es bereits sind, das Thema Klimawandel in ihr Managementsystem einarbeiten und zertifizierende Auditoren diese Aspekte prüfen müssen.

IAF und ISO führen aus: „Diese zusätzlichen Aussagen in jeder Managementsystemnorm stellen sicher, dass dieses wichtige Thema nicht übersehen wird, sondern von allen Organisationen bei der Gestaltung und Umsetzung des Managementsystems berücksichtigt wird. [..] Diese neuen Einschlüsse stellen sicher, dass der Klimawandel im Managementsystem berücksichtigt wird und dass er ein externer Faktor ist, der für unsere Gemeinschaft wichtig genug ist, um von den Organisationen zu verlangen, ihn jetzt zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass der Klimawandel unterschiedliche Auswirkungen auf die einzelnen Komponenten des Managementsystems haben kann. Die Auswirkungen auf ein Qualitätsmanagementsystem können zum Beispiel ganz anders sein als auf ein Gesundheits- und Sicherheitsmanagementsystem.”

Um welche Normen geht es?

Betroffen von dieser Erweiterung der Normen sind alle Typ-A ISO-Standards, also beispielsweise ISO 9001, ISO 14001, ISO/IEC 27001, ISO 22000, ISO 37301, ISO 45001 und ISO 50001. Relevant sind die Kapitel 4.1 und 4.2. Die Änderungen sind sofort ohne Übergangsfristen gültig und müssen von den Unternehmen zur Zertifizierung berücksichtigt werden.

Kapitel 4.1

Neu: „The organization shall determine whether climate change is a relevant issue”
Ein Unternehmen muss untersuchen und festlegen, ob der Klimawandel ein relevantes Thema ist. Daraus ist zu schlussfolgern, welche Folgen der Klimawandel für das Unternehmen einschließlich seinem Umfeld und welchen Einfluss er auf die Tätigkeit der Organisation hat.

Kapitel 4.2

Neu: „NOTE: Relevant interested parties can have requirements related to climate change“
Unternehmen müssen berücksichtigen, dass ab sofort relevante interessierte Parteien ab sofort Anforderungen an die Klimaziele formulieren können. Entsprechend muss der Klimawandel in den Managementsystemen berücksichtigt werden.

Wichtig: Bestehende Zertifikate bleiben gültig, wenn die Ergänzungen unmittelbar umgesetzt werden. Ansonsten droht Unternehmen bei einem Audit die Bescheinigung der „Nichtkonformität“.

Auswirkungen für zertifizierte Unternehmen

Bei unseren Audits werden wir wie alle anderen Auditoren auch ab sofort untersuchen, ob die relevanten Aspekte des Klimawandels in das Managementsystem integriert wurden. Sind Unternehmen nach mehreren Normen zertifiziert, müssen sie die ISO-Anforderungen in allen berücksichtigen. Eine Übersicht der betroffenen Normen finden Sie hier.

Visions 2024

Visions 2024 – treffen Sie das SAT-Team!

Diskutieren Sie die Herausforderungen und Lösungsstrategien für effizientes HSEQ- und ESG-Management auf der Quentic VISIONS – Quentic User Summit und HSEQ- und ESG-Fachkonferenz. Das SAT-Team ist als Aussteller dabei und freut sich auf interessante Diskussionen mit Ihnen:

Welche Folgen haben das steigende ESG-Bewusstsein und die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen? Wie schafft man ein gesundes Safety Mindset? Um diese Fragen und noch viel mehr um Antworten geht es auf der Quentic VISIONS!

Wir freuen uns, Sie 2024 wieder live vor Ort in Berlin begrüßen zu können! Mit frischen Ideen und jeder Menge inspirierender Persönlichkeiten findet das jährliche Quentic User Summit am 11. und 12. September 2024 in Berlin statt.

Digitaler Produktpass

Kommt ein digitaler Produktpass bis 2030?

Für bestimmte Produkte gilt er bereits durch die Batterieverordnung 2023. Fachleute rechnen damit, dass er bis Ende des Jahrzehnts allgemeingültig wird: ein digitaler Produktpass. Wir schildern, was das für Unternehmen bedeutet.

Was ist ein digitaler Produktpass?

„Der digitale Produktpass ist ein Datensatz, der die Komponenten, Materialien und chemischen Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt zusammenfasst. Die Daten stammen aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und können in all diesen Phasen für verschiedene Zwecke genutzt werden (Design, Herstellung, Nutzung, Entsorgung)“, heißt es in einer Information des Bundesumweltministeriums.

Die Strukturierung umweltrelevanter Daten in einem standardisierten, vergleichbaren Format ermögliche demnach allen Akteuren in der Wertschöpfungs- und Lieferkette, gemeinsam auf eine Kreislaufwirtschaft hinzuarbeiten. Der digitale Produktpass sei zugleich eine „wichtige Grundlage für verlässliche Konsumenteninformation und nachhaltige Konsumentscheidungen im stationären wie auch im Online-Handel“. Wichtig auch: Zwar stehen viele Produktdaten bereits heute zur Verfügung, aber der Datenaustausch zwischen den Marktteilnehmern ist nicht sichergestellt. Hier setzt der Digitale Produktpass an und ermöglicht die Kommunikation über den gesamten Produktlebenszyklus zwischen Erzeugern, Kunden und Entsorgern.

Transparenz durch umfassende Produktinformationen

Welche Angaben soll ein digitaler Produktpass künftig enthalten? Neben den umweltrelevanten und sozialen Informationen auch Angaben zum Hersteller sowie über die zur Herstellung eines Produktes verwendeten Rohstoffe, ihre Recyclebarkeit, Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen. Besondere Relevanz erhält an der Stelle auch wieder das Lieferkettengesetz. Ziel ist es, den Käufern, aber auch allen anderen Beteiligten im Produktlebenszyklus einen umfassenden Überblick über das Produkt zu geben. Außerdem will der Gesetzgeber Aufsichtsbehörden Prüfungen und Kontrollen erleichtern.

Digitaler Produktpass: Welche Produkte brauchen ihn?

Alle Produkte, die in Ländern der Europäischen Union verkauft werden sollen, benötigen künftig einen Digitalen Produktpass. Ansonsten dürfen sie dort nicht mehr vertrieben werden. Dementsprechend geht die Wirkung weit über die EU hinaus. Auch außerhalb der EU produzierte Waren benötigen dann den Pass.

Was bedeutet der Produktpass für Unternehmen?

Bereits seit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes müssen Unternehmen ihre Produktionsprozesse genau im Auge haben. Diese Entwicklung wird sich weiter verschärfen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen unter anderem

  • den Datenaustausch mit Geschäftspartner entlang des Lebenszyklus eines Produktes ermöglichen bzw. optimieren müssen.
  • definieren müssen, welche Informationen sie über ihre Produkte künftig in welcher Form und mit welchem Zugang aus dem Unternehmen herausgeben wollen und wer für die Datenverwendung verantwortlich ist.
  • dafür sorgen müssen, dass die Produktdaten jederzeit verfügbar, aktuell, vollständig und schlüssig sind, sodass sie einer Prüfung standhalten.

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen, um die Risiken (wachsende Bürokratie, möglicher Know-how-Abfluss, Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen) im Griff zu haben und die Chancen wie Technologietransfer und Nachhaltigkeit zu nutzen. Außerdem sollten sie sich frühzeitig mit ihren Geschäftspartnern über die künftige Notwendigkeit des Datenaustausches austauschen, um fristgerecht Compliance-Konformität bei diesem Thema sicherzustellen.

ADR 2025

ADR 2025: Auf diese Änderungen müssen sich Unternehmen vorbereiten

Das internationale Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wird zum 1. Januar 2025 aktualisiert. Diese turnusmäßigen Updates gibt es alle zwei Jahre. Die Anpassungen sind notwendig, um mit den ständig wachsenden Anforderungen im Bereich des Gefahrguttransports Schritt zu halten und neue Entwicklungen zu berücksichtigen. Unsere Fachleute bei SAT empfehlen, sich schon jetzt mit den Auswirkungen auf Transportprozesse auseinanderzusetzen.

Wichtige Änderungen im ADR 2025

  • Neue UN-Nummern: Es werden elf neue UN-Nummern eingeführt, die eine genauere Klassifizierung von Gefahrgütern ermöglichen. Zudem gibt es 132 punktuelle Änderungen in den Spalten, die die Handhabung von Gefahrgütern teilweise vereinfachen sollen.
  • Änderungen in fast allen Kapiteln: Die Änderungen betreffen nahezu alle Kapitel des ADR und zielen darauf ab, die Vorschriften zu präzisieren und an die aktuellen technischen Entwicklungen anzupassen.
  • Anpassungen an neue Technologien: Die neuen Vorschriften berücksichtigen auch neue Technologien und Entwicklungen im Bereich der Gefahrgutbeförderung.
  • Erhöhte Sicherheit: Ziel der Änderungen ist es, die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter weiter zu erhöhen und Risiken zu minimieren.

Was bedeutet das für Sie?

Die Änderungen im ADR 2025 haben Auswirkungen auf alle Unternehmen, die mit dem Transport gefährlicher Güter befasst sind. Dazu gehören:

  • Speditionen: Speditionen müssen ihre Transportprozesse und -dokumentation an die neuen Vorschriften anpassen.
  • Hersteller und Händler: Hersteller und Händler von Gefahrgütern müssen sicherstellen, dass ihre Produkte korrekt klassifiziert und gekennzeichnet sind.
  • Fahrer: Fahrer von Gefahrguttransporten müssen über die neuen Vorschriften informiert sein und entsprechend geschult werden.

Was sollten Sie tun?

Um sich auf die Änderungen im ADR 2025 vorzubereiten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Informieren Sie sich: Informieren Sie sich gründlich über die neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
  • Schulungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, insbesondere die Fahrer, über die neuen Vorschriften geschult werden.
  • Anpassung der Prozesse: Passen Sie Ihre Transportprozesse und -dokumentation an die neuen Anforderungen an.
  • Aktualisierung von Fahrzeugen und Ausrüstung: Überprüfen Sie, ob Ihre Fahrzeuge und Ausrüstung den neuen Vorschriften entsprechen.
  • Beratung einholen: Holen Sie sich bei Bedarf fachliche Beratung von Experten für Gefahrguttransporte.

Wo finde ich weitere Informationen zum ADR 2025?

EU-Entgelttransparenzrichtlinie

EU-Entgelttransparenzrichtlinie: Deutschland muss umsetzen

Schon vor gut einem Jahr ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft getreten. Das deutsche Entgelttransparenzgesetz muss nun aktualisiert werden, da die Regelungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie über die des Entgelttransparenzgesetzes hinausgehen. Was das für deutsche Unternehmen bedeutet, fassen wir hier zusammen.

Ziel der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

„Spätestens bis Juni 2026 müssen alle EU-Staaten starke Transparenzinstrumente einführen“, heißt es beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Richtlinie soll sicherstellen, dass Vergütungen in der Europäischen Union gerecht und transparent gestaltet werden. Arbeitgeber müssen Vergütungsstrukturen etablieren, in denen für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt gezahlt wird – unabhängig vom Geschlecht. Als Kriterien können dabei beispielsweise notwendige Kompetenz, mit der Aufgabe einhergehende Verantwortung und Belastung, aber auch soziale Kompetenz und Arbeitsbedingungen herangezogen werden.

Inhalte der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Das Bundesfamilienministerium listet die wesentlichen Regelungen der Richtlinie auf:

  • Lohntransparenz für Arbeitssuchende
    • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch Informationen über das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne bereitstellen, und zwar so, dass sie fundierte und transparente Verhandlungen über das Gehalt ermöglichen.
    • Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dürfen Stellenbewerberinnen und -bewerber nicht mehr nach ihrer früheren Vergütung zu fragen.
  • Auskunftsrecht für Beschäftigte unabhängig von der Größe des Unternehmens
    • Beschäftigte können vom Arbeitgeber Auskunft über ihr individuelles Einkommen und über die durchschnittlichen Einkommen im Unternehmen verlangen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht und für Gruppen von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. So erfahren sie, wie sie im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen bezahlt werden.
    • Dieses Recht haben künftig alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Unternehmens. Das deutsche Gesetz forderte bislang nur Unternehmen ab 500 Beschäftigten dazu auf, betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit durchzuführen. Beschäftigte in Betrieben mit über 200 Beschäftigten haben bisher einen Auskunftsanspruch über die Kriterien und Verfahren, wie das Entgelt festgelegt wird – und zwar sowohl die eigene Vergütung als auch die von anderen Beschäftigten, die der gleichen oder einer gleichwertigen Arbeit nachgehen.
  • Ab 100 Beschäftige: Berichterstattung über das geschlechtsspezifische Lohngefälle und gemeinsame Entgeltbewertung
    • Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten müssen regelmäßig Daten zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke in ihrem Unternehmen veröffentlichen.
    • In einer ersten Phase müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten jährlich und zwischen 150 und 249 Beschäftigten alle drei Jahre Bericht erstatten. Spätestens ab 2031 gilt die Berichtspflicht alle drei Jahre für Unternehmen mit 100 bis 149 Beschäftigten.
  • Die Rechte derjenigen stärken, die beim Entgelt benachteiligt werden
    • Beschäftigte, die geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung erleiden, können entschädigt werden inklusive vollständiger Entgeltnachzahlung und damit verbundener Boni oder Sachleistungen.
    • Kommt ein Unternehmen seiner Transparenzpflicht nicht nach, hat der Beschäftigte nicht mehr die Beweislast. Vielmehr muss das Unternehmen beweisen, dass es beim Entgelt niemanden diskriminiert.
    • Deutschland muss wie alle EU-Staaten nun Sanktionen festlegen, wenn Unternehmen gegen den Grundsatz gleichen Entgelts verstößt. Dazu können auch Geldstrafen gehören. Auf jeden Fall sollen es „wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen“ sein.
    • Die Richtlinie sieht vor, dass qualifizierte Verbände Klagende in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren unterstützen können.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sollten Unternehmen als Anstoß nehmen, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen und Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit anzustoßen. Letztlich müssen sie aber die finalen Regelungen des deutschen Gesetzgebers abwarten.

Deutsche Compliance Konferenz 2024

SAT auf der Deutschen Compliance Konferenz 2024

SAT ist Partner der Deutschen Compliance Konferenz 2024 am 11. und 12. Juni in Düsseldorf. Alle wichtigen Informationen auf www.deutsche-compliance-konferenz.de

Wir freuen uns über den spannenden Austausch über DIE aktuellen Top-Themen im Bereich Compliance-Management!

Dr. Christoph PalmeUnser Kollege, Consultant Dr. Christoph Palme, hat am zweiten Tag den Workshop “Verpflichtung zur Nachhaltigkeit: Compliance als Schlüssel zum Klimaschutz” gestaltet.

Klimawandel

Ist Ihr Rechtskataster fit für die neuen Anforderungen aus dem Klimawandel?

Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat ihre zertifizierbaren Managementsystem-Standards erweitert, nach denen sich Unternehmen zertifizieren lassen können. Bekanntgegeben hat sie das jüngst in einem Kommuniqué mit dem International Accreditation Forum (IAF). Demnach müssen Organisationen, die sich zertifizieren lassen wollen, bei ihrer Kontextanalyse auch die Bedeutung von Risiken des Klimawandels berücksichtigen.

Hinterfragt werden muss nun, ob der Klimawandel ein relevantes Thema für die Organisation ist und ob interessierte Parteien an sie Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel stellen. Wenn die Organisation zu dem Ergebnis kommt, dass der Klimawandel für ihre Tätigkeit relevant ist, muss er bei der Gestaltung und Umsetzung des Managementsystems berücksichtigt werden. Wir bei SAT empfiehlt, auch bestehende Rechtskataster darauf zu untersuchen, ob sie die Aspekte des Klimawandels und die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen umfassend berücksichtigen.

Welche Normen von der Anpassung betroffen sind, lesen Sie ausführlich bei IAF und ISO. Die Erweiterung gilt demnach für alle ISO-Standards für Managementsysteme:  ISO 14001, ISO 15378, ISO 19443, ISO 21001, ISO 22000, ISO 22301, ISO 28000, ISO 29001, ISO 37001, ISO 45001, ISO 50001, ISO 9001, ISO/IEC 20000 und ISO/IEC 27001. Übrigens auch für die ISO 37301, obwohl sie noch nicht explizit genannt ist. Nachhaltigkeit wird so ein wesentlicher Bestandteil aller Managementsystemnormen.

Als interessierte Partei gilt im Management nach unserer Interpretation auch der Gesetzgeber. Dieser hat die Anforderung, dass die Organisation die Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld befolgt. Dementsprechend müssen Rechtskataster angepasst werden.

Anforderung interessierter Parteien können sein:

  • Vorschriften, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Produktgruppen festlegen
  • Vorschriften, die Beschränkungen für bestimmte Produkte festlegen oder Steuern auf bestimmte gelieferte Produkte erheben usw.
  • Vorschriften in Bezug auf die Berichterstattung über Treibhausgas-Emissionen, die Zahlung von Kohlenstoffsteuern oder die Teilnahme an Emissionshandelssystemen.

Klimawandel im Managementsystem

IAF und ISO betonen in ihrem Kommuniqué: „Diese neuen Einschlüsse stellen sicher, dass der Klimawandel im Managementsystem berücksichtigt wird und dass er ein externer Faktor ist, der für unsere Gemeinschaft wichtig genug ist, um von den Organisationen zu verlangen, ihn jetzt zu berücksichtigen.“

SAT unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung ihres Compliance Management Systems und bezieht bereits jetzt die Relevanz des Klimawandels individuell in die Kontext- und Risikoanalyse sowie in die Gestaltung des Rechtskatasters ein. Sprechen wir miteinander.

Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz endgültig beschlossen

Es hat ziemlich lange gedauert, aber nun haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Ende vergangener Woche endlich das finale Lieferkettengesetz verabschiedet. Im Fokus stehen der weltweite Schutz und die Stärkung von Menschenrechten und der Umweltschutz. Deutschland muss sein Lieferkettengesetz entsprechend anpassen: Bei Menschenrechtsverletzungen, die unzweifelhaft von Unternehmen verursacht werden, können Betroffene künftig vor EU-Gerichten Schadenersatz fordern. Auch die Regelungen, für wen das Gesetz gilt, muss Deutschland anpassen: Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren gelten die vereinbarten Regelungen am Ende für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatz. Bereits nach drei Jahren ändern sich die Vorgaben: Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit werden einbezogen, nach vier Jahren mit 4.000 Mitarbeitern und 900 Millionen Umsatz.

Durch das Lieferkettengesetz werden Unternehmen in die Pflicht genommen: Sie sollen sich künftig dafür verantworten, wenn ihre Waren und Produkte beispielsweise unter Einsatz von Kinder- oder Zwangsarbeit oder anderen Menschenrechtsverletzungen hergestellt werden. Mit dem Gesetz einher geht der Klimaschutz: Unternehmen müssen belegen, dass ihre Geschäftstätigkeit dazu beiträgt oder zumindest mit dem Ziel vereinbar ist, zur Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad – verglichen mit der vorindustriellen Zeit – beizutragen.

Die Verantwortung der Unternehmen reicht dabei weit über ihre originäre eigene Tätigkeit hinaus: Auch ihre Zulieferer müssen sich an die Vorgaben des Lieferkettengesetzes halten und zu den vereinbarten Zielen beitragen, dies auch vertraglich fixieren. KMU entlang der gesamten Lieferkette sollen bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützt werden. Allerdings müssen die damit rechnen – obwohl vom Gesetz nicht einbezogen – dass die Verpflichtungen daraus an sie weitergereicht werden.

Auswirkungen des EU-Lieferkettengesetzes auf Compliance

Das EU-Lieferkettengesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Compliance-Verpflichtungen von Unternehmen. Die wichtigsten Punkte:

Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihrer gesamten Lieferkette proaktiv identifizieren, bewerten und managen. Dazu gehört die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen bei Lieferanten und die Implementierung von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Risiken.

Dokumentation und Berichterstattung: Unternehmen müssen ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren und jährlich einen Bericht über ihre Maßnahmen zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes veröffentlichen.

Haftung: Bei Verstößen drohen Unternehmen Bußgelder von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes.

Zivilrechtliche Haftung: Unternehmen können auch zivilrechtlich für Schäden haftbar gemacht werden, die durch menschenrechts- oder umweltwidrige Aktivitäten in ihrer Lieferkette verursacht werden.

Verstärkte Kontrolle: Nationale Behörden werden mit der Überwachung der Einhaltung des Lieferkettengesetzes beauftragt und können bei Verstößen Sanktionen verhängen.

Das EU-Lieferkettengesetz weitet die Compliance-Verpflichtungen von Unternehmen erheblich aus. Unternehmen müssen ihre Prozesse und Systeme anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Dies erfordert Investitionen in Zeit, Geld und Ressourcen.

Empfehlungen für Unternehmen

  • Unternehmen sollten eine Risikobewertung durchführen, um die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken in ihrer Lieferkette zu identifizieren.
  • Unternehmen sollten einen Due-Diligence-Prozess implementieren, um die Risiken in ihrer Lieferkette zu bewerten und zu managen.
  • Unternehmen sollten ihre Sorgfaltspflichten dokumentieren und einen Bericht über ihre Maßnahmen zur Einhaltung des Gesetzes veröffentlichen.

Wir empfehlen Ihnen, rechtliche und fachliche Beratung zur Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen erfüllen. SAT unterstützt Sie dabei.

Deutsche Compliance Konferenz 2024

SAT ist Partner der Deutschen Compliance Konferenz 2024

Arbeitssicherheit

Luft nach oben bei der Arbeitssicherheit

Das Thema „Arbeitssicherheit“ ist in deutschen Unternehmen offenbar weiter ausbaufähig. Zum jüngsten „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ hatte der TÜV Rheinland eine repräsentative Civey-Umfrage* in Auftrag gegeben. Ihr Ergebnis: Rund ein Viertel der befragten Arbeitnehmer in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland gaben an, dass sich „ihr Arbeitgeber eher oder eindeutig zu wenig für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz engagiert“.

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einstellung der Unternehmensleitung zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz aufmerksam wahrnehmen und wie wichtig Engagement und die Kommunikation in diesem Bereich sind“, erklärt Lisa Bosch, Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologin sowie Expertin für Safety Culture bei TÜV Rheinland.

Technik und Organisation allein reichen für Arbeitssicherheit nicht

Laut TÜV Rheinland zeige die Erfahrung, dass technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Unfallzahlen deutlich reduziert hätten. Allerdings reichten diese Maßnahmen nicht aus. Denn ein Teil der Risiken liege im Verhalten der Beschäftigten begründet: Vorgegebene Abläufe würden nicht eingehalten, Schutzmaßnahmen umgangen und persönliche Schutzausrüstung werde nicht genutzt. „Bei der Umsetzung der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes spielt die Unternehmenskultur eine entscheidende Rolle“, weiß Bosch. „In einer sicherheitsbewussten Unternehmenskultur haben Führungskräfte eine bedeutende Vorbildfunktion. Wichtig ist, dass sie sicherheitsbewusstes Verhalten vorleben und die Umsetzung durch Mitarbeitende fördern.“

Um das Thema Arbeitssicherheit noch stärker in den Fokus der Unternehmen zu rücken, empfiehlt der TÜV vor allem, die Sichtweise der Unternehmensleitung zu verändern – weg von der ausschließlichen Orientierung an Produktivitätszahlen, hin zu mehr Fokus auf Arbeitssicherheit und deren Implementierung in der Unternehmenskultur. Ein erster Schritt bei der Etablierung einer Sicherheitskultur im Unternehmen sei daher die „objektive Analyse der bestehenden Sicherheitskultur und die Ableitung von passgenauen Maßnahmen“: Welche Verhaltensweisen haben sich, abweichend von dem erwünschten Verhalten, wie es z. B. in der Betriebsanweisung gefordert wird, unter den Führungskräften und Mitarbeitenden etabliert? Wie werden Sicherheitsmaßnahmen kommuniziert und wie ist das Vorgehen nach Unfällen? Ursachen für abweichende Verhaltensweisen können beispielsweise in Befragungen, Kleingruppen oder Workshops ergründet werden.

Arbeitssicherheit positiv kommunizieren

Außerdem rät der TÜV dazu, richtiges Verhalten im Umgang mit Risiken und Gefahren im Betrieb positiv zu verstärken. „Damit dies gelingt, sollten keine Schuldzuweisungen erfolgen, sondern die Ursachen analysiert und behoben werden. Arbeitssicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess, der von Feedback und der Einbeziehung der Mitarbeitenden profitiert“.

Wichtige Grundlage: Health-, Safety- und Environment-Kataster

Die Einschätzung des TÜV Rheinland können wir bei SAT auf jeden Fall unterstreichen. Darüber hinaus sehen wir einen weiteren wichtigen Aspekt: Die Grundlage aller Fragen rund um die Arbeitssicherheit ist das Wissen über die individuellen regulatorischen Aspekte in jedem einzelnen Unternehmen: Welche Vorschriften gelten überhaupt, woran müssen sich die Arbeitnehmer halten, um am Arbeitsplatz sicher zu sein? Welche Voraussetzungen müssen die Arbeitgeber dafür schaffen?

Dieser regulatorische Aspekt kann mit einem auf das jeweilige Unternehmen angepassten Health-, Safety- und Environment-Kataster abgedeckt werden. Dieses fokussierte Rechtskataster listet je nach Tätigkeitsgebiet die relevanten Vorschriften und Gesetze auf, die die Unternehmensleitung im Betrieb berücksichtigen und deren Umsetzung sie sicherstellen muss.

Unsere Unternehmensberatung hat bereits bei zahlreichen Kunden entsprechende Rechtskataster etabliert und trägt so dazu bei, dass das Thema Arbeitssicherheit den entsprechenden Stellenwert erhält. Sprechen wir miteinander!

*Repräsentative Civey-Umfrage unter Erwerbstätigen in Unternehmen/ Organisationen mit über 500 Mitarbeitenden; Stichprobengröße: 2.008; Befragungszeitraum: 07.03.24 – 21.03.2024