Jetzt handeln! Neue EU-Zollvorschriften ab Juni 2025
Achtung, Spediteure, Transportunternehmen und alle Akteure im europäischen Straßengüterverkehr: Eine bedeutende Änderung im EU-Zollrecht steht bevor: Ab Juni 2025 treten verschärfte Informationspflichten für Sendungen in Kraft, die im Straßentransit durch die Europäische Union befördert werden und den Status “NOT CLEARED” (unverzollt/im Zollversandverfahren) aufweisen. Diese Anpassung ist ein wesentlicher Bestandteil der Implementierung des Import Control System 2 (ICS2), speziell des Release 3. Künftig reicht die Angabe der HS-Codes (Harmonisiertes System) allein nicht mehr aus. Zusätzlich müssen zwingend eine gültige EORI-Nummer des Empfängers (und ggf. weiterer Beteiligter) sowie detaillierte Versandinformationen elektronisch übermittelt werden. Diese Neuregelung zielt auf eine verbesserte Risikoanalyse und Sicherheit im Warenverkehr ab, erfordert aber von den betroffenen Unternehmen eine rechtzeitige Vorbereitung und Anpassung ihrer Prozesse und IT-Systeme. Wer jetzt nicht handelt, riskiert empfindliche Verzögerungen und Kosten ab Mitte 2025.
Hintergrund: ICS2 und die Notwendigkeit erweiterter Daten
Die Europäische Union modernisiert schrittweise ihre Zollabwicklungssysteme, um den gestiegenen Anforderungen an Sicherheit und Effizienz gerecht zu werden. Das Import Control System 2 (ICS2) ist ein zentrales Element dieser Strategie. Es dient der Erfassung von Vorab-Frachtinformationen für alle Waren, die in das Zollgebiet der EU gebracht werden oder es im Transit durchqueren. Damit sollen potenzielle Sicherheitsrisiken (z. B. Schmuggel, gefährliche Güter) bereits vor dem Eintreffen der Ware an der EU-Außengrenze oder während des Transits identifiziert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Während die ersten Phasen von ICS2 bereits den Luft- und Seeverkehr betrafen, fokussiert sich Release 3, dessen Einführung für den Straßen- (und Schienen-)verkehr ab Juni 2025 beginnt, auf diese Transportwege. Die bisherigen Datenanforderungen im Transitverfahren (meist als T1-Verfahren bekannt, wenn Waren aus einem Drittland unverzollt durch die EU transportiert werden) werden nun im Rahmen von ICS2 Release 3 deutlich erweitert.
Was ändert sich konkret ab Juni 2025 für “NOT CLEARED” Straßentransits?
Die zentrale Änderung betrifft Sendungen, die im Zollgebiet der EU auf der Straße transportiert werden, ohne bereits in den zollrechtlich freien Verkehr überführt worden zu sein (Status “NOT CLEARED”). Für diese Sendungen sind zusätzlich zu den bereits obligatorischen HS-Codes diese Informationen zwingend erforderlich:
- EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification)
Mindestens die EORI-Nummer des Empfängers der Ware im Bestimmungsmitgliedstaat oder im Drittland muss angegeben werden. Je nach Konstellation kann auch die EORI des Versenders relevant sein. Die EORI-Nummer ist eine EU-weit eindeutige Kennung für Wirtschaftsbeteiligte (Unternehmen, teils auch Privatpersonen), die im Rahmen von Zollaktivitäten tätig sind. Wichtig: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Handelspartner über gültige EORI-Nummern verfügen und diese korrekt übermittelt werden. Fehlt die EORI oder ist sie ungültig, wird die Abfertigung blockiert. Unternehmen, die noch keine EORI-Nummer haben, müssen diese rechtzeitig bei ihrer nationalen Zollbehörde beantragen.
- Detaillierte Versandinformationen
Hier geht es um eine wesentlich präzisere Beschreibung der Sendung als bisher oft üblich. Allgemeine Angaben reichen nicht mehr aus.
- Genaue Warenbeschreibung: Eine klare und spezifische Beschreibung jeder einzelnen Warenart in der Sendung ist erforderlich, um eine korrekte Identifizierung und Risikobewertung zu ermöglichen. Die Angabe des korrekten HS-Codes (mindestens 6-stellig) ist hierfür die Basis, aber die textuelle Beschreibung muss diese ergänzen und präzisieren.
- Angaben zu Versender und Empfänger: Vollständige Namen und Adressen sind notwendig.
- Weitere Details: Je nach Ware können auch Informationen wie Menge, Gewicht, Wert, Verpackungsart und -kennzeichen verlangt werden.
Warum sind diese zusätzlichen Daten notwendig?
- Verbesserte Risikoanalyse: Die Kombination aus HS-Code, EORI-Nummer und detaillierten Versandinformationen ermöglicht den Zollbehörden eine deutlich genauere und schnellere Risikobewertung. So können verdächtige Sendungen gezielter identifiziert und kontrolliert werden, während regelkonforme Sendungen schneller abgefertigt werden können.
- Erhöhte Sicherheit: Durch die Vorab-Übermittlung detaillierter Daten können Sicherheitsrisiken (z. B. im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit oder illegalen Gütern) frühzeitig erkannt werden.
- Bekämpfung von Betrug: Die eindeutige Identifizierung der beteiligten Wirtschaftsbeteiligten (via EORI) und die genaue Warenbeschreibung erschweren Zollbetrug und Steuerhinterziehung.
- Harmonisierung: Die Anforderungen werden EU-weit vereinheitlicht, was langfristig zu einer Straffung und Vereinfachung der Prozesse führen soll, auch wenn die Umstellung zunächst einen Mehraufwand bedeutet.
Auswirkungen auf Unternehmen im Straßengüterverkehr
Die Nichteinhaltung dieser neuen Vorschriften ab Juni 2025 kann gravierende Folgen haben:
- Verzögerungen an den Grenzen/Zollstellen: Unvollständige oder fehlerhafte Daten führen unweigerlich zu Stopps und aufwendigen Nachfragen, was die Lieferzeiten erheblich verlängert.
- Ablehnung der Zollanmeldung (Summarische Eingangsanmeldung – ENS): Die für ICS2 erforderliche ENS kann bei fehlenden Pflichtangaben abgelehnt werden, was den Weitertransport verhindert.
- Zusätzliche Kosten: Standgelder, administrative Mehraufwände für Korrekturen und potenzielle Bußgelder können die Transportkosten in die Höhe treiben.
- Störung von Lieferketten: Verzögerungen im Transit können nachgelagerte Prozesse (Produktion, Handel) empfindlich stören und zu Vertragsstrafen führen.
Auswirkungen der neuen EU-Zollvorschriften auf die Corporate Compliance
Die neuen EU-Zollvorschriften, die ab Juni 2025 für Straßentransitsendungen mit dem Status „NOT CLEARED“ in Kraft treten, erhöhen die Anforderungen an die Corporate Compliance signifikant. Die zwingende Notwendigkeit, zusätzlich zu HS-Codes auch EORI-Nummern und detaillierte Versandinformationen über das ICS2-System (Release 3) zu übermitteln, erfordert eine umfassende Anpassung der Unternehmensprozesse.
Compliance impliziert nun:
- Datenmanagement: Sicherstellung der Verfügbarkeit, Korrektheit und Validität aller geforderten Datenpunkte (insbesondere EORI des Empfängers, präzise Warenbeschreibungen, korrekte HS-Codes).
- Prozessanpassung: Überarbeitung interner Abläufe zur Datenerfassung, -prüfung und rechtzeitigen elektronischen Übermittlung an die Zollbehörden.
- IT-Systeme: Gewährleistung, dass die eingesetzte Software die neuen Datenfelder und Übermittlungsprotokolle von ICS2 Release 3 unterstützt.
- Partnerkoordination: Etablierung zuverlässiger Mechanismen zum Austausch notwendiger Daten (z.B. EORI) mit Geschäftspartnern entlang der Lieferkette.
- Risikomanagement: Erkennen und Minimieren der Risiken von Non-Compliance, wie z.B. Abweisungen von Anmeldungen, Verzögerungen, zusätzliche Kosten und Strafen.
Unternehmen müssen proaktiv handeln, um ihre Compliance-Strukturen anzupassen und somit operative Störungen sowie rechtliche Konsequenzen ab Juni 2025 zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird zu einem kritischen Faktor für eine reibungslose und rechtskonforme Logistik im EU-Transitverkehr.
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