online Unterweisung

Online-Unterweisungen in Corona-Zeiten: Ist Ihr Unternehmen rechtssicher aufgestellt?

[vc_row][vc_column][vc_column_text]Heute möchten wir Sie auf einen sehr interessanten Artikel aufmerksam machen, der auf der Website unseres Partners Quentic veröffentlicht wurde: Dipl.-Kfm. Thomas Krassmann stellt dort die Frage: „Wie rechtssicher sind Online-Unterweisungen?“ und liefert Antworten: „So integrieren Sie digitale Lernformen ganzheitlich in Ihre Prozesse im Arbeitsschutz.“ Hier eine kurze Zusammenfassung mit der Empfehlung, die Details bei Quentic genau nachzulesen.

Problemstellung

„Unternehmen müssen im Arbeitsschutz diverse rechtliche Bestimmungen und Pflichten einhalten. Dazu gehört, die Belegschaft regelmäßig und ausreichend zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz auszubilden und zu unterweisen. Spätestens seit Corona wird dieser Pflicht teilweise in Form von Online-Unterweisungen auf digitalem Weg nachgegangen. Doch: Ist das wirklich rechtssicher, bzw. worauf müssen Sie achten, damit Ihr Prozess rund um die Online-Unterweisung den Anforderungen des Gesetzgebers genügt?“, schreibt Krassmann.

Fragestellungen

Der Autor geht in seinem Artikel den Fragen nach, was eine Online-Unterweisung leisten muss, wer gemäß DGUV Information 211-005 unterweisen darf, ob gekaufte Online-Unterweisungen rechtssicher sind und welche Kriterien für eine Online-Unterweisung gelten müssen?

Der Autor kommt zu dem Fazit: „Beim Thema „Online-Unterweisung im Arbeitsschutz” geht es um die Frage, welche Kombination aus Präsenz- und Online-Lernen sich innerhalb eines Unternehmens umsetzen lässt und zu den Mitarbeitenden, den Arbeitsprozessen, den Themen und letztendlich zur Unternehmenskultur passt.“ Dabei hebt er die „Bedeutung und die konkreten Anteile der persönlichen Kommunikation im Qualifizierungsprozess des Unternehmens“ hervor.

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