TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz

TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz: ein Beben für deutsche Unternehmen?

Das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) ist mehr als nur eine trockene Gesetzesänderung – es ist ein Gamechanger, der die deutsche Wirtschaft massiv verändern könnte. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem sperrigen Begriff und welche Folgen drohen deutschen Unternehmen?

Im Kern geht es darum, das deutsche Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) an die neuesten Vorgaben der Europäischen Union anzupassen. Klingt harmlos, doch die Brisanz steckt im Detail: Die EU verschärft ihre Klimaziele massiv, und Deutschland muss mitziehen. Das bedeutet deutlich sinkende Emissionsrechte und einen steigenden Preis für CO2-Zertifikate.

Was bedeutet das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz für deutsche Unternehmen?

Die Wirkung des Gesetzes, das Anfang März 2025 in Kraft getreten ist, ist vielfältig:

Kostenexplosion: Unternehmen, die weiterhin auf fossile Brennstoffe setzen, werden zahlen. Die Kosten für Emissionszertifikate werden in die Höhe schnellen und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte gefährden.

Innovationsdruck: Wer überleben will, muss umdenken und auf grüne Technologien umsteigen. Doch die Zeit drängt, und nicht jedes Unternehmen hat die Ressourcen für eine schnelle Transformation.

Herausforderung für energieintensive Branchen: Stahl-, Chemie- und Zementindustrie – sie alle stehen vor existenziellen Herausforderungen. Wer nicht schnell genug dekarbonisiert, wird im globalen Wettbewerb untergehen.

Enormer bürokratischer Aufwand: Das Gesetz bringt neue Regeln, Berichtspflichten und Kontrollen. Für viele Unternehmen bedeutet das einen deutlichen Mehraufwand und zusätzliche Kosten.

Welche Vorteile bringt das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz?

Der Gesetzgeber verspricht sich davon einen Turbo für grüne Technologien und Innovationen: Unternehmen, die auf erneuerbare Energien, Energieeffizienz und innovative Klimaschutzlösungen setzen, können von spürbaren Wettbewerbsvorteilen ausgehen: Wer frühzeitig auf Nachhaltigkeit setzt, kann sich unabhängig von steigenden CO2-Preisen machen und neue Märkte erobern.

Das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz ist ein zweischneidiges Schwert. Für einige Unternehmen wird es zum Todesstoß, für andere zur Chance ihres Lebens. Eines ist jedoch sicher: Die deutsche Wirtschaft steht vor einem historischen Umbruch. Wer jetzt nicht handelt, wird von der grünen Welle überrollt.

Auswirkungen auf die Unternehmenscompliance

Das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz) bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die die Compliance von Unternehmen betreffen:

  1. Erweiterte Berichtspflichten: Unternehmen müssen ihre Treibhausgasemissionen detaillierter und fristgerecht melden. Dies betrifft insbesondere die neuen Anforderungen des Europäischen Emissionshandelssystems 2 (EU-ETS 2), die ab 2027 gelten, aber bereits Emissionen ab 2024 umfassen. Die neuen Berichtspflichten sind darauf ausgelegt, die Transparenz und Genauigkeit der Emissionsberichterstattung zu erhöhen.
    1. Erweiterte Anforderungen an den Überwachungsplan: Unternehmen müssen detaillierte Überwachungspläne erstellen, die spezifische Methoden zur Ermittlung und Berichterstattung von Emissionen enthalten. Diese Pläne müssen regelmäßig aktualisiert werden, um den neuesten Vorschriften zu entsprechen
    2. Verifizierung durch unabhängige Prüfstellen: Die Berichte über Emissionen müssen von unabhängigen Prüfstellen verifiziert werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
    3. Berichterstattung über Nicht-CO₂-Effekte: Insbesondere im Luftverkehr müssen Unternehmen nun auch über Klimaauswirkungen wie Kondensstreifen und chemische Verbindungen berichten, die durch die Verbrennung von Kerosin entstehen.
    4. Integration neuer Sektoren: Mit der Einführung des EU-ETS 2 ab 2027 werden auch Verkehr und Wärme in den Emissionshandel einbezogen. Unternehmen in diesen Sektoren müssen sich auf neue Berichtspflichten einstellen
  2. Erhöhte Kosten durch Zertifikate: Unternehmen, die am Emissionshandel teilnehmen, müssen mit steigenden Kosten für Zertifikate rechnen. Während die Preise im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) für 2025 bei etwa 55 € pro Tonne CO₂ liegen, sind die Preise im EU-ETS 1 deutlich höher (ca. 80 €).
  3. Neue Regelungen für Abfallverbrennungsanlagen: Diese Anlagen bleiben im nationalen Emissionshandelssystem und unterliegen weiterhin Abgabepflichten. Dies kann für betroffene Unternehmen finanzielle Auswirkungen haben.
  4. Verordnungsermächtigungen: Das Gesetz enthält zehn Verordnungsermächtigungen, die noch umgesetzt werden müssen. Unternehmen müssen sich auf mögliche weitere Änderungen einstellen.
  5. Risikomanagementanpassung: Unternehmen müssen ihre internen Prozesse und Richtlinien anpassen, um Rechtsrisiken zu minimieren und den neuen Regelungen gerecht zu werden.

Die Anpassungen zielen darauf ab, die EU-Klimaziele zu erreichen und die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Die Änderungen zwingen Unternehmen, proaktiv zu handeln und ihre Compliance-Programme laufend zu aktualisieren. Es ist essenziell, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um finanzielle und rechtliche Risiken zu vermeiden.