SAT verstärkt Kompetenz im Bereich Energie- und Stromsteuer
In Zeiten von Energiewende, Klimaschutzmaßnahmen und Energiekrise bekommt die energieintensive Industrie in Deutschland immer mehr Probleme mit ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Denn in etlichen Weltregionen sind die Energiepreise deutlich günstiger. Um die Industrie vor allzu großen Nachteilen zu schützen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Entlastungsmöglichkeiten bei der Energie- und Stromsteuer vorgesehen: etwa Steuerentlastungen für Kraftwerke oder für das produzierende Gewerbe, zu denen auch der sogenannte Spitzenausgleich nach § 55 EnergieStG bzw. 10 StromStG gehört. Wie gerade die letztere Steuerentlastung zeigt, ändern sich hier die Regeln in atemberaubender Geschwindigkeit. So wurden zum Beispiel erst kürzlich die Voraussetzungen für den Spitzenausgleich 2023 noch einmal neu gefasst. Aber auch die Besteuerung erneuerbarer Energien ist einem ständigen Wandel unterworfen.
Das Bundesumwelt-Amt sagt über Klimaschutzrecht: “Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen der Menschheit. Eines der wichtigsten Instrumente, um ihn zu bewältigen, ist das Klimaschutz- und Energierecht. Es soll den Klimaschutz und eine verlässliche und bedarfsgerechte Energieversorgung sicherstellen. Relevante Regelungen finden sich im Völkerrecht, im Recht der Europäischen Union (EU) und im nationalen Recht von Bund und Ländern.
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