VerpackG

Neues Verpackungsgesetz VerpackG kommt 2019

Deutschland bekommt ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG). Es tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. „Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden oder darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Dabei sollen die Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden“, heißt es im Gesetzestext. Wichtig ist das für alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, betrifft somit auch Online-Händler.

VerpackG enthält „Zentrale Stelle Verpackungsregister“

Das VerpackG enthält zahlreiche Pflichten für Hersteller von Verpackungen, Systembetreiber und Vertreiber. Hersteller sind Erstinverkehrbringer fertiger Verpackungen. Systembetreiber sind Unternehmen, die restentleerte Verpackungen flächendeckend erfassen und einer Verwertung zuführen dürfen. Vertreiber ist jeder, der unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringt (z.B. Versandhändler).

Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen müssen sich laut neuem VerpackG bei der neuen Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen. Wer nicht oder nicht ordnungsgemäß registriert ist, darf systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht in den Verkehr bringen. Vertreiber dürfen Waren in diesen Verpackungen nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller nicht verkaufen.

Registrierungsnummer bei Zentraler Stelle erhältlich

Die notwendige Registrierungsnummer erhalten Unternehmen künftig bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister. Die schreibt auf Ihrer Internetseite www.verpackungsregister.org:  „Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister wird ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG) mit einem Register und einer Datenbank für mehr Transparenz sorgen. Bereits ab Q3/2018 können sich Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen voraussichtlich bei uns vorregistrieren lassen“.

Die Einrichtung der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ sieht das neue VerpackG vor, um mit dem zentralen Datenregister für mehr Transparenz und Kontrolle bei der Entsorgung und beim Recycling von Verpackungen zu  sorgen. Damit soll die Beteiligung der Unternehmen am Recycling spürbar steigen.

Breitere Finanzierungsbasis für Duale Systeme

Zahlreiche Unternehmen kennen die Pflichten gemäß Verpackungsverordnung und neuem VerpackG nicht. Mit den neuen Regeln wird es leichter nachvollziehbar, welche Verpackungen angemeldet – also beim Dualen System beteiligt – sind und welche nicht. Die Finanzierungsbasis für die Dualen Systeme soll steigen, für die einzelnen Unternehmen die Kosten sinken.

Die Dualen Systeme müssen die Beteiligungsentgelte künftig ökologisch gestalten. Damit soll ein Anreiz für die Hersteller geschaffen werden,  Verpackungen aus Materialien herzustellen, die möglichst gut recycelt werden können oder aus  Recyclaten und nachwachsenden Rohstoffen bestehen.