Neuer Arbeitsschutzstandard COVID 19
Ende vergangener Woche hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam mit Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) den neuen Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Er soll ab sofort in allen Betrieben umgesetzt werden. “Ein betrieblicher Infektionsschutzstandard, der die notwendigen zusätzlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten vor SARS-CoV-2 beschreibt, soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen”, heißt es zu den Zielen des Arbeitsschutzstandards in einer Pressemitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Mit der Umsetzung von Arbeitsschutzstandard Covid 19 werden die Arbeitgeber ihrer Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter gerecht. Lesen Sie die Details hier.
Bereits zuvor hatte die DGUV gemeinsam mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte und dem Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit außerdem eine nützliche Checkliste mit 10 Tipps veröffentlicht, die bei der betrieblichen Pandemieplanung hilft. Sie gibt Antworten auf Fragen wie “Was ist genau zu tun, wenn ein Mitarbeiter sich mit dem Corona-Virus infiziert hat oder der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht?” Sie erhalten die Tipps hier.