Gesetzeskataster

Gesetzesverkündung ab 2023 nur noch digital

Der Bundestag hat am 1. Dezember die Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen. Demzufolge erscheinen Gesetze und Rechtsverordnungen künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt, sondern werden elektronisch im Internet veröffentlicht. Die Digitalisierung solle Bekanntmachungen beschleunigen und den Gesetzeszugang erleichtern, heißt es auf www.bundesregierung.de.

Die ausschließlich elektronische Gesetzesverkündung wird ab dem 1. Januar 2023 auf Bundesebene eingeführt. „Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt wird dann die einzige verbindliche amtliche Fassung sein und die gedruckte Fassung ersetzen“, heißt es auf der Website der Bundesregierung.

Mit der Digitalisierung soll der Ausgabeprozess für Gesetze und Rechtsverordnungen schneller werden, ebenso der Zugang zu den Inhalten leichter und anwenderfreundlicher. „Darüber hinaus zielt der Gesetzentwurf auf eine Vereinheitlichung, indem künftig alle Bundesgesetze und alle Rechtsverordnungen zentral im Bundesgesetzblatt verkündet werden sollen“, ist aus Berlin zu hören.

Für die digitalen Veröffentlichungen soll ab kommendem Jahr eine Verkündungsplattform des Bundes genutzt werden. Dort wird ein pdf-Dokument eingestellt, dass Interessenten herunterladen können. „Die Plattform wird rechtzeitig zum Januar 2023 bekanntgegeben“, ist auf www.bundesregierung.de zu lesen.

Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auch gern über unser Gesetzeskataster.