Verbandssanktionengesetz

Geplantes Verbandssanktionsgesetz: Bundesrat fordert Änderungen

Im Bundesrat wurden am 18. September 2020 die Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Verbandssanktionsgesetz diskutiert. Ergebnis: Für das Gesetz, durch das Wirtschaftskriminalität wirksamer bekämpft und das Vertrauen in die Integrität der Wirtschaft gestärkt werden soll, gab es zwar keine grundsätzliche Ablehnung, wohl aber fachlichen Änderungs- oder Streichungsbedarf.

Konkret heißt es aus dem Bundesrat: „Die Länder bitten die Bundesregierung um Prüfung, inwieweit die vorgesehenen Verbandsverantwortlichkeiten und Sanktionen für kleinere und mittlere Unternehmen verhältnismäßig ausgestaltet sind. An diese sollten deutlich weniger hohe Anforderungen zur Vermeidung von Verbandsstraftaten gestellt werden – schon aus Gründen der Bürokratievereinfachung.“

Außerdem solle die Bundesregierung den verfahrensrechtlichen Teil des Entwurfs grundsätzlich  überarbeiten: Ziel solle es sein, das Sanktionsverfahren effektiver und weniger missbrauchsanfällig auszugestalten und hierdurch insbesondere einer drohenden Überlastung der Justiz vorzubeugen.

Was sieht das neue Verbandssanktionsgesetz vor?

Das neue Verbandssanktionsgesetz soll die Haftung von Unternehmenskonzernen regeln und eine eigenständige Grundlage für die Sanktionierung rechtswidriger Handlungen nationaler und multinationaler Konzerne einführen.

„Die Strafverfolgung soll künftig dem Legalitätsprinzip unterliegen – also von Amts wegen eingeleitet werden. Behörden und Gerichten soll dafür ein „ausreichend scharfes und zugleich flexibles Sanktionsinstrumentarium an die Hand gegeben werden“, wie die Bundesregierung in der Entwurfsbegründung schreibt. Geplant sind unter anderem drastisch erhöhte Geldbußen bis zu 10 Millionen Euro und ein Sanktionsregister. Zugleich möchte die Bundesregierung Compliance-Maßnahmen fördern und Anreize dafür bieten, dass Unternehmen mit internen Untersuchungen selbst dazu beitragen, Straftaten aufzuklären“. (Quelle)