DGUV veröffentlicht Corona-Handlungshilfen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat eine Handlungshilfe für Ersthelfende herausgegeben, die sich mit der Ersten Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie beschäftigt. Die betrieblichen Ersthelfenden sollen damit bei der Umsetzung der SARSCoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 21.01.2021 und des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards vom 16. April 2020 unterstützt werden.
Erläutert werden in der Handlungshilfe unter anderem die Maßnahmen zum Infektionsschutz bei der betrieblichen Ersten Hilfe. Wichtig: „Jeder und jede muss im Rahmen der Zumutbarkeit und ohne erhebliche eigene Gefährdung Erste Hilfe leisten.“ Um sich vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen, gibt das Blatt Hilfestellungen zur eigenen Sicherheit, bei der Atemkontrolle, bei der Beatmung im Rahmen einer Wiederbelebungsmaßnahme sowie vorübergehende Empfehlungen zur Ersten Hilfe für betriebliche Ersthelfende.
Die gesamte Handlungshilfe der DGUV finden Sie hier.
Die DGUV hat überdies weitere Informationen rund um die Corona-Pandemie herausgegeben:
- Informationen für Unternehmen: Veröffentlichung FBEH-100 „Handlungshilfe für Unternehmen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie“
- Informationen für ermächtigte Ausbildungsstellen: Veröffentlichung FBEH-102 „Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen – Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)- Pandemie“