Überarbeitete DGUV Vorschrift 2

DGUV Vorschrift 2: Was die Überarbeitung für Ihr Unternehmen bedeutet

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre DGUV Vorschrift 2 umfassend überarbeitet. Im Kern zielt die Novellierung darauf ab, den Arbeitsschutz in Unternehmen transparenter, zeitgemäßer und vor allem praxisorientierter zu gestalten. Mittlerweile setzen die verschiedenen Unfallversicherungsträger das Regelwerk nach und nach um. Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Mehr Transparenz und Praxistauglichkeit durch überarbeitete DGUV Vorschrift 2

Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 legt einen stärkeren Fokus auf die individuelle Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb. Statt starrer, teils als bürokratisch empfundener Vorgaben, rückt die individuelle Gefährdungsbeurteilung stärker in den Fokus. Das bedeutet, Unternehmen sollen nicht mehr nur eine Liste von Pflichten abarbeiten, sondern dazu angeleitet werden, die spezifischen Risiken und Gegebenheiten ihres Betriebs genau zu analysieren. Dies soll nicht nur die Arbeitssicherheit erhöhen, sondern auch die Umsetzbarkeit im Betriebsalltag erleichtern. Die praxisnähere Herangehensweise ermöglicht es, maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen zu entwickeln, die wirklich greifen und nicht nur auf dem Papier existieren – also weniger pauschale Auflagen, mehr zielgerichtete Lösungen.

Zeitgemäße Anpassung an aktuelle Anforderungen

Die Arbeitswelt entwickelt sich stetig weiter. Die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie moderne Arbeitsweisen und neue Technologien besser berücksichtigt. Dies kann beispielsweise Auswirkungen auf die Gestaltung von Arbeitsplätzen, die Nutzung digitaler Hilfsmittel oder die Bewertung psychischer Belastungen haben. Unternehmen sind somit angehalten, ihre bestehenden Konzepte zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um den aktuellen Standards im Arbeitsschutz gerecht zu werden.

Stärkung der Eigenverantwortung und Effizienz

Die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 soll zudem die unternehmerische Eigenverantwortung stärken. Anstatt detaillierte Anweisungen vorzugeben, ermutigt die neue Vorschrift dazu, selbstständig und vorausschauend zu handeln. Dies führt nicht nur zu einem höheren Verantwortungsbewusstsein bei Arbeitgebern, sondern kann auch die Effizienz im Arbeitsschutz steigern. Wenn Maßnahmen auf die tatsächlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, lassen sie sich besser in den Betriebsalltag integrieren und erzeugen einen echten Mehrwert. Dies reduziert unnötigen Aufwand und konzentriert die Ressourcen auf das Wesentliche: die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter.

Kritik an der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2

Gänzlich positiv werden die Ansätze der reformierten DGUV Vorschrift 2 in der Fachwelt und in Unternehmen allerdings nicht aufgenommen. Die Verfügbarkeit qualifizierter Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFas) ist schon länger ein Problem. Zwar versucht die neue Vorschrift, dem durch flexiblere Betreuungsmöglichkeiten wie Telebetreuung oder Erweiterung der Fachkräftezugangswege) entgegenzuwirken. Dennoch bleibt es zunächst fraglich, ob die neuen Modelle ausreichen, um die flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Außerdem weisen Kritiker darauf hin, dass bestimmte Aspekte der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung eine persönliche Präsenz im Betrieb erfordern und nicht vollständig digitalisiert werden können, um die Qualität der Betreuung zu gewährleisten.

Speziell für Kleinstunternehmen (bis 20 Mitarbeiter) wurden neue Betreuungskonzepte wie die “Kompetenzzentren im Arbeitsschutz” eingeführt und die Mindesteinsatzzeiten für die niedrigste Gefährdungsgruppe angehoben. Doch ob diese Konzepte in der Praxis optimal greifen, bleibt abzuwarten. Auch die Forderung nach “aktiver Einbindung” des Unternehmers in alternativen Betreuungsmodellen könnte gerade für kleine Betriebe zur Hürde werden.

Ihre Rolle als Unternehmen: Handlungspflicht und Chancen

Mit der schrittweisen Umsetzung der überarbeiteten DGUV Vorschrift 2 durch die Unfallversicherungsträger müssen Unternehmen ebenfalls aktiv werden und frühzeitig prüfen, welche Anpassungen in Ihrem Betrieb notwendig sind. Dies betrifft unter anderem:

  • Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung: Überprüfen und aktualisieren Sie Ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien.
  • Anpassung von Schutzmaßnahmen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Schutzmaßnahmen den neuen, praxisorientierten Anforderungen entsprechen.
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter: Informieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter über die Änderungen und deren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.
  • Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft: Suchen Sie den Austausch mit Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger, um offene Fragen zu klären und Unterstützung bei der Umsetzung zu erhalten.

Die Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen effektiver und effizienter zu gestalten. Ein proaktives Vorgehen kann nicht nur das Wohl Ihrer Mitarbeiter fördern, sondern auch zu weniger Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beitragen.


Wenn Sie über alle für Ihr Unternehmen relevanten Gesetze, Vorschriften und Regeln und deren Veränderungen auf dem Laufenden bleiben wollen, lassen Sie uns über ein Rechtskataster sprechen. Wir beraten Sie gern!