Ramadan und Compliance – Lackmustest für Diversität und Inklusion
Am 18. Februar hat mit dem Aschermittwoch nicht nur die Fastenzeit der Christen, sondern auch der Fastenmonat Ramadan für Millionen muslimischer Arbeitnehmer begonnen. In den Fokus der Unternehmenscompliance sollte das Thema schon viel früher gerückt sein, weil es sowohl rechtliche, ethische als auch organisatorische Aspekte berührt, die bei Nichtbeachtung zu Haftungsrisiken oder Reputationsschäden führen können.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Diskriminierungsschutz
Rechtliche Grundlage, religiöse Praktiken im Unternehmen zu berücksichtigen, ist die Religionsfreiheit, verankert in Artikel 4 des Grundgesetzes als unverletzliches Grundrecht. Im Kontext der Compliance sind hier insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder vergleichbare internationale Antidiskriminierungsrichtlinien wichtig. Ein Unternehmen, das die Bedürfnisse fastender Mitarbeiter ignoriert oder sie aufgrund ihrer religiösen Ausübung benachteiligt, riskiert rechtliche Konsequenzen.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass interne Richtlinien neutral formuliert sind und nicht diskriminieren. Wenn Pausenregelungen oder Urlaubsvergaben ohne Rücksicht auf religiöse Feiertage beispielsweise unflexibel durchgesetzt werden, könnte dies als Benachteiligung gewertet werden. Eine sinnvolle Compliance-Strategie integriert daher religiöse Diversität in den Verhaltenskodex (Code of Conduct), um rechtliche Angriffsflächen zu minimieren.
Fürsorgepflicht und Arbeitssicherheit
Wichtiger Aspekt der Compliance während der Fastenzeit sowohl für Christen als auch Muslimen ist die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht. Durch den Verzicht der Muslimen auf Nahrung und Flüssigkeit am Tag kann es insbesondere bei körperlich schweren Tätigkeiten zu Konzentrationsschwächen oder körperlicher Erschöpfung kommen. Hier greifen religiöse Rücksichtnahme und Arbeitsschutz unmittelbar ineinander.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu schützen. Im Sinne der Compliance bedeutet dies, Gefährdungsbeurteilungen gegebenenfalls anzupassen. Führungskräfte sollten sensibilisiert werden, Anzeichen von Überanstrengung frühzeitig zu erkennen, ohne dabei die Mitarbeiter zu drängen, das Fasten zu brechen. Denn das würde die religiöse Integrität verletzen. Flexible Arbeitszeitmodelle oder die Verlegung gefahrenträchtiger Tätigkeiten in die frühen Morgenstunden sind beispielsweise effektive Maßnahmen, um sowohl den Arbeitsschutzvorgaben als auch den religiösen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Inklusion als Teil der ESG-Kriterien
Moderne Compliance wird heute verstärkt im Rahmen von ESG (Environmental, Social, and Governance) betrachtet. Der soziale Aspekt umfasst dabei explizit den Umgang mit Vielfalt und Inklusion. Ein Unternehmen, das sowohl die christliche Fastenzeit als auch den Ramadan aktiv in seine Unternehmenskultur integriert, stärkt seine Governance-Struktur durch gelebte Wertschätzung.
Dies beginnt bei der internen Kommunikation. Es ist ratsam, die gesamte Belegschaft über die Bedeutung des Fastens aufzuklären, um Missverständnisse über vermeintliche Sonderregelungen zu vermeiden. Wenn die Belegschaft versteht, warum bestimmte Meetings nicht mehr am späten Nachmittag stattfinden oder warum die Kantinenplanung angepasst wird, fördert dies den sozialen Zusammenhalt und erfüllt die ethischen Standards einer modernen Corporate Governance.
Praktische Umsetzung in der Unternehmensorganisation
Die operative Umsetzung erfordert eine enge Abstimmung im gesamten Unternehmen und klare Leitfäden. Diese können beispielsweise vorsehen, dass während des Ramadans wichtige Teamevents oder Geschäftsessen nicht als Pflichttermine angesetzt werden oder alternative Formate wie ein gemeinsames Iftar (Fastenbrechen) nach Sonnenuntergang angeboten werden.
Auch die Urlaubsplanung rund um das Fest des Fastenbrechens (Eid al-Fitr) und Ostern als Ende der christlichen Fastenzeit sollte frühzeitig moderiert werden. Compliance bedeutet hier, faire Prozesse zu schaffen, die religiöse Höhepunkte ebenso gewichten wie traditionelle lokale Feiertage. Durch diese vorausschauende Planung werden operative Engpässe vermieden.
Die Berücksichtigung des Ramadans und der christlichen Fastenzeit in der Unternehmenscompliance ist also weit mehr als eine organisatorische Herausforderung. Es ist ein Lackmustest für die Ernsthaftigkeit, mit der ein Unternehmen seine Werte in Bezug auf Diversität und Inklusion verfolgt. Wer rechtliche Vorgaben mit organisatorischer Flexibilität kombiniert, minimiert nicht nur Risiken, sondern positioniert sich als attraktiver Arbeitgeber in einer pluralistischen Gesellschaft.






