Mautreform und Compliance

Mautreform und Compliance: So bereiten sich Unternehmen jetzt vor

Ab 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtmasse, die für den gewerblichen Nutzverkehr genutzt werden, Maut zahlen. Die Gebühren fallen auf allen Bundesstraßen, Bundesautobahnen, Auffahrten sowie Tank- und Rastanlagen an. Das ist das Ergebnis der jüngsten Mautreform in Deutschland. Die Gesetzesänderung bringt wichtige Änderungen für Unternehmen im Flotten- und Lieferverkehr sowie für Lkw-Transportunternehmen mit sich. Im Zuge der Compliance müssen sie sicherstellen, dass sie die neuen Regelungen korrekt umsetzen.

Mautreform und Compliance – das ist wichtig

Ausweitung der Mautpflicht: Ab Juli 2024 werden Bundesstraßen ab einer Entfernung von 40 Kilometern mautpflichtig (bisher ab 60 km) für Fahrzeuge über 3,5 Gesamtmasse. Die Zahl der mautpflichtigen Routen steigt also.

Wichtig zu beachten: Seit Dezember 2023 ist für die Einordnung in eine Gewichtsklasse nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend, sondern die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm, Fahrzeugschein-Feld F.1).

Neue Mautsätze: Die Mautsätze werden sich teilweise ändern. Speditionen müssen die aktualisierten Mautsätze berücksichtigen, um die Mautgebühren korrekt berechnen zu können. Wie hoch die Maut tatsächlich ausfällt, hängt unter anderem von der Fahrzeugklasse, der Achsanzahl, vom Schadstoffausstoß des Autos und der gefahrenen Strecke ab. Informationen über Mautgebühren finden sich beispielsweise bei Toll Collect.

Neue Mautklassen: Mit der Mautreform werden die bisherigen Euro-Klassen durch Schadstoffklassen ersetzt. Die Höhe der Maut richtet sich künftig stärker nach den verursachten Emissionen (CO2, Feinstaub). Fahrzeuge werden nach ihren Schadstoffklassen einer der sechs Kategorien A, B, C, D, E und F zugeordnet.

„Initial werden alle registrierten Mautkunden von Toll Collect der Emissionsklasse 1 zugeordnet. Im Kunden-Portal kann für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2019 eine günstigere Klasse beantragt werden“, teilt der Betreiber des deutschen Lkw-Mautsystems mit.

Unternehmen müssen ihre Flotte überprüfen und die neuen Schadstoffklassen ihrer Fahrzeuge ermitteln. Die Mautkunden sind für die Angabe der Schadstoffklasse selbst verantwortlich: Sie müssen alle mautrelevanten Daten korrekt angeben (Selbstdeklaration).

Elektronische Mauterfassung: Die Mautpflicht gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Um die Maut korrekt abzurechnen, benötigen ausländische Speditionen eine On-Board Unit (OBU) im Fahrzeug. Es gibt zwar keine OBU-Pflicht, es dient aber der Sicherheit, da die Strecken nicht separat gebucht werden müssen.

Meldepflichten: Speditionen müssen die vorgeschriebenen Meldungen an das Toll Collect System einreichen. Dazu gehören unter anderem die Registrierung der Fahrzeuge und die fristgerechte Übermittlung der gefahrenen Strecken.

Ausnahmen von der Mautreform

Manche Fahrzeuge sind von der Mautreform und den damit einhergehenden höheren Gebühren befreit: emissionsfreie Lkw mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb beispielsweise. Außerdem nennt die Regelung Ausnahmen für Fahrzeuge von Rettungsdienst,  Technischem Hilfswerk, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Land- und Forstwirtschaft sowie Camping- und Handwerkerfahrzeuge

Auswirkungen der Mautreform

Die Nichteinhaltung der Mautpflicht kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Speditionen sollten daher sicherstellen, dass ihre Fahrer über die neuen Regelungen informiert sind und die OBU ordnungsgemäß verwendet werden.

Mautreform und Compliance

Die betroffenen Unternehmen im Flotten-, Liefer- und Transportsektor sollten sich frühzeitig mit der Mautreform auseinandersetzen und dafür sorgen, dass sie die meldepflichtigen Angaben korrekt und fristgerecht weitergeben. Die entsprechenden Zuständigkeiten müssen im Compliance Management System verankert werden.

Wenn Sie Fragen rund um die Mautreform und Compliance haben, sprechen Sie uns gerne an.