Ein Rechtskataster ist ein Verzeichnis von Rechtsvorschriften, das die Rechtslage in einem bestimmten Bereich systematisch erfasst. Sie können für verschiedene Zwecke verwendet werden, z. B. zur Information, zur Rechtsberatung oder zur Rechtsdurchsetzung.

In Deutschland gibt es verschiedene Rechtskataster, die sich auf verschiedene Rechtsbereiche beziehen. Zu den bekanntesten gehören:

  • Bundesrecht: Das Bundesrecht wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Das Bundesgesetzblatt kann online abgerufen werden.
  • Landesrecht: Das Landesrecht wird in den jeweiligen Landesgesetzblättern veröffentlicht. Die Landesgesetzblätter können online abgerufen werden.
  • Europäisches Recht: Das Europäische Recht wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Das Amtsblatt der Europäischen Union kann online abgerufen werden.
  • Internationales Recht: Das Internationale Recht wird in verschiedenen Quellen veröffentlicht, z. B. in den Sammlungen der Vereinten Nationen oder in den Sammlungen von Rechtswissenschaftlern.

Darüber hinaus gibt es auch spezialisierte Rechtskataster, die sich auf bestimmte Rechtsbereiche beziehen. Beispiele hierfür sind:

  • Baurecht: Das Baurecht wird im Baugesetzbuch und in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.
  • Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht wird im Arbeitsgesetzbuch und in den jeweiligen Landesarbeitsgesetzen geregelt.
  • Umweltrecht: Das Umweltrecht wird im Umweltgesetzbuch und in den jeweiligen Landesumweltgesetzen geregelt.

Rechtskataster können auf verschiedene Weise aufgebaut sein. Einige sind nach Rechtsgebieten gegliedert, andere nach Sachgebieten. Etliche enthalten auch Informationen zu den Rechtsfolgen der jeweiligen Rechtsvorschriften.

Rechtskataster können eine wichtige Informationsquelle für Unternehmen, Behörden und Privatpersonen sein. Sie können dabei helfen, die Rechtslage zu verstehen und Rechtsrisiken zu vermeiden.

Hier sind einige Beispiele für die Verwendung:

  • Information: Rechtskataster können verwendet werden, um sich über die Rechtslage in einem bestimmten Bereich zu informieren.
  • Rechtsberatung: Sie können verwendet werden, um Rechtsberatung zu erhalten.
  • Rechtsdurchsetzung: Rechtskataster können verwendet werden, um Rechtsansprüche durchzusetzen.
Gefahrstoffverordnung 2024

Arbeiten mit Asbest: Bundeskabinett beschließt überarbeitete Gefahrstoffverordnung

Am 13. November 2024 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschlossen. Die neuen Regelungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Die Novellierung rückt insbesondere den Umgang mit Asbest ist den Mittelpunkt. Sie hat Auswirkungen auf Immobilieneigentümer sowie Fachunternehmen und deren Angestellte.

Wesentliche Neuerungen für den Umgang mit Asbest

  • Auftraggeber von Arbeiten, bei denen mit asbesthaltigen Materialien umgegangen werden könnte, müssen vor Beginn der Arbeiten detaillierte Informationen zur Bau- und Nutzungsgeschichte des Gebäudes bereitstellen, insbesondere über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe. Für die Feststellung von Asbest müssen bei Objekten jünger als 1993 das Baujahr (Datum der Fertigstellung) bzw. zwischen 1993 und 1996 der Baubeginn mitgeteilt werden.Diese Informationen sind die Grundlage für bauausführende Unternehmen zur Asbestprüfung bei Gebäudesanierungen. Sie sollen anschließend mit ihrem Fachwissen einschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe mit Asbestanteilen zum Einsatz gekommen sein und bei den Arbeiten freigesetzt werden könnten. Sollten die vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen für eine solche Gefährdungsbeurteilung nicht ausreichen, soll das ausführende Unternehmen selbst „im Rahmen einer besonderen Leistung“ und gegebenenfalls unter Hinzuziehung „externen Sachverstands“ prüfen. Das ausführende Unternehmen muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung also vor Beginn der Arbeiten unter anderem
    • die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen auf Plausibilität prüfen und berücksichtigen,
    • das Datum des Baubeginns oder des Baujahres berücksichtigen,
    • feststellen, ob die auszuführenden Tätigkeiten nach den neuen Regeln zulässig sind und ob die Tätigkeiten zu einer Freisetzung von Asbestfasern führen können,
    • ermitteln, ob unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen Tätigkeiten im Bereich niedrigen, mittleren oder hohen Risikos ausgeübt werden sollen, um ihre Angestellten entsprechend schützen zu können.
  • Ein Unternehmen darf Tätigkeiten mit Asbest nur durchführen, wenn der Betrieb über die erforderliche sicherheitstechnische, organisatorische und personelle Ausstattung verfügt.
  • Betriebe brauchen eine Zulassung durch die zuständige Behörde, wenn Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos ausgeübt werden sollen. Eine Zulassung wird für maximal sechs Jahre und möglicherweise mit Auflagen sowie mit dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Auflagen können auch nachträglich angeordnet werden.

Kritik an der veränderten Gefahrstoffverordnung

Insbesondere Unternehmen üben scharfe Kritik an der novellierten Gefahrstoffverordnung. Im Zuge der Beratungen über die Regelung wurde die Verantwortung für die Erkundung von Schadstoffen wie Asbest von den Immobilieneigentümer auf die ausführenden Handwerksbetriebe übertragen. Aber: Die technischen Erkundungen durch den Handwerker gehören zum Auftragsvolumen und müssen vom Auftraggeber bezahlt werden.

Jedes Gewerk ist künftig verpflichtet, eine Asbest-Beprobung durchzuführen, selbst wenn es mit anderen auf ein und derselben Baustelle tätig ist. Die Kosten trägt der Bauherr. Damit führt die neue Regelung voraussichtlich zu mehr Bürokratie und höheren Belastungen für die Betriebe.

Kooperation SAT - Enhesa

Compliance-Berater SAT kooperiert mit weltweit tätiger Enhesa

Düsseldorf/Brüssel, 22. Oktober 2024: Der Düsseldorfer Compliance-Management-Spezialist SAT geht eine strategische Allianz mit Enhesa ein. Das Unternehmen mit Sitz in Brüssel ist ein weltweit tätiger Anbieter von Informationen über Rechtsvorschriften und Nachhaltigkeit und ergänzt das Angebot der SAT optimal insbesondere beim Aufbau unternehmensindividueller Rechtskataster auf internationaler Ebene.

SAT bietet seinen Kunden branchenübergreifend Beratung und Unterstützung bei der Einführung von Compliance-Management-Systemen auf der Grundlage der ISO 37301. Vor allem unterstützt die Düsseldorfer Beratungsgesellschaft Unternehmen bei der Erstellung und Pflege ganzheitlicher Rechtskataster, die Gesetze und Vorschriften auf EU- Bundes-, Landes- und lokaler Ebene berücksichtigen, prüft deren individuelle rechtliche Relevanz für das Unternehmen und gibt Empfehlungen zur Umsetzung im Rahmen des Compliance-Management-Systems ab. Außerdem bietet SAT umfassende Compliance-Schulung der Mitarbeiter an.

Im Rahmen der Kooperation mit SAT wird Enhesa global Informationen über aktuelle Rechtsvorschriften bereitstellen, um die bestehenden Dienstleistungen von SAT zu ergänzen.  Durch die Kombination der globalen Compliance-Inhalte von Enhesa mit dem Fachwissen von SAT über die deutsche Rechts- und Regulierungslandschaft erhalten die Kunden umfassenden Überblick über regulatorische Entwicklungen, Berichtsanforderungen und Compliance-Verpflichtungen.

„Mit Enhesa ergänzen wir unser Rechtskataster optimal um das Know-how rund um Rechtsvorschriften und Nachhaltigkeit auf internationaler Ebene“, betont Stefan Pawils, geschäftsführender Gesellschafter der SAT. „Mit diesem globalen Wissen können auch international tätige Unternehmen ihre Compliance-Management-Systeme permanent auf aktuellstem Stand halten und den weltweiten Regularien genügen. Das schafft nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen enormen Imagegewinn gegenüber den Geschäftspartnern. Diese Partnerschaft ermöglicht unseren Kunden einen einfachen Zugang zu den umfangreichen regulatorischen Inhalten auf ihren Märkten. Das führt insgesamt zu einer besseren Entscheidungsfindung in Unternehmen und einer besseren Einhaltung der Vorschriften.“

„Die globalen Nachhaltigkeitsvorschriften entwickeln sich in einem halsbrecherischen Tempo, und die Kunden benötigen einen vollständigen 360-Grad-Überblick über die weltweite Regulierungslandschaft“, betont auch Peter Schramme, CEO von Enhesa. „Wir freuen uns sehr über diese Partnerschaft, die es SAT ermöglichen wird, seine bereits breit aufgestellten Compliance-Dienstleistungen zu verstärken.“

Über die Unternehmen

SAT: Die Düsseldorfer Beratungsgesellschaft SAT ist der Compliance Service Provider für KMU und Konzerne. Zum Beraterteam gehören Ingenieure, Juristen, Informatiker und Betriebswirte, die auf die Erstellung und Aktualisierung ganzheitlicher und individueller Rechtskataster spezialisiert sind. Außerdem berät und unterstützt SAT bei der Umsetzung von Compliance-Management-Systemen auf Grundlage der ISO 37301, stellt Compliance Officer und Auditoren und führt Schulungen und Audits durch. Unsere Mission: Wir bauen die Brücke zwischen juristischer Theorie und praktischer Umsetzung im Unternehmen – damit Compliance machbar wird. https://sat-team.org

Enhesa: Enhesa ist ein weltweit führender Anbieter von Informationen über Rechtsvorschriften und Nachhaltigkeit. Als vertrauenswürdiger Partner verschaffen wir der globalen Geschäftswelt den Einblick, um heute zu handeln und sich auf morgen vorzubereiten, um eine nachhaltigere Zukunft zu schaffen – mit positiven Auswirkungen auf unsere Umwelt, unsere Gesundheit, unsere Sicherheit und unsere Zukunft. Wir navigieren durch die sich schnell verändernde Landschaft der Compliance und Nachhaltigkeit und helfen Ihnen nicht nur zu verstehen, was Sie (zuerst) tun sollten, sondern auch, wie Sie es tun können. Sowohl in Ihrem eigenen Unternehmen als auch überall auf der Welt. Jetzt und in Zukunft.  www.enhesa.com

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Hohe Strafen bei Verstößen!

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde bereits im Juni 2022 verabschiedet und stellt Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden. Darunter fallen unter anderem der gesamte Online-Handel, Hardware, Software, aber auch Personenverkehr oder Bankdienstleistungen. Das Gesetz zielt darauf ab, allen Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen. Im Sinne der Compliance sind Unternehmen nun gefordert, notwendige Anpassungen vorzunehmen.

Was gibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz konkret vor?

  • Digitale Barrierefreiheit: Das BFSG schreibt vor, dass Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, barrierefrei sein müssen. Das betrifft beispielsweise Websites, Apps, E-Books, aber auch Produkte wie Smartphones oder Computer.
  • Zielgruppe: Neben Menschen mit Behinderungen profitieren auch ältere Menschen oder Menschen mit geringen digitalen Kenntnissen von diesen Maßnahmen.
  • Inhalte: Das Gesetz definiert konkrete Anforderungen, wie zum Beispiel:
    • verständliche Sprache: Informationen müssen einfach und klar formuliert sein.
    • alternative Inhalte: Es müssen beispielsweise Texte zu Bildern oder Videos angeboten werden.
    • Bedienbarkeit: Websites und Apps müssen so gestaltet sein, dass sie auch mit einer Tastatur oder einem Screenreader bedient werden können.

Durch das BFSG soll der digitale Raum für alle zugänglicher werden. Menschen mit Behinderungen haben so die Möglichkeit, am Arbeitsleben teilzuhaben, Informationen zu beschaffen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. „Dienstleistungen und Produkte sind nach dem Gesetz dann barrierefrei, wenn sie

  • für Menschen mit Behinderung
  • in der allgemein üblichen Weise
  • ohne besondere Erschwernis und
  • grundsätzlich ohne fremde Hilfe
  • auffindbarzugänglich und nutzbar sind.

Grundsätzlich zeichnet sich ab, dass eine Wahrnehmung immer über mindestens zwei Sinne möglich sein muss.“ (Quelle)

Welche Bereiche und Angebote sind vom BFSG betroffen?

  • Öffentliche Verwaltung: Online-Dienste der Behörden müssen barrierefrei sein.
  • Verkehr: Digitale Angebote im öffentlichen Nahverkehr müssen zugänglich sein.
  • Banken: Online-Banking muss für alle nutzbar sein.
  • E-Commerce: Online-Shops müssen barrierefrei gestaltet sein.
  • Medien: Digitale Medienangebote müssen inklusive sein.

„Das BFSG gilt für folgende Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden:

  • Hardwaresysteme einschließlich Betriebssysteme
  • Selbstbedienungsterminals: Zahlungsterminals, Geldautomaten, Fahrausweisautomaten, Check-in-Automaten, Selbstbedienungsterminals zur Bereitstellung von Informationen
  • Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für Telekommunikationsdienste oder für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden
  • E-Book-Lesegeräte

Das BFSG gilt für folgende Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28.06.2025 erbracht werden:

  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen, interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher
  • E-Books und hierfür bestimmte Software
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ (Quelle)

Anforderungen durch das BFSG

Hersteller und Importeure dürfen nur barrierefrei zugängliche digitalen Produkte vertreiben. Wer die Barrierefreiheitsanforderungen nicht umsetzt, darf die Angebote nicht in Umlauf bringen, es drohen Rückruf und Strafen. Die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes gelten im Übrigen auch für Dienstleistungen. Dies müssen Hersteller/Anbieter in einem Konformitätsbewertungsverfahren und einer Konformitätserklärung nachweisen.

Im Zuge der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz müssen Unternehmen besonderen Kennzeichnungspflichten nachkommen.

Strafen bei Nicht-Beachtung

„Betroffene Verbraucher können sich selbst an die Marktüberwachungsbehörde (die Bundesländer) wenden, wenn sie einen Verstoß gegen die Vorschriften des BFSG geltend machen wollen. Auch nach Behindertengleichstellungsgesetz anerkannten Verbänden und Einrichtungen steht dieses Recht eigenständig zu. Schließlich können auch Mitbewerber im Wege der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen Verstöße vorgehen. In diesem Falle droht Unterlassung und Schadensersatz.

Werden die Erfordernisse der Barrierefreiheit nicht erfüllt, kann die Marktüberwachungsbehörde anordnen, das betroffene Produkt oder die Dienstleitung zurückzurufen bzw. einzustellen. Darüber hinaus drohen Bußgelder von bis zu 100.0000 Euro.“ (Quelle).

GPSR

Achtung! Richtlinie zur Produktsicherheit GPSR greift ab 13. Dezember 2024

Bereits im Frühjahr 2023 hat die Europäische Union die neue Vorschrift zur allgemeinen Produktsicherheit GPSR (General Product Safety Regulation) auf den Weg gebracht. Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten folgt nun am 13. Dezember 2024 die Richtlinie 2001/95/EG und gilt in allen EU-Ländern. Das sollten Unternehmen jetzt rund um das Thema Sicherheit von Verbraucherprodukten beachten.

Auf fast ausnahmslos alle Produkte ist die GPSR künftig anzuwenden. Sämtliche Unternehmen, die zum Stichtag 13. Dezember 2024 Verbraucherprodukte produzieren, einführen oder mit ihnen in Deutschland oder der Europäischen Union handeln, müssen sie umsetzen. Das gilt auch für den Online-Handel.

Für welche Produkte gilt die GPSR? (Beispiele)

  • Elektronik: Smartphones, Tablets, Laptops, Fernseher, Haushaltsgeräte
  • Spielzeug: Puppen, Spiele, Fahrzeuge
  • Textilien: Kleidung, Bettwäsche
  • Kosmetik: Cremes, Parfüms, Make-up
  • Sportartikel: Fahrräder, Skier, Fitnessgeräte
  • Haushaltswaren: Besteck, Geschirr, Möbel

Produkte, die NICHT unter die GPSR fallen:

  • Lebensmittel und Futtermittel
  • Arzneimittel
  • Kosmetische Mittel (diese unterliegen eigenen, spezifischen Vorschriften)
  • Medizinprodukte
  • Beförderungsmittel (Autos, Züge, Flugzeuge)
  • Pflanzenschutzmittel
  • Antiquitäten

Entscheidend für die Relevanz ist, ob ein Produkt unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern verwendet wird. Für Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, gelten Übergangsbestimmungen. Diese Produkte müssen weiterhin die Anforderungen der alten Richtlinie erfüllen.

Was bedeutet die Richtlinie für Unternehmen?

Unternehmen, die Verbraucherprodukte in der EU vertreiben, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Dazu gehört unter anderem:

  • Risikobewertung: gründliche Bewertung der möglichen Risiken, die von dem Produkt ausgehen
  • Konformitätsbewertung: Nachweis, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt
  • Kennzeichnung: deutliche und leicht verständliche Kennzeichnung des Produkts
  • Informationspflichten: Bereitstellung ausreichender Informationen für Verbraucher, insbesondere Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsvorschriften, die verständlich in der Sprache des Landes formuliert sind, in dem es vertrieben wird; außerdem einfache Kontaktaufnahmemöglichkeiten zum Unternehmen für Verbraucher unter anderem telefonisch oder online/per E-Mail
  • Rückrufverfahren: Einrichtung eines Systems für den Rückruf unsicherer Produkte

Wir empfehlen Unternehmen, spätestens jetzt im Sinne Ihres Compliance Management Systems die Risikoanalyse ihrer Produkte, um die GPSR zum Stichtag 13.12.2024 umgesetzt zu haben.

EU Data Act

EU Data Act – Das sollten Unternehmen jetzt beachten!

Der EU Data Act ist ein neues Gesetz der Europäischen Union, das Anfang 2024 in Kraft getreten ist und bis September 2025 umgesetzt sein muss. Es zielt darauf ab, die Nutzung von Daten in der EU zu regeln und zu fördern. Der EU Data Act soll einen fairen und wettbewerbsorientierten Datenmarkt schaffen und gleichzeitig den Datenschutz gewährleisten. Obwohl der EU Data Act unter anderem die Grundlage für eine starke digitale europäische Wirtschaft bilden soll, befürchtet allerdings derzeit jedes dritte (34 Prozent) Unternehmen aus dem Mittelstand, dass Deutschland aufgrund des Gesetzes seine führende Position im internationalen Wettbewerb einbüßen wird, kritisiert unter anderem das Digitalunternehmen proAlpha.

Kernpunkte des EU Data Act

  • Datenzugriffsrechte: Unternehmen und Bürger sollen unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Zugriff auf ihre eigenen Daten haben, die sie bei Unternehmen gespeichert haben. Dies gilt insbesondere für Daten, die von intelligenten Produkten und Geräten erzeugt werden.
  • Datenweitergabe: Unternehmen sollen verpflichtet werden, Daten unter bestimmten Bedingungen an andere Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen weiterzugeben.
  • Datenpools: Der Data Act fördert die Schaffung von Datenpools, in denen Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihre Daten zusammenführen können, um Innovationen anzustoßen.
  • Wettbewerb: Der Data Act soll verhindern, dass große Technologieunternehmen ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, um den Zugang zu Daten zu beschränken.
  • Datenschutz: Der Data Act steht im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und stellt sicher, dass der Datenschutz bei der Nutzung von Daten gewahrt bleibt.

Ziele

  • Innovation: Durch die Förderung des Datenflusses und der Datennutzung sollen neue Geschäftsmodelle und innovative Produkte entstehen.
  • Digitalisierung: Der Data Act soll die digitale Transformation der europäischen Wirtschaft beschleunigen.
  • Europäische Datenwirtschaft: Die EU möchte mit dem Data Act eine starke europäische Datenwirtschaft aufbauen, die mit den USA und China konkurrieren kann.
  • Autonomie der EU: Das Gesetz ist Teil der Bemühungen der EU, ihre strategische Autonomie in der digitalen Welt zu stärken.

Auswirkungen auf Unternehmen

Der EU Data Act hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere auf diejenigen, die große Mengen an Daten sammeln und verarbeiten. Unternehmen müssen sich auf neue Anforderungen einstellen, wie z.B.:

  • Datenmanagement: Unternehmen müssen ihre Datenbestände besser verwalten und sicherstellen, dass sie den Anforderungen des Data Act entsprechen.
  • Datenweitergabe: Unternehmen sind möglicherweise verpflichtet, Daten an andere Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen weitergeben.
  • Verträge anpassen: Es sollte geprüft werden, ob Verträge mit Kunden und Geschäftspartnern an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen sind.

Folgen bei Nicht-Einhaltung

Unternehmen, die sich nicht an den EU Data Act halten, müssen mit erheblichen Folgen rechnen – monetär und betrieblich. Dazu gehören unter anderem:

  • Erhebliche Geldstrafen, die auch in ihrer Höhe abschreckenden Charakter haben sollen. Die genaue Höhe ist variabel.
  • Betriebliche Einschränkungen bei schweren Verstößen durch Behörden können zur Beschränkung der Datenverarbeitung oder -weitergabe führen.
  • Behördliche Kontrollen in Form von Audits können die Folge für Unternehmen sein, die den EU Data Act nicht umsetzen.

Wir bei SAT empfehlen Unternehmen, schnellstmöglich mit der Umsetzung des neuen Gesetzes in das Compliance Management System zu beginnen und bestenfalls ein Compliance Audit von sich aus anzustoßen, um rechtlich auch künftig auf der sicheren Seite zu sein. Wir unterstützen Sie dabei.

Digitaler Produktpass

Kommt ein digitaler Produktpass bis 2030?

Für bestimmte Produkte gilt er bereits durch die Batterieverordnung 2023. Fachleute rechnen damit, dass er bis Ende des Jahrzehnts allgemeingültig wird: ein digitaler Produktpass. Wir schildern, was das für Unternehmen bedeutet.

Was ist ein digitaler Produktpass?

„Der digitale Produktpass ist ein Datensatz, der die Komponenten, Materialien und chemischen Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt zusammenfasst. Die Daten stammen aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und können in all diesen Phasen für verschiedene Zwecke genutzt werden (Design, Herstellung, Nutzung, Entsorgung)“, heißt es in einer Information des Bundesumweltministeriums.

Die Strukturierung umweltrelevanter Daten in einem standardisierten, vergleichbaren Format ermögliche demnach allen Akteuren in der Wertschöpfungs- und Lieferkette, gemeinsam auf eine Kreislaufwirtschaft hinzuarbeiten. Der digitale Produktpass sei zugleich eine „wichtige Grundlage für verlässliche Konsumenteninformation und nachhaltige Konsumentscheidungen im stationären wie auch im Online-Handel“. Wichtig auch: Zwar stehen viele Produktdaten bereits heute zur Verfügung, aber der Datenaustausch zwischen den Marktteilnehmern ist nicht sichergestellt. Hier setzt der Digitale Produktpass an und ermöglicht die Kommunikation über den gesamten Produktlebenszyklus zwischen Erzeugern, Kunden und Entsorgern.

Transparenz durch umfassende Produktinformationen

Welche Angaben soll ein digitaler Produktpass künftig enthalten? Neben den umweltrelevanten und sozialen Informationen auch Angaben zum Hersteller sowie über die zur Herstellung eines Produktes verwendeten Rohstoffe, ihre Recyclebarkeit, Konformitätserklärungen und Betriebsanleitungen. Besondere Relevanz erhält an der Stelle auch wieder das Lieferkettengesetz. Ziel ist es, den Käufern, aber auch allen anderen Beteiligten im Produktlebenszyklus einen umfassenden Überblick über das Produkt zu geben. Außerdem will der Gesetzgeber Aufsichtsbehörden Prüfungen und Kontrollen erleichtern.

Digitaler Produktpass: Welche Produkte brauchen ihn?

Alle Produkte, die in Ländern der Europäischen Union verkauft werden sollen, benötigen künftig einen Digitalen Produktpass. Ansonsten dürfen sie dort nicht mehr vertrieben werden. Dementsprechend geht die Wirkung weit über die EU hinaus. Auch außerhalb der EU produzierte Waren benötigen dann den Pass.

Was bedeutet der Produktpass für Unternehmen?

Bereits seit Inkrafttreten des Lieferkettengesetzes müssen Unternehmen ihre Produktionsprozesse genau im Auge haben. Diese Entwicklung wird sich weiter verschärfen. Wir gehen davon aus, dass Unternehmen unter anderem

  • den Datenaustausch mit Geschäftspartner entlang des Lebenszyklus eines Produktes ermöglichen bzw. optimieren müssen.
  • definieren müssen, welche Informationen sie über ihre Produkte künftig in welcher Form und mit welchem Zugang aus dem Unternehmen herausgeben wollen und wer für die Datenverwendung verantwortlich ist.
  • dafür sorgen müssen, dass die Produktdaten jederzeit verfügbar, aktuell, vollständig und schlüssig sind, sodass sie einer Prüfung standhalten.

Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Thematik auseinandersetzen, um die Risiken (wachsende Bürokratie, möglicher Know-how-Abfluss, Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen) im Griff zu haben und die Chancen wie Technologietransfer und Nachhaltigkeit zu nutzen. Außerdem sollten sie sich frühzeitig mit ihren Geschäftspartnern über die künftige Notwendigkeit des Datenaustausches austauschen, um fristgerecht Compliance-Konformität bei diesem Thema sicherzustellen.

ADR 2025

ADR 2025: Auf diese Änderungen müssen sich Unternehmen vorbereiten

Das internationale Regelwerk für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wird zum 1. Januar 2025 aktualisiert. Diese turnusmäßigen Updates gibt es alle zwei Jahre. Die Anpassungen sind notwendig, um mit den ständig wachsenden Anforderungen im Bereich des Gefahrguttransports Schritt zu halten und neue Entwicklungen zu berücksichtigen. Unsere Fachleute bei SAT empfehlen, sich schon jetzt mit den Auswirkungen auf Transportprozesse auseinanderzusetzen.

Wichtige Änderungen im ADR 2025

  • Neue UN-Nummern: Es werden elf neue UN-Nummern eingeführt, die eine genauere Klassifizierung von Gefahrgütern ermöglichen. Zudem gibt es 132 punktuelle Änderungen in den Spalten, die die Handhabung von Gefahrgütern teilweise vereinfachen sollen.
  • Änderungen in fast allen Kapiteln: Die Änderungen betreffen nahezu alle Kapitel des ADR und zielen darauf ab, die Vorschriften zu präzisieren und an die aktuellen technischen Entwicklungen anzupassen.
  • Anpassungen an neue Technologien: Die neuen Vorschriften berücksichtigen auch neue Technologien und Entwicklungen im Bereich der Gefahrgutbeförderung.
  • Erhöhte Sicherheit: Ziel der Änderungen ist es, die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter weiter zu erhöhen und Risiken zu minimieren.

Was bedeutet das für Sie?

Die Änderungen im ADR 2025 haben Auswirkungen auf alle Unternehmen, die mit dem Transport gefährlicher Güter befasst sind. Dazu gehören:

  • Speditionen: Speditionen müssen ihre Transportprozesse und -dokumentation an die neuen Vorschriften anpassen.
  • Hersteller und Händler: Hersteller und Händler von Gefahrgütern müssen sicherstellen, dass ihre Produkte korrekt klassifiziert und gekennzeichnet sind.
  • Fahrer: Fahrer von Gefahrguttransporten müssen über die neuen Vorschriften informiert sein und entsprechend geschult werden.

Was sollten Sie tun?

Um sich auf die Änderungen im ADR 2025 vorzubereiten, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Informieren Sie sich: Informieren Sie sich gründlich über die neuen Vorschriften und deren Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
  • Schulungen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, insbesondere die Fahrer, über die neuen Vorschriften geschult werden.
  • Anpassung der Prozesse: Passen Sie Ihre Transportprozesse und -dokumentation an die neuen Anforderungen an.
  • Aktualisierung von Fahrzeugen und Ausrüstung: Überprüfen Sie, ob Ihre Fahrzeuge und Ausrüstung den neuen Vorschriften entsprechen.
  • Beratung einholen: Holen Sie sich bei Bedarf fachliche Beratung von Experten für Gefahrguttransporte.

Wo finde ich weitere Informationen zum ADR 2025?

Klimawandel

Ist Ihr Rechtskataster fit für die neuen Anforderungen aus dem Klimawandel?

Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat ihre zertifizierbaren Managementsystem-Standards erweitert, nach denen sich Unternehmen zertifizieren lassen können. Bekanntgegeben hat sie das jüngst in einem Kommuniqué mit dem International Accreditation Forum (IAF). Demnach müssen Organisationen, die sich zertifizieren lassen wollen, bei ihrer Kontextanalyse auch die Bedeutung von Risiken des Klimawandels berücksichtigen.

Hinterfragt werden muss nun, ob der Klimawandel ein relevantes Thema für die Organisation ist und ob interessierte Parteien an sie Anforderungen in Bezug auf den Klimawandel stellen. Wenn die Organisation zu dem Ergebnis kommt, dass der Klimawandel für ihre Tätigkeit relevant ist, muss er bei der Gestaltung und Umsetzung des Managementsystems berücksichtigt werden. Wir bei SAT empfiehlt, auch bestehende Rechtskataster darauf zu untersuchen, ob sie die Aspekte des Klimawandels und die damit verbundenen gesetzlichen Anforderungen umfassend berücksichtigen.

Welche Normen von der Anpassung betroffen sind, lesen Sie ausführlich bei IAF und ISO. Die Erweiterung gilt demnach für alle ISO-Standards für Managementsysteme:  ISO 14001, ISO 15378, ISO 19443, ISO 21001, ISO 22000, ISO 22301, ISO 28000, ISO 29001, ISO 37001, ISO 45001, ISO 50001, ISO 9001, ISO/IEC 20000 und ISO/IEC 27001. Übrigens auch für die ISO 37301, obwohl sie noch nicht explizit genannt ist. Nachhaltigkeit wird so ein wesentlicher Bestandteil aller Managementsystemnormen.

Als interessierte Partei gilt im Management nach unserer Interpretation auch der Gesetzgeber. Dieser hat die Anforderung, dass die Organisation die Anforderungen aus dem regulatorischen Umfeld befolgt. Dementsprechend müssen Rechtskataster angepasst werden.

Anforderung interessierter Parteien können sein:

  • Vorschriften, die Anforderungen an die Energieeffizienz von Produktgruppen festlegen
  • Vorschriften, die Beschränkungen für bestimmte Produkte festlegen oder Steuern auf bestimmte gelieferte Produkte erheben usw.
  • Vorschriften in Bezug auf die Berichterstattung über Treibhausgas-Emissionen, die Zahlung von Kohlenstoffsteuern oder die Teilnahme an Emissionshandelssystemen.

Klimawandel im Managementsystem

IAF und ISO betonen in ihrem Kommuniqué: „Diese neuen Einschlüsse stellen sicher, dass der Klimawandel im Managementsystem berücksichtigt wird und dass er ein externer Faktor ist, der für unsere Gemeinschaft wichtig genug ist, um von den Organisationen zu verlangen, ihn jetzt zu berücksichtigen.“

SAT unterstützt Unternehmen bei der Einrichtung ihres Compliance Management Systems und bezieht bereits jetzt die Relevanz des Klimawandels individuell in die Kontext- und Risikoanalyse sowie in die Gestaltung des Rechtskatasters ein. Sprechen wir miteinander.

Arbeitssicherheit

Luft nach oben bei der Arbeitssicherheit

Das Thema „Arbeitssicherheit“ ist in deutschen Unternehmen offenbar weiter ausbaufähig. Zum jüngsten „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ hatte der TÜV Rheinland eine repräsentative Civey-Umfrage* in Auftrag gegeben. Ihr Ergebnis: Rund ein Viertel der befragten Arbeitnehmer in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland gaben an, dass sich „ihr Arbeitgeber eher oder eindeutig zu wenig für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz engagiert“.

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Einstellung der Unternehmensleitung zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz aufmerksam wahrnehmen und wie wichtig Engagement und die Kommunikation in diesem Bereich sind“, erklärt Lisa Bosch, Arbeits-, Betriebs- und Organisationspsychologin sowie Expertin für Safety Culture bei TÜV Rheinland.

Technik und Organisation allein reichen für Arbeitssicherheit nicht

Laut TÜV Rheinland zeige die Erfahrung, dass technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Unfallzahlen deutlich reduziert hätten. Allerdings reichten diese Maßnahmen nicht aus. Denn ein Teil der Risiken liege im Verhalten der Beschäftigten begründet: Vorgegebene Abläufe würden nicht eingehalten, Schutzmaßnahmen umgangen und persönliche Schutzausrüstung werde nicht genutzt. „Bei der Umsetzung der Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes spielt die Unternehmenskultur eine entscheidende Rolle“, weiß Bosch. „In einer sicherheitsbewussten Unternehmenskultur haben Führungskräfte eine bedeutende Vorbildfunktion. Wichtig ist, dass sie sicherheitsbewusstes Verhalten vorleben und die Umsetzung durch Mitarbeitende fördern.“

Um das Thema Arbeitssicherheit noch stärker in den Fokus der Unternehmen zu rücken, empfiehlt der TÜV vor allem, die Sichtweise der Unternehmensleitung zu verändern – weg von der ausschließlichen Orientierung an Produktivitätszahlen, hin zu mehr Fokus auf Arbeitssicherheit und deren Implementierung in der Unternehmenskultur. Ein erster Schritt bei der Etablierung einer Sicherheitskultur im Unternehmen sei daher die „objektive Analyse der bestehenden Sicherheitskultur und die Ableitung von passgenauen Maßnahmen“: Welche Verhaltensweisen haben sich, abweichend von dem erwünschten Verhalten, wie es z. B. in der Betriebsanweisung gefordert wird, unter den Führungskräften und Mitarbeitenden etabliert? Wie werden Sicherheitsmaßnahmen kommuniziert und wie ist das Vorgehen nach Unfällen? Ursachen für abweichende Verhaltensweisen können beispielsweise in Befragungen, Kleingruppen oder Workshops ergründet werden.

Arbeitssicherheit positiv kommunizieren

Außerdem rät der TÜV dazu, richtiges Verhalten im Umgang mit Risiken und Gefahren im Betrieb positiv zu verstärken. „Damit dies gelingt, sollten keine Schuldzuweisungen erfolgen, sondern die Ursachen analysiert und behoben werden. Arbeitssicherheit ist ein kontinuierlicher Prozess, der von Feedback und der Einbeziehung der Mitarbeitenden profitiert“.

Wichtige Grundlage: Health-, Safety- und Environment-Kataster

Die Einschätzung des TÜV Rheinland können wir bei SAT auf jeden Fall unterstreichen. Darüber hinaus sehen wir einen weiteren wichtigen Aspekt: Die Grundlage aller Fragen rund um die Arbeitssicherheit ist das Wissen über die individuellen regulatorischen Aspekte in jedem einzelnen Unternehmen: Welche Vorschriften gelten überhaupt, woran müssen sich die Arbeitnehmer halten, um am Arbeitsplatz sicher zu sein? Welche Voraussetzungen müssen die Arbeitgeber dafür schaffen?

Dieser regulatorische Aspekt kann mit einem auf das jeweilige Unternehmen angepassten Health-, Safety- und Environment-Kataster abgedeckt werden. Dieses fokussierte Rechtskataster listet je nach Tätigkeitsgebiet die relevanten Vorschriften und Gesetze auf, die die Unternehmensleitung im Betrieb berücksichtigen und deren Umsetzung sie sicherstellen muss.

Unsere Unternehmensberatung hat bereits bei zahlreichen Kunden entsprechende Rechtskataster etabliert und trägt so dazu bei, dass das Thema Arbeitssicherheit den entsprechenden Stellenwert erhält. Sprechen wir miteinander!

*Repräsentative Civey-Umfrage unter Erwerbstätigen in Unternehmen/ Organisationen mit über 500 Mitarbeitenden; Stichprobengröße: 2.008; Befragungszeitraum: 07.03.24 – 21.03.2024

Rechtskataster

Gesetzliche Änderungen: Was ist neu im April 2024?

Auch im April 2024 treten etliche neue Regelungen und Gesetze in Kraft, die Unternehmen berücksichtigen und im Compliance Management berücksichtigen müssen. Mit Hilfe eines aktuellen Rechtskatasters bleiben sie auf dem Laufenden.

Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024

Die Bundesregierung hat mit dem zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz Maßnahmen zum Bundeshaushalt 2024 auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht ab 2024 unter anderem eine höhere Luftverkehrssteuer, Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld und den schrittweisen Abbau des begünstigten Agrardiesels vor. (Quelle und Details)

Wachstumschancengesetz für Unternehmen

Die Bundesregierung beansprucht für sich, mit dem Wachstumschancengesetz Unternehmen steuerlich zu entlasten, sie von bürokratischen Hürden zu befreien und die Rahmenbedingungen für Investitionen und Innovationen zu verbessern.

Insgesamt hat das Gesetz ein Entlastungsvolumen von 3,2 Mrd. Euro – deutlich weniger als in ursprünglichen Plänen, nach mehreren Änderungen nun aber im Bundestag und im Bundesrat mehrheitlich beschlossen.

Es soll beitragen zu

  • Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung,
  • verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten,
  • steuerlichen Anreize für den Wohnungsneubau,
  • Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
  • und Einführung der E-Rechnung

Die ursprünglich vorgesehenen Prämien für Klimaschutz-Investitionen fallen weg, aber auch die Anzeigepflichten für nationale Steuergestaltungen.

Neue Fördermöglichkeiten für Arbeit

Seit 1. April 2024 sollen Ausbildungsgarantie, Weiterbildungsgesetz und Qualifizierungsgeld die Unternehmen bei der Fachkräftegewinnung unterstützen.

Das Gesetz macht berufliche Weiterbildung seit April 2024 leichter zugänglich. Die Angebote stehen nun allen Betrieben mit festen Fördersätze für die Weiterbildung offen.

Qualifizierungsgeld soll Unternehmen helfen, Fachkräfte durch Qualifizierung im Betrieb zu halten. Das Geld wird den Beschäftigten als Entgeltersatz während der Qualifizierung gezahlt. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht.