Wichtig für Dienstfahrzeue: Führerschein schon umgetauscht?
Stichtag heute: Am 19. Januar 2026 ist die Frist für alle Kartenführerscheine abgelaufen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Ziel der EU ist ein einheitliches, fälschungssicheres Führerscheinformat bis zum Jahr 2033. In Deutschland erfolgt dies schrittweise.
Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Lediglich das Dokument (der Plastik- oder Papierlappen) verliert seine Gültigkeit.
Kommende Fristen für Kartenführerscheine (Ausstellung 1999–2013)
| Ausstellungsjahr | Umtauschfrist bis |
| 2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
| 2009 | 19. Januar 2030 |
| 2010 | 19. Januar 2031 |
| 2011 | 19. Januar 2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Risiken bei Nichtbeachtung
- Inland: Ein Verwarngeld von 10 Euro. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um eine Straftat (“Fahren ohne Fahrerlaubnis”).
- Ausland: Deutlich höhere Bußgelder und massive Probleme bei der Anmietung von Leihwagen (Versagung des Mietvertrags möglich).
- Versicherung: Im Schadensfall kann ein abgelaufenes Dokument zu bürokratischen Verzögerungen führen, auch wenn die Fahrerlaubnis rechtlich besteht.
Relevanz für Firmenwagen und Compliance
Für Unternehmen, die Dienstwagen bereitstellen, ist dieses Thema weit mehr als nur eine Ordnungswidrigkeit. Es berührt Kernbereiche der Halterhaftung gemäß § 21 StVG. Unternehmen sind als Fahrzeughalter verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen.
Ein abgelaufener Führerschein gilt als ungültiges Dokument. Im Rahmen einer professionellen Flottenverwaltung muss sichergestellt werden, dass die Dokumente den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die halbjährliche Führerscheinkontrolle sollte technisch so aufgestellt sein, dass sie nicht nur das Vorhandensein prüft, sondern auch auf die Ablauffristen der Dokumente hinweist.
Fürsorgepflicht und Reputationsrisiko
Mitarbeiter im Außendienst oder auf Geschäftsreisen könnten im Ausland festsitzen, wenn der veraltete Führerschein nicht akzeptiert wird. Dies führt zu Arbeitsausfall und unnötigen Kosten.
Zwar führt ein rein formeller Fristablauf des Dokuments meist nicht zum Verlust des Kaskoschutzes, doch können Versicherer bei grober Fahrlässigkeit (wenn das Unternehmen die Kontrolle vernachlässigt hat) Regressansprüche prüfen.
Handlungsempfehlungen für Fuhrparkleiter
- Stammdaten-Check: Abgleich der Geburtsdaten und Ausstellungsdaten der Führerscheine aller Dienstwagenberechtigten mit den gesetzlichen Fristen.
- Proaktive Information: Mitarbeiter gezielt anschreiben, deren Frist in den nächsten 12 Monaten abläuft.
- Dokumentation: Der Umtausch sollte in der digitalen Fahrzeugakte revisionssicher dokumentiert werden.
Hier ist ein Entwurf für ein Informationsschreiben, das Sie direkt an Ihre Dienstwagenberechtigten versenden können. Es ist professionell, informativ und betont die notwendige Mitwirkungspflicht der Mitarbeiter.
Entwurf: Informationsschreiben an Dienstwagenberechtigte
Betreff: WICHTIG: Gesetzliche Umtauschpflicht für Führerscheine – Bitte prüfen Sie Ihr Dokument
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie heute über eine wichtige gesetzliche Änderung informieren, die die Gültigkeit Ihres Führerscheindokuments betreffen könnte.
Um die EU-weiten Vorgaben zur Fälschungssicherheit zu erfüllen, müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise umgetauscht werden. Besonders wichtig: Für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, ist die Umtauschfrist am 19. Januar 2026 abgelaufen.
Warum ist das für Sie wichtig?
Obwohl Ihre grundsätzliche Fahrerlaubnis bestehen bleibt, gilt das Dokument nach Ablauf der Frist als ungültig. Dies hat folgende Konsequenzen:
- Ordnungswidrigkeit: Bei einer Polizeikontrolle im Inland droht ein Verwarngeld.
- Probleme im Ausland: Bei Auslandsdienstreisen kann es zu hohen Bußgeldern oder zur Verweigerung von Mietwagen kommen.
- Compliance: Im Rahmen unserer Halterhaftung sind wir verpflichtet, den Besitz eines gültigen Dokuments sicherzustellen.
Was müssen Sie jetzt tun?
- Prüfen: Bitte schauen Sie auf die Rückseite Ihres Führerscheins (Feld 10/11 bzw. Ausstellungsdatum).
- Fristen beachten: Sollte Ihr Ausstellungsjahr zwischen 2002 und 2004 liegen, endet Ihre Frist bereits am 19. Januar 2027. Wir empfehlen den Umtausch zeitnah einzuleiten.
- Behördentermin: Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes. Sie benötigen ein biometrisches Passbild sowie Ihren aktuellen Führerschein.
- Rückmeldung: Nach erfolgreichem Umtausch legen Sie uns das neue Dokument bitte im Rahmen der nächsten regulären Führerscheinkontrolle vor.
Die nächsten Fristen im Überblick (Kartenführerscheine):
- Ausstellung 2002 – 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- Ausstellung 2005 – 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- Ausstellung 2008: Umtausch bis 19.01.2029
Sollten Sie bereits einen neuen Führerschein besitzen (Scheckkarte mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren in Feld 11), besteht für Sie aktuell kein Handlungsbedarf.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Fuhrparkmanagement gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Fuhrparkverwaltung / Compliance-Abteilung






