Gewerbeabfallverordnung

Neue Gewerbeabfallverordnung – was ist der Stand der Dinge?

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die zum 1. Juli 2026 in Kraft treten soll, bringt wichtige Änderungen mit sich, durch die die Abfallbewirtschaftung in Deutschland moderner, stringenter und vollzugstauglicher gestaltet werden soll. Allerdings stockt der Gesetzgebungsprozess aktuell im Bundesrat, weil es dort Zweifel gibt, ob die neuen Regeln überhaupt praktikabel und umsetzbar sind. Dennoch sollten Unternehmen die geplanten Neuerungen frühzeitig kennen und sich auf die Umstellungen vorbereiten, damit sie die Anforderungen rechtzeitig erfüllen können.

Die Novelle umfasst eine Mischung aus Präzisierung bestehender Regeln und Einführung neuer Pflichten zur Förderung eines ressourcenschonenden Umgangs mit gewerblichen Abfällen.

Wichtige Änderungen für Unternehmen

Die Novelle bringt konkret folgende Neuerungen:

  • Unternehmen müssen ihre Abfälle detaillierter und nach Abfallarten getrennt sammeln und dokumentieren.
  • Für nicht gefährliche asbesthaltige Abfälle gelten künftig besondere Getrenntsammlungspflichten.
  • Es wird eine Kennzeichnungspflicht für alle Sammelbehälter eingeführt.
  • Betreiber von Anlagen zur energetischen Verwertung sind erstmals umfassend in die Verordnung eingebunden und müssen stichprobenartige Kontrollen ihrer angelieferten Abfälle ermöglichen.
  • Die Definition möglicher Ausnahmen bei der Getrenntsammlung wird enger gefasst. Zum Beispiel gilt eine Abfallfraktion mit weniger als fünf Kilogramm wöchentlich als wirtschaftlich nicht zumutbar getrennt zu sammeln.
  • Die Dokumentationspflichten werden vereinheitlicht und teils elektronisch unterstützt.
  • Die Beweislast für die Einhaltung der Getrenntsammlung liegt klar beim Erzeuger und Besitzer der Abfälle.

Bedeutung für die Praxis und Herausforderungen

Die geplanten Veränderungen sollen für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Abfallwirtschaft sorgen, bringen aber für viele Betriebe auch mehr Bürokratie und Aufwand mit sich. Insbesondere die strengere Getrenntsammlung und umfangreiche Dokumentationspflichten werden den betrieblichen Aufwand erhöhen. Kritiker bemängeln, dass manche Regelungen als nicht praxistauglich gelten und den Unternehmen zusätzlichen Verwaltungsaufwand bescheren, ohne dass dies sofort zu spürbaren Verbesserungen bei der Kreislaufwirtschaft führt.

Was bedeutet die geplante Novelle für die Compliance?

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung bringt für die Unternehmenscompliance erhebliche Veränderungen mit sich, die Firmen unbedingt beachten und umsetzen sollten, um gesetzeskonform zu bleiben und Bußgelder zu vermeiden.

Was Unternehmen jetzt im Sinne der Compliance tun sollten

  • Überprüfung und Anpassung des betrieblichen Abfallmanagements hin zu konsequenter Getrenntsammlung und sortenreiner Vorbehandlung.
  • Einrichtung eines verlässlichen Systems zur umfassenden Dokumentation aller Abfallströme mit zeitnaher Archivierung.
  • Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit den neuen Pflichten und der richtigen Abfalltrennung.
  • Vorbereitung auf behördliche Kontrollen durch regelmäßige interne Audits zur Einhaltung der Vorgaben.
  • Implementierung von Kennzeichnungssystemen für Sammelbehälter nach Art der Abfälle.
  • Kooperation mit Entsorgungsfachbetrieben, die ebenfalls die neuen Anforderungen erfüllen.

Die Novelle führt damit zu einem höheren Compliance-Standard in der Abfallbewirtschaftung, der alle Gewerbebetriebe betrifft. Eine frühzeitige Umsetzung ist ratsam, da die Verordnung verbindlich werden und verstärkt kontrolliert wird, um die angestrebten Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft zu erzielen. Unternehmen, die proaktiv handeln, sichern sich Wettbewerbsvorteile und vermeiden rechtliche Sanktionen.


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