Lieferkettengesetz: Entschärfung umstrittener Regelungen
Das Bundeskabinett hat Anfang September den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (Lieferkettengesetz) beschlossen. Der sieht vor, die Berichtspflicht über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten abzuschaffen, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten. Kritiker, darunter Menschenrechtsorganisationen, sehen darin einen Rückschritt beim Schutz der Menschenrechte.
Wesentliche Punkte der Änderung des Lieferkettengesetzes
Abschaffung der Berichtspflicht Die jährliche Berichterstattung über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten soll entfallen.
Fokus auf schwere Verstöße Bußgelder sollen künftig nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten verhängt werden.
Ziel der Entlastung Unternehmen sollten von Bürokratie befreit und die deutsche Wirtschaft gestärkt werden.
Vorbereitung auf die EU-Richtlinie Die Bundesregierung will mit der Gesetzesänderung Bürokratie abbauen und die Umsetzung der EU-Richtlinie vorbereiten, die ihrerseits auf Bürokratieabbau zielt.
Menschenrechtsschutz Obwohl die Bundesregierung beteuert, das Schutzniveau nicht zu senken, kritisiert etwa die Organisation Misereor, dass die Abschaffung der Berichtspflichten einen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz darstelle.
Verfahren Nach der Beschließung durch das Bundeskabinett muss der Gesetzesentwurf noch den Bundesrat und den Bundestag durchlaufen.
Das nationale Lieferkettengesetz soll in dieser Form gelten, bis die Europäische Lieferkettenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. Über die EU-Lieferketten-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Die Bundesregierung unterstützt die EU-Forderung nach Bürokratierückbau. Nach eigenem Bekunden ist es gleichzeitig ihr Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Kinderarbeit in Lieferketten zu vermeiden.
Wenn Sie Fragen rund um das Lieferkettengesetz bzw. dessen Umsetzung in Ihrem Compliance Management System haben, sollten wir miteinander sprechen.