Gesichtsmaske muss in Auto-Verbandskasten
Die DIN13164:2022 ist Anfang Februar 2022 in Kraft getreten und bringt eine wichtige Änderung für Autofahrer mit sich: Im Verbandskasten eines Fahrzeugs müssen nun auch zwei Gesichtsmasken enthalten sein. Es entfällt im Gegenzug das Verbandtuch mit den Maßen 40×60, und auch die Zahl der Dreiecktücher wird auf eines verringert. Die Regel gilt für Erste-Hilfe-Sets in Autos, LKW und Bussen und auch für die Zukunft unabhängig von der Corona-Pandemie.
Die Hersteller der Verbandskästen passen die Inhalte bereits an. Für Autofahrer gilt: Sie sollten ihre Kästen möglichst bald „entrümpeln“ und ergänzen. Bei Kontrollen passiert zwar zunächst nichts. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2023. Danach aber werden fünf Euro Bußgeld fällig, wenn die Gesichtsmasken nicht im Verbandskasten sind und die Polizei kontrolliert. Dann nämlich wird es zum Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Noch teurer wird es – zehn Euro – wenn Sie Ihr Auto von einer anderen Person steuern lassen, ohne dass der Verbandskasten den aktuellen Regeln entspricht.