Andere Länder, andere Sitten: Compliance im internationalen Geschäft
Compliance im internationalen Geschäft? In Deutschland offenbar weiterhin mehr als ausbaufähig. Wie eine Umfrage aus dem vergangenen Jahr zeigt, sind deutsche Unternehmen oftmals nur unzureichend auf die Compliance-Risiken im internationalen Geschäft vorbereitet. Fast die Hälfte hat keinen Überblick über nationale Gesetze anderer Länder.
Zwar halten es die meisten Firmen laut der Umfrage von KrolLDiscovery für notwendig, „neue Märkte zu erschließen, um ihre Wettbewerbsposition in internationalen Absatz- und Einkaufsmärkten zu sichern“. Unsicher aber sind sie, wie sie die zahlreichen Gesetze und Vorschriften im Ausland handhaben sollen. Dabei betrifft die Frage, wie sie Compliance im internationalen Geschäft organisieren, alle deutschen Unternehmen, die ausländische Niederlassungen oder Tochtergesellschaften haben, außerdem Zulieferer, Vertriebs- und Handelspartner außerhalb Deutschlands.
Compliance im internationalen Geschäft: „Andere Länder – andere Sitten“
Die Kenntnis länderspezifischer Gesetze und Vorschriften ist für deutsche Unternehmen unabdingbar, um Haftungsrisiken für das Gesamtunternehmen zu vermeiden. Ein ganzheitliches, länderübergreifendes Compliance Management System mit einem umfassenden internationalen Rechtskataster kann dieses Problem lösen.
Besondere Relevanz – und deshalb auch in einem Rechts- bzw. Gesetzeskataster besonders zu berücksichtigen – haben neben der allgemeinen Jurisdiktion auf internationaler Ebene unter anderem diese Themen:
- Kartellrecht
- EU-Datenschutz-Grundverordnung
- Steuerrecht – in der Literatur oftmals als „Einfallstor für Compliance-Falle“ beschrieben
Compliance im internationalen Geschäft erfordert Um- und Weitsicht
Durch die internationale Rechtsheterogenität ist es wichtig, dass sich Unternehmen mit den internationalen Vorschriften zur Compliance auskennen. Sämtliche Compliance-Risiken des jeweiligen Landes müssen in den relevanten Bereichen bekannt sein und unternehmensspezifisch bewertet werden. Ziel ist es, Geldstrafen oder/und Imageverlusten am Markt umfassend vorzubeugen.
Auch der Umgang mit geltenden Vorschriften und Gesetzen ist international durchaus unterschiedlich. In den Vereinigten Staaten beispielsweise greift bereits seit 1977 der US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) als umfassendes Regelwerk im Kampf gegen internationale Korruption. In Großbritannien gilt der UK-Bribery Act als Anti-Korruptionsgesetzt. Auch Russland arbeitet seit geraumer Zeit an wirtschaftlichen und rechtlichen Reformen auch im Hinblick auf Compliance. Korruption ist dort aber nach wie vor ein großes Problem. Unternehmen sollten sich auf diese Besonderheiten einstellen – beispielsweise mit weltweit firmeneinheitlichen Compliance-Regeln, die gleichzeitig lokale Gegebenheiten berücksichtigen. Gehen sie länderübergreifende Kooperationen oder Joint Ventures ein, dürfen sie auf keinen Fall die entsprechenden Vereinbarungen zur Compliance vernachlässigen.
Mitarbeiter im Ausland – gute Vorbereitung unabdingbar
Unternehmen haben eine gesetzliche Fürsorgepflicht, Mitarbeiter, die im Ausland für sie arbeiten, umfassend darauf vorzubereiten und zu beraten. Sie müssen dabei alle Bedingungen erfüllen, die eine ordnungsgemäße Tätigkeit erfordern. Dazu zählen zum Beispiel
- falls notwendig, ein Arbeitsvisum
- eine Arbeitserlaubnis im jeweiligen Land
- gegebenenfalls ein lokaler Arbeitsvertrag
- Regelung der Sozialversicherung im Ausland
- Aufklärung über steuerliche Veränderungen durch die Auslandstätigkeit
Rechtskonformes Verhalten im Sinne der Compliance verlangt vom Unternehmen, dass es alle vertraglichen Konditionen vor der Abreise des Mitarbeiters ins Ausland festlegt und regelt.