Ampel-Koalition

Was plant die Ampel beim Thema Compliance?

Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hat die Regierungsgeschäfte aufgenommen. Wir werfen noch einmal einen kurzen Blick in den Koalitionsvertrag, was der für Compliance-relevante Themen bereithält.

Unternehmenssanktionen und Whistleblower-Richtlinie

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie bis Dezember 2021 hat die Vorgänger-Regierung nicht mehr geschafft. Nun sieht der Koalitionsvertrag zu diesem Thema Folgendes vor:

„Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“ (Quelle)

Außerdem steht das Thema „Unternehmenssanktionen“ auf der Agenda der Koalitionäre, und zwar so:

„Wir schützen ehrliche Unternehmen vor rechtsuntreuen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern. Wir überarbeiten die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen.“

Im vergangenen Jahr war der Entwurf des Verbandssanktionengesetzes in der großen Koalition noch gescheitert. In der neuen Ampel-Konstellation bleibt der Fortschritt bei diesem Thema abzuwarten.

Außerdem finden sich im Koalitionsvertrag diese Vorhaben zum „Unternehmensrecht“:

  • „Wir erleichtern die Gründung von Gesellschaften, indem wir die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlage 112 und weiteren Beschlüssen erlauben.
  • Wir ermöglichen dauerhaft Online-Hauptversammlungen und wahren dabei die Aktionärsrechte uneingeschränkt.
  • Wir untersuchen weitere Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Kostenerstattungen für Abmahnungen nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG).
  • Wir erweitern den Rechtsrahmen für Legal Tech-Unternehmen, legen für sie klare Qualitäts- und Transparenzanforderungen fest und stärken die Rechtsanwaltschaft, indem wir das Verbot von Erfolgshonoraren modifizieren und das Fremdbesitzverbot prüfen.“

Ebenfalls Auswirkungen auf die Rechtskonformität von Unternehmen dürften unter anderem diese Pläne von SPD, Grünen und FDP haben:

  • Gleichstellungs-Check künftiger Gesetze und Maßnahmen
  • Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes, Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen
  • Verstärkte Beobachtung der Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des Öffentlichen Dienstes
  • Strategisches Vorgehen gegen Steuerhinterziehung, Finanzmarktkriminalität und Geldwäsche – im Bundesfinanzministerium organisatorisch und personell verbessern und dafür Stärkung von Zoll, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und die Financial Intelligence Unit (FIU)
  • Einsatz für die Einrichtung einer effektiven und unabhängigen EU-Geldwäschebehörde mit Sitz in Frankfurt am Main
  • Verbesserung der Datenqualität im Transparenzregister, sodass die wirtschaftlich Berechtigten in allen vorgeschriebenen Fällen tatsächlich ausgewiesen werden, digitale Verknüpfung mit anderen in Deutschland bestehenden Registern, Verknüpfung des Datenbankgrundbuchs mit dem Transparenzregister, um die Verschleierung der Eigentümer von Immobilien zu beenden

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