Dual-Use-Verordnung

Novelle für Europäische Dual-Use-Verordnung tritt in Kraft

Am 9. September 2021 tritt die Novelle der EU-Dual-Use-Verordnung in Kraft. Damit gilt eine neue, strengere Exportkontrolle für sogenannte Dual-Use-Güter: Waren, Software und Technologien, die einen doppelten (zivilen und militärischen) Verwendungszweck haben können. Ein Verstoß kann hohe Strafen nach sich ziehen.

Wer Dual-Use-Güter aus der Europäischen Union ausführen will, muss das internationale Abkommen berücksichtigen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag informiert: „Ist ein Gut in den Anhängen dieser Verordnung aufgeführt, bedarf es für den Export ins außereuropäische Ausland einer Genehmigung – in wenigen, eng begrenzten Fällen gilt das auch für Lieferungen innerhalb der EU. Die Aufnahme in die Liste richtet sich überwiegend nach technischen Parametern und wird in internationalen Exportkontrollregimen abgestimmt.

Bestimmte Dual-Use-Güter sind zudem auf nationaler Ebene in den Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung als genehmigungspflichtig gelistet. Aber auch die Ausfuhr oder Vermittlung von nicht gelisteten Dual-Use-Gütern kann unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig sein (“Catch-all-Klausel” in Artikel 4 EG (VO) 428/2009 sowie Artikel 4 und 5 EU (VO) 821/2021).

An wen die Ware geliefert und wofür sie eingesetzt wird, prüft hierzulande das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Genehmigungsbehörde. Ohne die von ihr erteilte Ausfuhrgenehmigung dürfen Dual-Use-Güter nicht exportiert werden. Verstöße sind mit harten Geld- beziehungsweise Freiheitsstrafen für das verantwortliche Management bewehrt, auch deshalb gilt das Thema Exportkontrolle in vielen Unternehmen als Chefsache.“

Neue Dual-Use-Verordnung

Mit der neuen Verordnung passt der Gesetzgeber das Regelwerk aus dem Jahr 2009 an neuere Entwicklungen in Politik, Wirtschaft und Technik an. Die Novelle bringt nicht nur Änderungen beispielsweise für die Ausfuhr von Überwachungstechnik, sondern auch angepasste Genehmigungen und erleichterte Verfahren. Außerdem wird sie neue Transparenzpflichten beinhalten.

Was bedeutet die Dual-Use-Verordnung für Unternehmen?

Wer beispielsweise Güter zur digitalen Überwachung ins Ausland liefert, muss „sich auf schärfere europäische Kontrollvorschriften und neue Transparenzregeln einstellen. Zudem wird erstmals die Erbringung technischer Unterstützung auf EU-Ebene reglementiert. In Einzelfällen sollen auch nationale Listungen anderer EU-Mitgliedstaaten übernommen werden können.“ (Quelle)

Welche Güter von der Dual-Use-Verordnung betroffen sind, findet sich in den Güterlisten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Auf der anderen Seite wird es durch die Novelle auch Erleichterungen geben: „Ein Teil der Unternehmen wird von den neu eingeführten europäischen Allgemeingenehmigungen profitieren, die beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen Exporte auch ohne gesonderte Antragstellung ermöglichen.“ (Quelle)