Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz und Compliance – quo vadis?

Das sogenannte Lieferkettengesetz könnte künftig ein wichtiger Baustein der Compliance international tätiger Unternehmen werden. Laut Bundesarbeits- und Bundesentwicklungsministerium setzt sich die Bundesregierung aktuell „im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft für einen EU-Aktionsplan zur Stärkung der Unternehmensverantwortung in globalen Lieferketten ein, der menschenrechtliche, soziale und ökologische Standards und Transparenz fördert und den Erfahrungen der COVID-19-Pandemie Rechnung trägt.“ Was würde das Lieferkettengesetz nach jetzigem Stand für das Compliance Management bedeuten?

Bereits vor vier Jahren hatte die Bundesregierung den „Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ verabschiedet, in dem die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umgesetzt werden. Bislang war dabei das freiwillige Engagement der Unternehmen gefragt, Menschenrechte und soziale Mindeststandards in ihren Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Wie zwei Umfragen der Bundesministerien ergaben, zeigen die rund 7.300 größeren deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden bislang aber wenig bis kein Interesse, diese Spielregeln im internationalen Geschäft umzusetzen. Deshalb wird ein verbindliches Lieferkettengesetz nun immer wahrscheinlicher.

Was sieht das Lieferkettengesetz vor?

Bereits 2011 hatten die Vereinten Nationen die „UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ beschlossen, um gezielt gegen Ausbeutung, Kinderarbeit und Sklaverei, aber auch gegen Umweltzerstörung durch Handel und Produktion vorgehen zu können. Das geplante Lieferkettengesetz nun Folgendes beinhalten:

  • „Das nun in Aussicht gestellte “Sorgfaltspflichtengesetz” soll deutsche Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern dafür verantwortlich machen, dass Lieferanten im Ausland soziale und ökologische Mindeststandards einhalten. […]Das Gesetz will demnach Unternehmen dazu verpflichten zu wissen, wo und wie ihre Rohstoffe beschafft werden.
  • Haften soll laut Entwurf ein Unternehmer bei einer Beeinträchtigung, die bei Erfüllung der Sorgfaltspflicht vorhersehbar und vermeidbar war.
  • Sollte es dennoch zu Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette kommen, obwohl das Unternehmen alles unternommen hat, soll es nicht zur Verantwortung gezogen werden.“ (Quelle: Tagesschau)

Laut Bundesarbeitsministerium erhält eine gesetzliche Regelung breite Unterstützung aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft:

  • „Mehr als 60 renommierte Unternehmen fordern ein Lieferketten-Gesetz, unter anderem Tchibo, REWE, Nestlé, Alfred Ritter (Ritter Sport).
  • Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen sehen ein Gesetz für erforderlich.
  • 000 Bürgerinnen und Bürger fordern in einer Petition ein Lieferketten-Gesetz für Deutschland.
  • Der Rat für nachhaltige Entwicklung empfiehlt der Bundesregierung eine Vorreiterrolle Deutschlands bei der europäischen Gesetzgebung einzunehmen: Sie sollte dazu Eckpunkte für eine Lieferkettengesetzgebung in Deutschland verabschieden.“

Kritik an Lieferkettengesetz

Kritik am geplanten Lieferkettengesetz gibt es vor allem aus der Wirtschaft, insbesondere von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sowie dem Handelsverband Deutschland (HDE). Sie lehnen es unter anderem ab, entlang der Lieferkette für das Verhalten Dritter in Haftung genommen zu werden, worauf sie keinen Einfluss haben. Die Unternehmen würden durch ein Lieferkettengesetz im internationalen Wettbewerb benachteiligt.

Lieferkettengesetz und Compliance

Kommt das Lieferkettengesetz wie geplant noch in dieser Legislaturperiode, müssten Unternehmen im Rahmen ihres Compliance Managements ein geeignetes Überwachungssystem entlang ihren Lieferketten aufbauen, damit sie nachweisen können, unter welchen Bedingungen die weltweit erworbenen Güter produzierten  werden. Treten entlang der Lieferkette Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutz auf, muss ein Unternehmen künftig nachweisen, dass es im gesetzlichen Rahmen alles Mögliche dagegen unternommen hat. Ansonsten haftet es für die Verstöße.

Hier ist im Rahmen der Compliance also nicht nur ein internationales Gesetzesmonitoring von Nöten, sondern auch eine Organisationsstruktur, die die effektive Überwachung der Lieferketten ermöglicht. Für beide Themenfelder bietet SAT unternehmensindividuelle Lösungen. Sprechen Sie mit uns!