Digitaler Produktpass: 6 Datenlücken, die Hersteller jetzt schließen sollten
Der digitale Produktpass (DPP) stellt Unternehmen vor eine praktische Herausforderung: Die benötigten Produktinformationen müssen nicht nur vorhanden, sondern auch verlässlich, aktuell und eindeutig zugeordnet sein.
Die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) schafft den Rahmen für die schrittweise Einführung des Produktpasses. Welche Daten konkret erforderlich sind, hängt von der jeweiligen Produktgruppe und den geltenden Rechtsakten ab. Für bestimmte Batterien ist der Batteriepass ab dem 18. Februar 2027 vorgeschrieben.
| Zeitpunkt | Was gilt? |
| Seit 2024 | Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) bildet den rechtlichen Rahmen. Daraus folgt noch keine allgemeine DPP-Pflicht für alle Produkte |
| 18. Februar 2027 | Verbindlicher Batteriepass für bestimmte Batteriekategorien, insbesondere Batterien für Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel und bestimmte Industriebatterien |
| 2027–2029 | Weitere produktspezifische Anforderungen sind unter anderem für Textilien, Reifen, Aluminium und weitere Produktgruppen vorgesehen. Die tatsächlichen Pflichten hängen von den jeweiligen Rechtsakten ab. |
Für Hersteller lohnt es sich, schon heute die eigenen Datenbestände zu prüfen. Denn häufig liegen relevante Informationen verteilt in ERP- und PLM-Systemen, Lieferantenerklärungen, technischen Dokumentationen und einzelnen Abteilungen.
Digitaler Produktpass: Wo entstehen die größten Datenlücken?
- Produktstammdaten
Sind Artikelnummern, Produktvarianten und technische Dokumentationen eindeutig miteinander verknüpft? Unterschiedliche Kennungen und veraltete Produktstände erschweren die Zuordnung.
- Materialinformationen
Sind die relevanten Material- und Stücklistendaten vollständig? Angaben zu Werkstoffen, Inhaltsstoffen oder Recyclinganteilen können über verschiedene Systeme und Dokumente verteilt sein. Welche davon benötigt werden, richtet sich nach den konkreten Produktanforderungen.
- Lieferantendaten
Liegen die erforderlichen Informationen von Zulieferern vor? Sind sie aktuell, belastbar und dem richtigen Produkt zugeordnet? Fehlende oder widersprüchliche Angaben sollten systematisch erfasst und nachverfolgt werden.
- Nachweise und Dokumentation
Sind Prüfberichte, Konformitätsunterlagen und weitere relevante Dokumente auffindbar und gültig? Entscheidend ist, dass Informationen und Nachweise zum jeweiligen Produkt und dessen aktuellem Stand passen.
- Verantwortlichkeiten
Ist geregelt, wer Daten bereitstellt, prüft und aktualisiert? Ohne klare Zuständigkeiten entstehen Lücken zwischen Einkauf, Entwicklung, Qualitätssicherung, Compliance und IT.
- Datenqualität und IT-Schnittstellen
Lassen sich Informationen konsistent aus den bestehenden Systemen zusammenführen? Unterschiedliche Datenformate, manuelle Übertragungen und fehlende Schnittstellen können die spätere Bereitstellung erschweren.
Praxischeck: Wie gut sind Ihre Produktdaten für den Digitalen Produktpass aufgestellt?
Unternehmen können die Ausgangslage mit einer einfachen Bestandsaufnahme prüfen:
- ☐ Die betroffenen Produkte und geltenden Anforderungen sind identifiziert.
- ☐ Relevante Datenquellen und Dokumente sind bekannt.
- ☐ Material- und Lieferanteninformationen sind nachvollziehbar zugeordnet.
- ☐ Erforderliche Nachweise sind aktuell und auffindbar.
- ☐ Für jeden relevanten Datenbereich gibt es einen Verantwortlichen.
- ☐ Fehlende Informationen werden dokumentiert und mit Maßnahmen hinterlegt.
Praxistipp: Starten Sie mit einer repräsentativen Produktfamilie. Erfassen Sie je Datenbereich die Quelle, den Verantwortlichen, den aktuellen Status und die noch offene Aufgabe. So entsteht eine erste Datenlandkarte, ohne dass sofort ein neues IT-System beschafft werden muss.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Nicht jede Information muss vorsorglich gesammelt werden. Sinnvoller ist es, zunächst die konkreten Anforderungen für die betroffenen Produkte zu ermitteln und diese mit den vorhandenen Daten abzugleichen. Priorität haben Lücken, die gesetzlich erforderliche Angaben betreffen, sowie fehlende Nachweise und unklare Zuständigkeiten. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob bestehende Systeme ausreichen oder zusätzliche technische Lösungen erforderlich sind.
Eine strukturierte Datenlandkarte schafft dabei einen doppelten Nutzen: Sie bereitet auf den digitalen Produktpass vor und verbessert zugleich die Datenqualität und Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Abteilungen.
Quellen
- Europäische Kommission: Digital Product Passport
- Verordnung (EU) 2024/1781 – Ökodesign für nachhaltige Produkte
- Verordnung (EU) 2023/1542 – Batterien und Altbatterien
Hinweis: Die konkreten Anforderungen sind anhand der jeweils geltenden Vorschriften für die betreffende Produktgruppe zu prüfen.


