Über die Sinnhaftigkeit von Compliance in Unternehmen sind sich mittlerweile so gut wie alle einig: Nur gesetzeskonform agierende Unternehmen sind langfristig überlebensfähig. Unproblematisch ist das aber auch im digitalen Zeitalter nach wie vor nicht: Die Art und Weise, wie die für sie relevanten Gesetzestexte veröffentlicht werden, ist auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene so unterschiedlich, dass es eine Herausforderung ist, dabei den Überblick zu behalten. Ein aktuelles Gesetzeskataster ist zwar die passende Lösung. Die entsprechenden Prozesse aber würden deutlich vereinfacht, wenn Gesetzestexte einheitlich digital angeboten und nicht an zig unterschiedlichen Stellen aufwändig recherchiert werden müssten. Ein Bundesprojekt, das in die richtige Richtung gehen könnte, ist „eVerkündung“.
Bundesgesetzblatt bis heute nur auf dem Papier relevant
Bislang wurden neue Gesetze im Bundesgesetzblatt verkündet, traten gemäß Artikel 82 Absatz 2 des Grundgesetzes erst dann in Kraft, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden. Herausgegeben wird das Blatt vom privatwirtschaftlich organisierten Bundesanzeiger Verlag und ist damit in der umfassenden, recherchier- und ausdruckbaren Version kostenpflichtig.
Mit eVerkündung soll sich dieses Procedere ändern, so dass alle Inhalte des Bundesgesetzblattes frei zugänglich, einheitlich und vor allem kostenlos allen Bürgern zur Verfügung stehen. Bundesjustizministerin Katarina Barley sagte dazu Ende letzten Jahres der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (23.12.2018): „Gesetze und Verordnungen verkünden wir künftig uneingeschränkt digital.“ Das elektronische Bundesgesetzblatt werde dann die einzig verbindliche Fassung von Gesetzen und Verordnungen beinhalten. Das Projekt „elektronisches Bundesgesetzblatt“ soll bis 2022 umgesetzt sein, vorausgehen muss dem allerdings eine entsprechende Grundgesetzänderung.
EU schon deutlich weiter
Neu ist das Vorhaben der digitalen Gesetzgebung, -verkündigung und -veröffentlichung indes nicht. Viele europäische Länder sind weiter als Deutschland. Die Europäische Kommission nutzt seit fast 20 Jahren eine einheitliche Software für ihre Dokumente innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens, die EU verkündet ihre Gesetze digital. In Deutschland aber unterzeichnet der Bundespräsident immer noch Gesetze auf Papier, die elektronische Gesetzesverkündung lässt wegen der notwendigen Gesetzesänderung auf sich warten.
Auch einzelne Bundesländer sind bei diesem Thema weiter: Das Saarland, Brandenburg und Bremen publizieren ihre Gesetze digital. Käme die Grundgesetzänderung, die die amtliche Verkündung von Gesetzen auch auf dem digitalen und nicht nur auf dem papiernen Bundesgesetz-„Blatt“ ermöglicht, könnten Bürger wie Unternehmen die Dokumente im Sinne der Compliance und der Handhabbarkeit eines Gesetzeskatasters frei ausdrucken, durchsuchen und weiterverwenden. Setzte sich die digitale Umsetzung schließlich über alles Bundesländer bis auf die kommunale Ebene fort, erleichterte dies maßgeblich die Umsetzung der Regel- und Gesetzeskonformität in Organisationsformen jedweder Art. Derzeit aber ist die Situation – sprich: Diversität – von der EU über den Bund, die Länder bis in die Kommunen – schwierig: auf Landesebene überwiegend eine Katastrophe, von den Kommunen, die zu vielen Themen eigene Vorschriften und Regelwerke vorgeben, ganz zu schweigen.
Skepsis über schnelle Umsetzung von eVerkündung
Wir rechnen nicht damit, dass sich aufgrund der notwendigen Grundgesetzänderung zeitnah etwas bei der Verkündungsform der Gesetze etwas ändern wird. eVerkündung dürfte noch auf sich warten lassen. Bis dahin bleibt den Unternehmen im Sinne der Compliance nicht viel anderes übrig, als auf ein aktuelles Gesetzeskataster zu setzen, das alle für die Organisation relevanten Gesetze und Vorschriften abbildet. SAT bietet diesen Service an. Sprechen Sie mit uns.