Lieferkettengesetz

EU legt Entwurf zum Lieferkettengesetz vor

Die EU-Kommission hat am 23. Februar ihren Entwurf für die „Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit“ veröffentlicht – das EU-Lieferkettengesetz. Damit sollen Unternehmen verpflichtet werden, Risiken der Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang ihrer Lieferketten zu identifizieren und geeignete Maßnahmen dagegen zu ergreifen.

Der Entwurf geht über das deutsche Lieferkettengesetz hinaus. Er sieht vor, dass die Regeln für Unternehmen des europäischen Binnenmarktes mit über 500 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro gelten sollen. Insbesondere in besonders gefährdeten Bereichen verschärfen sich die Vorschriften schon für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und 40 Millionen Euro Umsatz, wenn sie mehr als die Hälfte in problematischen Branchen wie beispielsweise Landwirtschaft, Lebensmitteln, Textil, Schuhen, Mineralien (auch Öl, Gas, Metalle) oder Chemikalien machen. Auch für die Finanzbranche soll das EU- Lieferkettengesetz gelten. Anwendbar sollen die Regeln aber nur auf „etablierte Geschäftsbeziehungen“ sein. Betroffen sind nach diesem Entwurf etwa ein Prozent der Unternehmen in der Europäischen Union – in Summe rund 13.000.

Verstoßen Unternehmen gegen die neuen Regeln, sollen sie mit Sanktionen und Bußgeldern belegt werden können. Außerdem enthält der Entwurf eine zivilrechtliche Haftung, mit der Geschädigte im Bereich Menschenrechte und Umwelt gegen die Verursacher klagen können.

Wird der Gesetzesvorschlag im Europäischen Parlament und im Rat verabschiedet, muss auch Deutschland das erst im vergangenen Jahr verabschiedete Lieferkettengesetz anpassen. So sind unter anderem Behörden festzulegen, die die Umsetzung des Gesetzes beaufsichtigen. Der EU-Entwurf schaut dabei speziell auch auf den Klimaschutz: Die nationalen Regeln müssen so ausgearbeitet sein, dass die Unternehmen dazu angehalten sind, dass ihre Tätigkeit mit dem Ziel des Pariser Klimaschutzabkommen (Erderwärmung maximal 1,5 Grad) kompatibel ist.