Arbeiten daheim

Compliance gilt auch bei der Arbeit daheim

Die Infektionszahlen schnellen aktuell in die Höhe, Corona nimmt nach einer vermeintlichen Verschnaufpause im Sommer in diesen Wochen wieder deutlich Fahrt auf. Damit rückt auch das Arbeiten daheim erneut in den Fokus der Unternehmen. Dabei sollte das Thema Compliance nicht außer Acht bleiben.

Es ist nicht davon auszugehen, dass jeder, der aktuell daheim statt im gewohnten Büro arbeitet, einen gleichwertigen Arbeitsplatz wie jenseits der Pandemie hat. Doch die Compliance-Regeln eines Unternehmens sind nicht außer Kraft. Auch daheim gelten beispielsweise die Regeln zum Datenschutz, zu IT-Sicherheit, zur persönlichen Integrität und zu Unternehmenswerten. Zugleich steigt die Gefahr, ohne den Austausch mit Kollegen und nicht eingebunden in die normalen Unternehmensprozesse Opfer von Betrügern zu werden. Rüdiger Kirsch, Vorsitzender der AG Vertrauensschadenversicherung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), warnte schon im Mai dieses Jahres: „Viele Compliance-Regeln und Sicherheitsvorkehrungen haben es nicht mit ins Home Office geschafft.“

Wie aber können Unternehmen sicherstellen, dass das Virus nicht auch die Compliance angreift? Wie schützen sich Mitarbeiter im Homeoffice beispielsweise vor Betrügern?

Im Beitrag von Rüdiger Kirsch heißt es dazu:

  • „Das 4-Augen-Prinzip muss auch im Home-Office gelten. Bei größeren Überweisungen sind ein 6-Augen-Prinzip und ein zweiter Kommunikationsweg besser, dafür können Sie sich zum Beispiel den Inhalt einer Mail-Anweisung telefonisch bestätigen lassen.
  • Prüfen Sie jede Änderung von Kontodaten bei Kunden oder Lieferanten und alle internen wie externen Aufträge, die Ihnen seltsam vorkommen.
  • Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme zur Gegenprüfung Ihnen bekannte Telefonnummern und Mail-Adressen. Liegt ein Betrugsversuch vor, erreichen Sie über den „Antworten-Button“ doch wieder nur die Kriminellen.
  • Viele Kriminelle werden versuchen, Sie unter Zeitdruck zu setzen. Haben Sie die wichtigsten Telefonnummern daher immer griffbereit.
  • Wappnen Sie sich gegen die Gefahr durch Stimmensimulatoren – nehmen Sie niemals Zahlungsanweisungen am Telefon entgegen und schon gar nicht per WhatsApp-Sprachnachricht. Bestehen Sie stattdessen auf einer schriftlichen Bestätigung des Gesagten.
  • Nutzen Sie niemals Ihre berufliche E-Mail-Adresse oder Passwörter für private Zwecke im Internet!
  • Nutzen Sie umgekehrt auch keine privaten oder öffentlich zugänglichen Computer für dienstliche Zwecke. Wenn Sie im Home Office ihren privaten Computer nutzen müssen, besprechen Sie die nötigen Sicherheitsvorkehrungen mit dem IT-Verantwortlichen.“

Gefährdungsbeurteilung der Mitarbeiter

Doch nicht nur das Betrugsrisiko in Corona-Zeiten im Homeoffice kann steigen. Arbeitgeber sollten außerdem die Gefährdungen bei oft nur temporären Arbeitsplätzen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und die Mitarbeiter für die „Gefährdungen in der privaten Umgebung“ sensibilisieren.

SAT hat vor diesem Hintergrund eine Gefährdungsbeurteilung “Häusliche Arbeitsumgebung” erstellt. Sie können dieses Modul bei uns im Excel und PDF Format für 39,00 Euro beziehen. Weitere standardisierte, aber auch individuelle Module zur Gefährdungsbeurteilung liefern wir gerne auf Anfrage. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern und umfassend.