Was lange währt, wird zumindest endlich…fertig. Bund und Land haben sich im Vermittlungsausschuss Anfang Mai nach langem Hin und Her endlich darauf einigen können, wie sie die europäischen Vorgaben zum Whistleblower-Gesetz in deutsches Recht umsetzen wollen. Beschäftigte, die auf Rechtsverstöße bei Unternehmen oder Behörden hinweisen, sollen nun besonderen Schutz, insbesondere vor Repressalien oder sogar Entlassung, genießen. Im ersten Anlauf was das Whistleblower-Gesetz noch im Bundesrat gescheitert. Nun soll es im Juni 2023 in Kraft treten. Was wurde am Whisteblower-Gesetz geändert? Beruflicher Kontext Hinweise
Da schien es doch fast, als halte die Digitalisierung großflächig in Deutschland Einzug, als am 1. Januar 2023 das Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens des Bundes in Kraft trat. Seit diesem Zeitpunkt ist das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt die einzige verbindliche amtliche Fassung und ersetzt die gedruckte Version. „Außer auf Bundesebene erfolgt die amtliche elektronische Verkündung in zahlreichen europäischen Staaten, in mehreren deutschen Bundesländern sowie auf EU-Ebene bereits ausschließlich auf elektronischem Weg“, hieß es auf www.bundesregierung.de. So weit, so bislang nicht vollständig
Ein Rechtskataster im Unternehmen ist heutzutage ein absolutes Must-have. Warum das so ist, wer es haben sollte und was es leistet, stellen wir hier noch einmal zusammen. Warum brauchen Unternehmen ein Rechtskataster? Compliance im Sinne von Rechtskonformität lässt sich in einem Unternehmen nur sicherstellen, wenn ein umfassendes Rechtskataster installiert ist. Es enthält alle Rechtsvorschriften, Gesetze und Vorschriften, die ein Unternehmen betreffen. Sollten das Unternehmen sowohl national als auch international tätig sein, muss es um die jeweiligen länderspezifischen Regelungen ergänzt werden. Voraussetzung für
Wenn am 10. Februar der Bundesrat zustimmt und das Hinweisgeberschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet ist, bleibt Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten nur noch ein Vierteljahr Zeit für die Umsetzung der neuen Whistleblower-Regeln. Arbeitgeber ab 50 Mitarbeitern müssen sich bis Dezember 2023 darauf einstellen: Sie können dazu auch mit anderen Unternehmen gleicher Größenordnung zusammenarbeiten. Wir fassen zusammen, was zu tun ist. Vom Bundestag verabschiedet wurde das neue Gesetz schon im Dezember 2022. Damit setzt das Hinweisgeberschutzgesetz die EU-Whistleblower-Richtlinie mit gut einem Jahr
Wenn es um Rechtsfragen rund um Umwelt, Soziales und Corporate Governance – sprich: verantwortungsbewusste Unternehmensführung – geht, sind Juristen gefordert, wenn nicht zeitweise sogar überfordert. Die aktuelle Studie „Future Ready Lawyer 2022“ von Wolters Kluwer unter 751 Juristen in den USA und Europa zeigt, dass 77 Prozent Compliance-Themen wie ESG (Environment/Social/Governance) als wachsenden Trend sehen, allerdings nur etwa ein Drittel der Befragten sich sehr gut auf die Herausforderungen vorbereitet fühlt. SAT setzt vor diesem Hintergrund bereits seit Jahren auf den Ausbau
Der Bundestag hat am 1. Dezember die Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens beschlossen. Demzufolge erscheinen Gesetze und Rechtsverordnungen künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt, sondern werden elektronisch im Internet veröffentlicht. Die Digitalisierung solle Bekanntmachungen beschleunigen und den Gesetzeszugang erleichtern, heißt es auf www.bundesregierung.de. Die ausschließlich elektronische Gesetzesverkündung wird ab dem 1. Januar 2023 auf Bundesebene eingeführt. „Das elektronisch ausgegebene Bundesgesetzblatt wird dann die einzige verbindliche amtliche Fassung sein und die gedruckte Fassung ersetzen“, heißt es auf der Website der Bundesregierung. Mit der Digitalisierung
Bringt die Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil? Die meisten haben sie zwar mittlerweile umgesetzt. Doch eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 503 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland zeigt: 67 Prozent loben, dass die DSGVO weltweit Maßstäbe für den Umgang mit personenbezogenen Daten setzt. Die Hälfte denkt immerhin, dass die Verordnung zu einheitlichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU führt. Aber einen einheitlichen Datenschutz sehen 70 Prozent der Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Auslegung der
Das Bundeswirtschaftsministerium hat bereits im Juni die zweite von insgesamt drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen, die Alarmstufe. Sie tritt ein, wenn gemäß Notfallplan Gas „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen, ohne dass nicht marktbasierte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“ Eine Gasmangellage gerade im kommenden Winter ist also durchaus nicht unrealistisch. Auswirkungen hat
Nun gilt es: In der neuen Fassung des Nachweisgesetzes (NachwG) hat der Gesetzgeber zum 1. August 2022 die EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Für Unternehmen bedeutet das jede Menge Arbeit: Sie müssen ihre Arbeitsvertragsmuster überprüfen und anpassen. Die Regeln haben zudem nicht nur Auswirkungen auf neue Verträge: Arbeitgeber sollten zudem Informationen für bestehende Arbeitsverhältnisse vorbereiten. Wichtig: Der Nachweis der Vertragsbedingungen muss in Schriftform erfolgen, d.h. der Vertrag ist auszudrucken, persönlich von den Vertragspartnern zu unterschreiben und zu übergeben bzw. mit
Für eine wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages reicht eine eingescannte Unterschrift nicht aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag nur für einige wenige Tage geschlossen worden ist. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt und in einer Veröffentlichung bekanntgegeben. Die Klägerin war für ein Unternehmen des Personalverleihs tätig. Bei Aufträgen von entleihenden Betrieben und Einverständnis der Klägerin mit einer angeforderten Tätigkeit schlossen der Personalverleiher und die Klägerin über mehrere Jahre mehr als 20 kurzzeitig befristete Arbeitsverträge. Diese bezogen sich jeweils auf die