Deutschland hat ein neues Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor unerlaubtem Erwerb sowie rechtwidriger Nutzung und Offenlegung: Ende März 2019 hat der Bundestag das GeschGehG verabschiedet und damit eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es zwingt die Unternehmen nun zum Handeln.
Was ist ein Geschäftsgeheimnis gemäß GeschGehG?
Bislang war der Begriff des Geschäftsgeheimnisses in Deutschland nicht exakt definiert. Das GeschGehG ändert das. Ein Geschäftsgeheimnis ist demnach „eine Information, die
- weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
- Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist.“
Was ändert das GeschGehG für Unternehmen?
Wer Geschäftsgeheimnisse schützen und Rechtsverletzer gegebenenfalls in Anspruch nehmen können möchte, muss ab sofort belegen, dass er alle notwendigen organisatorischen, rechtlichen und technischen Maßnahmen zur Geheimhaltung der Informationen ergriffen hat. Konkret bedeutet das ein schlüssiges Schutzkonzept.
Für deutsche Unternehmen ist diese Anforderung neu: Bislang konnten sie sich für den rechtlichen Schutz ihrer Geheimnisse auf ihren bloßen Willen zur Geheimhaltung berufen, wenn sie das zugleich entsprechend dokumentiert hatten.
Geeignete Geheimhaltungsmaßnahmen
Unternehmen müssen nun also aktiv werden und konkrete Maßnahmen ergreifen, damit ihre Geheimnisse tatsächlich geheim bleiben. Der Komplexitätsgrad der Geheimhaltungsmaßnahmen steigt mit der Relevanz einer Information für das Unternehmen. Eines der einfacheren Mittel kann beispielsweise die Verschlüsselung von E-Mails sein, jedoch sind die geeigneten Methoden immer vom Einzelfall abhängig. Das GeschGehG macht keine konkreten Angaben, wie der Schutz tatsächlich auszusehen hat.
Eile durch verzögerte Umsetzung geboten
Eigentlich hätte die EU-Richtlinie schon im Sommer 2018 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen. Tatsächlich gelten so auch für deutsche Unternehmen nicht erst ab Inkrafttreten des GeschGehG, sondern bereits seit einem Dreivierteljahr die EU-Regeln. Unternehmen, die kein Schutzkonzept für ihre Geheimnisse vorweisen können, gefährden seither deren rechtlichen Schutz.