Compliance

Gesetzgebungsflut in der Pandemie

Die Pandemie scheint die Aktivitäten bei Gesetzgebungsverfahren zu beflügeln: In den letzten Monaten hat die Regierung eine Flut von Entwürfen vorgelegt, mit denen sie unter anderem europäischen Vorgaben genügen will. Die Herausforderung: Alle neuen Regeln müssen Einzug in künftige und bestehende Compliance Management Systeme finden und im individuellen Rechtskataster der Unternehmen angepasst werden.

Neue Gesetze und Vorhaben

Stärkung genießt bei den Gesetzgebungsvorhaben aktuell offenbar hohe Priorität. So hat die Bundesregierung schon im Juni 2020 einen Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft (Verbandssanktionengesetz VerSanG-E) beschlossen, so dass es aktuell in Bundestag und –rat debattiert werden kann. Auch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG-E) liegt zur Diskussion vor. Das Whistleblower-Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern wird derzeit an EU-Vorgaben angepasst. Und auch das Lieferkettengesetz, mit dem Unternehmen angehalten werden sollen, ihrer Sorgfaltspflicht in der globalen Beschaffung nachzukommen, hat der Gesetzgeber in der Pipeline.

Bedeutung für Compliance Management Systeme

Sämtliche neuen Gesetze haben maßgeblichen Einfluss auf bestehende oder künftige Compliance Management Systeme in Unternehmen. Sie beeinflussen sich zudem gegenseitig, sind aber nicht zwingend aufeinander abgestimmt. Beispiel: VerSanG und Whistleblower-Richtlinie.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Anfang April 2021 ist der neue, international anerkannte und zertifizierbare Compliance Management Standard ISO 37301  in Kraft getreten und deckt unter anderem die Vorgaben der Whistleblower-Richtlinie ab: Deren Umsetzung ist beispielsweise eine verbindliche Vorgabe, soll ein Compliance Management System künftig nach ISO 37301 zertifiziert werden. Unternehmen müssen also kurzfristig die organisatorischen Rahmenbedingungen für ein Hinweisgeber-System schaffen, um dem neuen Standard gerecht werden zu können.

Wollen Unternehmen angesichts der kommenden Gesetzesänderungen ihr Compliance Management System anpassen oder neu aufstellen, empfiehlt sich also Zweierlei: zum einen die Ausrichtung und Zertifizierung nach ISO 37301, weil sie damit in der Lage sind, der ganzen Bandbreite neuer Regelungen zu genügen. Zum anderen aber die Implementierung eines funktionierenden Rechtskatasters, um auch künftige Gesetzesänderungen im Blick zu behalten und darauf reagieren zu können.

Für beide Themen – ISO 37301 und Rechtskataster – sind wir Ihre Ansprechpartner.