Whistleblower-Hotline

Whistleblower-Hotline – Raum für Denunzianten oder für Compliance?

In Amerika schon lange vollkommen normal, in Deutschland immer noch mit dem Ruf der Nestbeschmutzung behaftet – die Whistleblower-Hotline. Nicht selten stehen Mitarbeiter, die in ihrem Unternehmen auf einen Rechtsverstoß wie beispielsweise Korruption oder Kartellbildung aufmerksam werden, vor einer schwierigen Frage: wegschauen, um Kollegen und Unternehmen nicht zu belasten oder die Gesetzeswidrigkeit der Geschäftsführung oder sogar Behörden melden. In diesem Konflikt kann die Whistleblower-Hotline ein geeignetes Mittel sein, um nicht gesetzeskonformes Verhalten im Unternehmen zu unterbinden.

Was nutzt eine Whistleblower-Hotline?

Die Whistleblower-Hotline unterstützt die Unternehmensleitung dabei, überhaupt erst einmal vom nicht gesetzeskonformen Verhalten ihrer Mitarbeiter zu erfahren. Das ist umso wichtiger, als bei Bekanntwerden nicht nur der betreffende Mitarbeiter zur Verantwortung gezogen wird. Auch die Geschäftsführung haftet selbst dann, wenn sie von den Verstößen zuvor keine Kenntnis hatte.

Ziele der Hotline sind demnach, Verstöße gegen die Compliance aufzuklären und künftig zu verhindern sowie die Risiken der Geschäftsleitung zu minimieren, für dieses Verhalten zu haften.

Gibt es Regeln für die Einrichtung einer Whistleblower-Hotline?

In Deutschland gibt es keine Gesetze, die die Gestaltung der Hotline festlegen. Für ihre Einführung spricht aus rechtlicher Sicht aber das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 130). Das besagt: „Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert oder wesentlich erschwert worden wäre.“ Die Ordnungswidrigkeit kann mit Geldbußen bis zu einer Million Euro geahndet werden.

Außerdem unterliegen Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen dem  Sarbanas-Oxley-Act. Sie müssen eine Whistleblower-Hotline einrichten.

Auf jeden Fall sind bei der Einführung die entsprechenden Regelungen  aus dem Datenschutz und dem Arbeitsrecht zu beachten. Außerdem muss das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates berücksichtigt werden.

Bestandteil der internen Compliance-Richtlinien

Um ein Zeichen für gesetzeskonformes Verhalten im Unternehmen zu setzen, ist es wichtig, die Regelungen über eine Whistleblower-Hotline in die internen Compliance-Richtlinien aufzunehmen. Dort kann ein Unternehmen festlegen, was Mitarbeiter bei der Entdeckung von Regelverstößen tun können.

Ob sie ihre Hinweise anonym geben dürfen oder nicht, ist derweil umstritten. Um Denunzierungen zu vermeiden, ist eine namentliche Nennung des Tippgebers sinnvoll. Sie verringert aber möglicherweise die Bereitschaft, die Whistleblower-Hotline zu nutzen. Auf jeden Fall sollten Unternehmen dem Hinweisgeber größtmögliche Vertraulichkeit zusichern, wenn er seinen Namen nennt.

Arbeitsrechtlich ist das Whistleblowing nicht unkritisch. Aufgrund der Treue- und Loyalitätspflichten nach § 241 BGB ist der Arbeitnehmer verpflichtet, Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers zu nehmen. Aufgrund fehlender Regelungen muss in Zweifelsfällen auf die allgemeinen Kündigungsgrundsätze zurückgegriffen werden. Das bedeutet, dass ggf. eine Abwägung stattfindet, ob eine Meldung noch als angemessen und verhältnismäßig gilt. Diese Frage stellt sich vor allem bei Fällen, in denen der Arbeitnehmer die Öffentlichkeit über mögliche Missstände beim Arbeitgeber informiert.

Praktische Umsetzung

Whistleblower-Hotlines können sowohl mit internen als auch mit externen Kontaktpersonen besetzt werden. Extern kommen beispielsweise Rechtsanwälte infrage: Sie unterliegen der Schweigepflicht und können die Meldungen unmittelbar auf ihre rechtliche Relevanz hin beurteilen.